Vorlage - 2024/066
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Im Budget enthalten: | --- | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Als stellvertretender Kreiswaldbrandbeauftragter wird Herr Mirco Schröter bestellt.
Inhaltsbeschreibung:
In den §§ 18 ff des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) ist als Maßnahme gegen Waldbrände die Bestellung von Waldbrandbeauftragten geregelt. Gemäß § 20 NWaldLG bestellt jeder Landkreis einen Kreiswaldbrandbeauftragten.
Die Bestellung der Waldbrandbeauftragten erfolgte anlässlich der Kreistagssitzung am 13.06.2018 (siehe Vorlage 2018/249).
Waldbrand- und Kreiswaldbrandbeauftragte nehmen ihre Aufgaben im Auftrag der Waldbehörde wahr. Diese kann Weisungen erteilen, Berichte anfordern und die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen anordnen. Die Waldbrandbeauftragten müssen über die in den §§ 18 Abs. 2 und 20 Abs. 1 NWaldG dargestellte Fachkunde verfügen, so dass hierfür nur fortwirtschaftliches Personal berufen werden kann.
Nach § 19 NWaldG treffen Waldbrandbeauftragte vorsorgliche Maßnahmen gegen Waldbrände, insbesondere organisieren sie einen Feuerwarndienst für die Waldbesitzenden. Sie können anordnen, dass Waldbesitzende in ihrem Wald auf eigene Kosten die erforderlichen Zufahrten, Wendeplätze und Wasserstellen für Feuerwehren anlegen und im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit weitere Sicherheitsvorkehrungen treffen. Bei der Bekämpfung eines Waldbrandes unterstützen sie die Einsatzleitung der Löschkräfte.
Gemäß § 20 NWaldG bestellt jeder Landkreis eine/n Kreiswaldbrandbeauftragte/n. Die/Der Kreiswaldbrandbeauftrage fördert die Zusammenarbeit der Waldbrandbeauftragten mit der/dem Kreisbrandmeister/in und den Feuerwehren. Sie/Er berät den Landkreis fachlich, sorgt für die Unterrichtung und Fortbildung der Waldbrandbeauftragten in allen die Waldbrandbekämpfung betreffenden Fragen, ist Mitglied im Katastrophenschutzstab und wirkt, wenn im Katastrophenfall Waldbrände zu bekämpfen sind, in der Technischen Einsatzleitung mit. Ihr/Ihm kann die technische Leitung eines Einsatzes oder die Leitung eines Abschnitts übertragen werden.
Die Funktion des Kreiswaldbrandbeauftragten hat Herr Michael Cordes inne. Als Stellvertreter war seit 2011 Herr Frank Gärtner bestellt. Herr Gärtner hat seine Revierförsterei aufgeben und steht daher nicht mehr für dieses Amt zur Verfügung. Das Revier hat Herr Mirco Schröter übernommen. Demzufolge haben die Niedersächsischen Landesforsten (Forstamt Wolfenbüttel) Herrn Mirco Schröter als Nachfolger für Herrn Frank Gärtner für die Funktion des stellvertretenden Kreiswaldbrandbeauftragten im Landkreis Peine vorgeschlagen.
Die Zustimmung des Arbeitgebers von Herrn Schröter i.S.d. § 18 Abs. 2 S. 2 NWaldG liegt vor.
Der Kreiswaldbrandbeauftragte ist für den gesamten Landkreis zuständig.
Neuer stellvertretender Kreiswaldbrandbeauftragter:
Bezirksförster Mirco Schröter
Forstamt Südniedersachsen, Bezirksförsterei Peine-Braunschweig
Die Bestellung, der Sitz und die örtliche Zuständigkeit des stellvertretenden Kreiswaldbrandbeauftragten werden öffentlich bekanntgegeben.
Ziele / Wirkungen:
Eine praxisorientierte Nachfolge soll sichergestellt werden.
Ressourceneinsatz:
Es entstehen keine zusätzlich budgetrelevanten Kosten.
Schlussfolgerung:
Dem oben angeführten Personalvorschlag wird zugestimmt.
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