Vorlage - 2024/076
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | ja | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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a) Aufgrund der beschlossenen Änderung der Gesellschafterstruktur der Klinikum Peine gGmbh in Verbindung mit der neuen Fassung des Gesellschaftsvertrages werden folgende Personen in den Aufsichtsrat berufen:
- Herr Landrat Henning Heiß als Aufsichtsratsvorsitzender
- Frau Erste Kreisrätin Bettina Conrady als stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende
- Fraktion/Gruppe
SPD/Grüne Frank Hoffmann (KT-Mitglied)
CDU/FDP Michael Kramer (KT-Mitglied)
SPD/Grüne Christine Spittel (KT-Mitglied)
SPD/Grüne Christian Falk (KT-Mitglied)
CDU/FDP Jan Wouter van Leeuwen (KT-Mitglied)
SPD/Grüne Claudia Wilke (KT-Mitglied)
CDU/FDP Andreas Leinz
b) In die Gesellschafterversammlung der Klinikum Peine gGmbH wird Herr Landrat Heiß entsendet.
Inhaltsbeschreibung:
Im Zuge der Änderung der Gesellschafterstruktur (Beschluss 2024/050 und 2024/050-1) und dem damit verbundenen Ausscheiden der Stadt Peine als Gesellschafterin, wurde der Gesellschaftsvertrag angepasst. Unter dem Vorbehalt, dass die Kommunalaufsichtsbehörde diese Beschlüsse nicht beanstandet und diese somit auch vollzogen werden können, sind als Folge Aufsichtsrat sowie Gesellschafterversammlung gemäß den Regelungen des neuen Gesellschaftsvertrages zu besetzen.
a) Aufsichtsrat
Nach § 7 Abs. 1 S.1 Buchstabe a des Gesellschafsvertrages entsendet der Landkreis Peine die Landrätin/den Landrat als Aufsichtsratsvorsitzende/n sowie deren/dessen allgemeine Stellvertreterin/allgemeinen Stellvertreter als stellvertretende/n Aufsichtsratsvorsitzende/n. Insofern sind Herr Landrat Heiß und Frau Erste Kreisrätin Bettina Conrady zu berufen. Diese Berufung erfolgt durch eine Abstimmung nach § 66 NKomVG.
Der Landkreis Peine entsendet gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 Buchstabe b des Gesellschaftsvertrages zudem sieben weitere Personen in den Aufsichtsrat. Fünf dieser Personen müssen Angehörige des Kreistages sein. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Fraktionen und Gruppen ist das Verfahren nach D’Hondt anzuwenden.
Hiernach entfallen auf
die Gruppe SPD/Grüne vier Sitze und auf
die Gruppe CDU/FDP drei Sitze.
Die Vorschläge müssen in der im Beschlussvorschlag angegebenen Reihenfolge erfolgen.
Außerdem ist zu beachten, dass nach § 7 Abs. 1 S. 2 des Gesellschaftsvertrages mindestens drei der entsandten Personen Frauen sein müssen.
b) Gesellschafterversammlung
Nach § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages entsendet der Kreistag des Landkreises Peine einen oder mehrere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung.
In Anbetracht der Tatsache, dass das Stimmrecht einheitlich für den Gesellschafter abgegeben werden muss, wird verwaltungsseitig empfohlen, lediglich eine Person in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Diese hat gemäß § 138 Abs. 1 S. 2 NKomVG die Interessen des Landkreises zu verfolgen und ist an die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses gebunden.
Da die Regelung des § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages ebenfalls besagt, dass der Landkreis Peine solange von dem Entsenderecht kein Gebrauch gemacht wird, von der Landrätin/dem Landrat vertreten wird, wäre damit Herr Landrat Heiß in die Gesellschafterversammlung zu berufen.
Gender Mainstreaming:
Bei der Besetzung des Aufsichtsrates ist zu berücksichtigen, dass insgesamt mindestens drei Frauen berufen werden.
Ziele / Wirkungen:
Durch die Berufung der Personen soll gesichert werden, dass die Klinikum Peine gGmbH zum Wohl der Bevölkerung des Landkreises Peine geführt wird.
Ressourceneinsatz:
Finanzmittel werden nicht benötigt.
Schlussfolgerung:
Gründe, die dem Beschlussvorschlag entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.
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