Inhalt

Vorlage - 2024/089  

Betreff: Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für junge Frauen und Männer (SGBII)
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Arbeit Beteiligt:Fachdienst Jugendamt
Bearbeiter/-in: Scholz, Imme  Fachdienst Soziales
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Kenntnisnahme
20.08.2024 
14.Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

 936.904 €

Gesamt Jugendwerkstatt

231.346,25 €

Gesamt BaE

 

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

 

Einleitung eines offenen Vergabeverfahrens (EU) für die Beauftragung einer Maßnahme als „Jugendwerkstatt“ zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem SGBII in Verbindung mit einem Angebot der Jugendhilfe nach § 13 SGBVIII ab dem 01.04.2025.

Gemeinsamer Einkauf einer Arbeitsmarktdienstleistung mit der Agentur für Arbeit zur Durchführung einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE - kooperativ).

Junge Frauen und Männer auf ihrem Weg in das Berufsleben zu unterstützen, ist geschäftspolitisch für das Jobcenter Landkreis Peine ein zentrales Thema. 2021/2022 wurde ein offenes Vergabeverfahren (EU) für die Beauftragung der Maßnahme „Jugendwerkstatt“ für den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.03.2025 (inklusive Verlängerungsoption) durchgeführt. Die Fortführung der „Jugendwerkstatt“ ist ab dem 01.04.2025 für 33 Monate (inklusive Verlängerungsoption) vorgesehen. Die „Jugendwerkstatt“ dient der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, sowie der Feststellung und Verringerung von Vermittlungshemmnissen gem. § 16 Abs. 1 SGBII in Verbindung mit § 45 Abs. 1 Nr.1, 3 und 5 SGBIII, sowie auf Grundlage von SGBVIII.

Das Angebot richtet sich nach den Förderrichtlinien des Landes Niedersachsen bzw. des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Abwicklung erfolgt durch die NBank. Geplant sind insgesamt max. 24 Plätze, davon stehen 6 Plätze der Jugendhilfe („Schulpflichterfüllung“) zur Verfügung.

Die außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) gem. § 76 SGBIII unterstützt junge Frauen und Männer, die Schwierigkeiten haben, eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen oder zu beenden. Auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Landkreis Peine erfolgt der gemeinsame Einkauf des Förderinstruments BaE. Ab dem 01.09.2024 stehen den jungen Bürgergeldberechtigten für den Zeitraum von 3 Jahren 4 Plätze zur Verfügung.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Die Kombination aus produktionsorientierten Tätigkeiten in den Gewerken und sozialpädagogischer Begleitung in der „Jugendwerkstatt“ unterstützt zielgerichtet junge Frauen und Männer bis 27 Jahren auf ihrem Weg in das Berufsleben.

Die außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) bietet den Teilnehmenden fachtheoretische und -praktische Unterstützung in der Ausbildung sowie sozialpädagogische Begleitung. Der Bildungsträger ist dabei der Ausbildungsbetrieb. Das Ziel ist, nach ca. einem Jahr, die Fortführung der Ausbildung in einem externen Betrieb.

 

Gender Mainstreaming:

Durch differenzierte Tätigkeiten in den Gewerken und die ganzheitliche Ausrichtung der „Jugendwerkstatt“ wird die Maßnahme den unterschiedlichen Bedarfen von jungen Frauen und Männern gerecht. Die Lebenswelt der Zielgruppe findet Berücksichtigung. Geschlechterstereotypen werden reflektiert und ihnen entgegengewirkt.

Die BaE ermöglicht die gleiche Teilhabe an einer Berufsausbildung. Die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern werden durch die vielfältigen Ausbildungsberufe in der BaE berücksichtigt.

 

Migration:

 

Junge Migrantinnen und Migranten haben durch die „Jugendwerkstatt“ die Chance, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Gewerken auszuprobieren und über die praktische Arbeit ihre Deutschkenntnisse zu verbessern. Durch die Maßnahme können sie Kenntnisse über die Anforderungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes erwerben und erhalten Unterstützung im Bewerbungsprozess.

Die BaE bietet jungen Migrantinnen und Migranten, die Schwierigkeiten haben in eine Berufsausbildung einzumünden, die Chance, eine Ausbildung aufzunehmen und sich nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

 

Bildung:

Die jungen Teilnehmenden der „Jugendwerkstatt“ erweitern ihre Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Aufgaben, berufsbezogene Qualifizierung und allgemeinbildende Inhalte. Von dieser Wissenserweiterung profitieren die jungen Frauen und Männer auf ihrem Weg in die Berufsausbildung.

Im Rahmen der BaE werden fachtheoretische und -praktische Kenntnisse vermittelt, die für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung maßgeblich relevant sind.

 

Prävention und Nachhaltigkeit:

 

Die Maßnahme „Jugendwerkstatt“ trägt durch den niedrigschwelligen und ganzheitlichen Ansatz dazu bei, junge Menschen zwischen 15 und 27 Jahren mit vielfachen Vermittlungshemmnissen auf eine berufliche Integration vorzubereiten und die Integrationschancen nachhaltig zu erhöhen.

Das Ziel der BaE ist die Übernahme in eine reguläre Ausbildung bzw. der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung. Durch die Qualifizierung erhöhen sich maßgeblich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Unabhängigkeit von Transferleistungen aus dem SGBII.

 

Ressourceneinsatz:

 

Für den Zeitraum vom 01.04.2025 bis 30.09.2026 und die Verlängerungsoption vom 01.10.2026 bis 31.12.2027 werden Gesamtkosten in Höhe von 936.904 Euro (Einzelplatzkosten ca. 1.244 Euro/monatlich) kalkuliert. Die Kosten werden größtenteils durch das SGBII, also Bundesmittel, gedeckt. Neben der Co-Finanzierung durch das Jugendamt ist durch den beauftragten Träger die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds über die NBank für die Durchführung einer „Jugendwerkstatt“ zu beantragen.

Für die BaE mit einer Laufzeit vom 01.09.2024 bis 31.08.2027 wird ein Gesamtfördervolumen für 4 Plätze in Höhe von 231.346,25 Euro (Einzelplatzkosten im 1. Ausbildungsjahr: 1.466,21 Euro) eingeplant.

Hinweis: Diese Eingliederungsleistung nach dem Sozialgesetzbuch II ist gem. § 4 Nr. 15b Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit.

 

 

Schlussfolgerung:
 

Die „Jugendwerkstatt“ wird ab dem 01.04.2025 fortgeführt, das Vergabeverfahren hierfür wird eingeleitet.

 

Die geförderte Berufsausbildung (BaE) steht ab dem 01.09.2024 mit 4 Plätzen für junge Frauen und Männer im SGBII zur Verfügung.

 

 


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