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Vorlage - 2024/075  

Betreff: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Regelung der zukünftigen Beteiligung des Landkreises Peine am Eigenbetrieb "Kulturring Peine"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Oelkers, Beate
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
06.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
12.06.2024 
14. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ratsvorlage vom 08.05.2024 Stadt Peine ( 442-2021)  
Entwurf Eigenbetriebssatzung ( Stand 07.05.2024 )  
Entwurf Übertragungsvertrag ( Stand 07.05.2024 )  
Entwurf Kooperationsvertrag zwischen Stadt und Landkreis Peine  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in ):

120.000 €/Jahr

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Landrat wird ermächtigt, mit der Stadt Peine den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag zur Ausgestaltung der zukünftigen Beteiligung des Landkreises Peine am Eigenbetrieb „Kulturring Peine“ zu schließen.


Der Kulturring Peine e.V. fördert die Kultur der Stadt und für den Landkreis Peine. Hierfür organisiert der Verein öffentliche Theater- und Konzertveranstaltungen, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen und richtet diese aus.

Um zukunftsfähig aufgestellt zu werden, soll der Kulturring e.V. in der Organisationsform eines Eigenbetriebs der Stadt Peine fortgeführt werden.

Mit dem beabsichtigten Rechtsformwechsel in einen Eigenbetrieb der Stadt Peine, der den Kulturbetrieb des e.V. fortführen soll, wird die Verbesserung der derzeit angespannten wirtschaftlichen Lage des Kulturrings durch Kosteneinsparungen angestrebt. Zudem tritt ab 1.1. 2025 das neue Umsatzsteuerrecht (§ 2b UStG) in Kraft. Diese Gesetzesänderung wird dazu führen, dass die wesentlichen Leistungsbeziehungen zwischen Stadt und Kulturring e.V. umsatzsteuerbar und pflichtig werden.

In seiner Sitzung vom 21.02.2024 hat der Vorstand des Kulturring e.V. der Umwandlung in einen Eigenbetrieb der Stadt Peine einstimmig zugestimmt.

Der Kulturverein e.V. hat in seiner Mitgliederversammlung am 11.04.2024 die Auflösung des Vereins beschlossen. Der Verein befindet sich somit in Liquidation.

Das Vereinsvermögen geht auf die Stadt Peine über.

Die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Kulturrings sollen unverändert durch die Stadt Peine weitergeführt werden.

Die Beschlussfassung des Rats der Stadt Peine zur Errichtung eines Eigenbetriebs „Kulturring Peine“ zum 01.09.2024 fand Sitzungslauf Mai 2024 geplant.

Am 15.05.2024 hat der Finanzausschuss der Stadt der als Anlage beigefügten Beschlussvorlage bereits zugestimmt. Der Verwaltungsausschuss und Rat der Stadt Peine haben in Ihren Sitzungen am 21.05.24 und 23.05.24 die Umwandlung ebenfalls einstimmig beschlossen.

Zur Abstimmung der Einflussrichtung soll zwischen der Stadt Peine und dem Landkreis Peine eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung in Form eines Kooperationsvertrages geschlossen werden, dessen Inhalt im Wesentlichen den bisherigen Regelungen entspricht.

Vorgesehen ist gemäß § 2 eine Laufzeit von 5 Jahren, welche sich um weitere 2 Jahre verlängert, sofern keine der Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Laufzeitende kündigt. Dies dient einerseits der Verbindlichkeit und Planungssicherheit für den Kulturring, führt aber im Hinblick auf die finanzielle Situation des LK im Rahmen der Haushaltssicherung dazu, dass sich der LK für mindestens 5 weitere Jahre zu dieser freiwilligen Leistung in unveränderter Höhe des Zuschusses verpflichtet.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten zum beabsichtigten Rechtsformwechsel des Kulturring Peine e.V. und den Inhalten des öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag wird auf die in der Anlage beigefügten Vorlage nebst Anlagen der Stadt Peine verwiesen.

Ziele / Wirkungen:

Mit dem beabsichtigen Rechtsformwechsel soll der Kulturring Peine zukunftsfähig aufgestellt werden.

Durch den Abschluss des Kooperationsvertrages unterstützt der Landkreis Peine auch nach dem beabsichtigten Rechtsformwechsel des Kulturring Peine e.V. das Kulturleben in Stadt und Landkreis Peine.

 

Ressourceneinsatz:

Der Abschluss des Kooperationsvertrages löst Kosten in Höhe von 120.000 EUR/ Jahr zu Lasten des Produktes Heimat- und Kulturpflege (28101000.4318730) aus.

 

Schlussfolgerung:

Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Lage sowie der gesetzlichen Neuerungen im Steuerrecht ab dem 01.01.2025 ist beabsichtigt, den Kulturring Peine e.V. zukünftig als Eigenbetrieb der Stadt Peine weiterzuführen. Durch den Abschluss eines Kooperationsvertrages vereinbaren Stadt und Landkreis Peine das zukünftige Zusammenwirken nach dem Rechtsformwechsel zur Förderung des Kulturlebens vor Ort.
 


Anlage 1: Ratsvorlage vom 08.05.2024 Stadt Peine ( 442/2021)

Anlage 2: Entwurf Eigenbetriebssatzung ( Stand 07.05.2024 )

Anlage 3: Entwurf Übertragungsvertrag ( Stand 07.05.2024 )

Anlage 4: Entwurf Kooperationsvertrag zwischen Stadt und Landkreis Peine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ratsvorlage vom 08.05.2024 Stadt Peine ( 442-2021) (217 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf Eigenbetriebssatzung ( Stand 07.05.2024 ) (308 KB)      
Anlage 3 3 Entwurf Übertragungsvertrag ( Stand 07.05.2024 ) (614 KB)      
Anlage 4 4 Entwurf Kooperationsvertrag zwischen Stadt und Landkreis Peine (212 KB)