Vorlage - 2024/095
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | -- | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Inhaltsbeschreibung:
Alle in Deutschland vorkommenden Arten können anhand ihrer Herkunft in einheimische und nichteinheimische Arten bzw. gebietsfremde Arten unterteilt werden. Gebietsfremde Arten sind Tier-, Pflanzen-, Pilz- und Mikroorganismenarten, die durch den Einfluss des Menschen absichtlich oder unabsichtlich nach Deutschland gelangt sind und hier natürlicherweise nicht vorkommen. Es wird unterschieden zwischen gebietsfremden Arten, die vor dem Jahr 1492 (Archäobiota) und nach 1492 (Neobiota) nach Deutschland eingeführt wurden.
Invasive Arten sind gebietsfremde Arten (Neobiota), die unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Biotope oder Lebensgemeinschaften haben, wie z.B. der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), der Waschbär (Procyon lotor) und die Schwarzkopf-Ruderente (Oxyura jamaicensis). Zu den unerwünschten Auswirkungen zählen u.a. die Verdrängung einheimischer Arten und die Schädigung von Ökosystemen durch z.B. Konkurrenz, Fraß, Hybridisierung, Übertragung von Krankheiten/Organismen und Veränderung von Ökosystemeigenschaften. Gemäß dieser Definition zählen z.B. gebietsfremde Arten, die keine unerwünschten Auswirkungen haben, wie z.B. die Gewöhnliche Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), oder einheimische Arten, die eine unerwünschte Auswirkung haben, wie z.B. das Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea), nicht zu den invasiven Arten. Von den etablierten gebietsfremden Arten gelten etwa 10 % als invasiv. Invasive Arten werden im Naturschutz weltweit als eine der Hauptbedrohungen für die biologische Vielfalt angesehen.
Der Umgang mit invasiven Arten ist auf EU-Ebene in der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 und in Deutschland in den §§ 40 bis 40f sowie den §§ 48a und 51a des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich darauf verständigt, welche Arten rechtlich als invasiv gelten und diese in der sogenannten „Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“, kurz Unionsliste, zusammengefasst. Die Unionsliste ist am 03.08.2016 in Kraft getreten und wurde seitdem dreimal (2017, 2019, 2022) überarbeitet und erweitert. Aktuell enthält die Unionsliste 88 invasive Tier- und Pflanzenarten, von denen mindestens 46 Arten in Deutschland wild vorkommen. Die in der Unionsliste aufgeführten Arten dürfen im Gebiet der EU nicht absichtlich eingeführt, gehalten, gezüchtet, gehandelt, verwendet, ausgetauscht, vermehrt oder freigesetzt werden. Für bereits etablierte invasive Arten müssen geeignete Managementmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Bei neu auftretenden invasiven Arten ist es besonders wichtig, schnell Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung zu ergreifen.
Invasive Arten im Landkreis Peine
Ein Beispiel für eine invasive Art, die in verschiedenen Teilen des Landkreises Peine vorkommt, ist der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum). Seit 2010 ergreift die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Peine aktiv Maßnahmen zur Bekämpfung dieser invasiven Pflanzenart. Die Maßnahmen umfassen u.a. die Kontaktaufnahme mit den betroffenen Flächeneigentümern und die Beseitigung des Riesen-Bärenklaus in Schutzgebieten und auf landkreiseigenen Flächen. Für eine erfolgreiche Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus ist es notwendig, die betroffenen Flächen über mehrere Jahre zu kontrollieren und die Beseitigungsmaßnahmen je nach Neuaustrieb der Pflanzen zu wiederholen. Auf diese Weise konnte die Untere Naturschutzbehörde diverse Erfolge bei der Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus erzielen und ihn auf mehreren Flächen im Landkreis zurückdrängen.
Auch andere invasive Arten, wie z.B. die Schwarzkopf-Ruderente (Oxyura jamaicensis), wurden im Landkreis Peine nachgewiesen. Gegen diese Arten konnten bisher jedoch nur vereinzelt Maßnahmen ergriffen werden. Hier ist der Landkreis insbesondere auf Meldungen aus der Bevölkerung angewiesen.
Ziele / Wirkungen:
Ziel des Natur- und Artenschutzes ist es, im Rahmen der Möglichkeiten, geeignete Managementmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um die Ausbreitung invasiver Arten, einzubremsen. Die notwendigen Maßnahmen zum Umgang mit diesen Arten sind in Abhängigkeit von der Verbreitung der Arten zu differenzieren. Mit den Managementmaßnahmen zur Bekämpfung des Riesen-Bärenklau hat die Untere Naturschutzbehörde Erfolg. Er konnte auf mehreren Flächen im Landkreis zurückgedrängt werden.
Schlussfolgerung:
Der Ausschuss nimmt die Information zur Kenntnis. KTA, die von Bürgerinnen und Bürgern auf das Thema invasive Arten angesprochen werden, können auf die Tätigkeiten der Unteren Naturschutzbehörde hinweisen.
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