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Vorlage - 2024/063  

Betreff: Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreisbüchereien des Landkreises Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Oelkers, Beate
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
06.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
12.06.2024 
14. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Benutzungs-und Gebührensatzung der Kreisbüchereien des Landkreises Peine  
derzeitige Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreisbüchereien des LK Peine  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in ):

+ 8.800 € brutto p.a.

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

    nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreisbüchereien des Landkreises Peine wird in der anliegenden Form beschlossen. Die Jahresgrundgebühr für eine vollzahlende Benutzerin bzw. einen vollzahlenden Benutzer wird auf 15 Euro angehoben.


Als eine Maßnahme der Haushaltssicherung 2024 wurde die Erhöhung der Jahresgebühr für die Benutzung des Verleihs von Medien beschlossen.

 

Grundsätzlich wird bei den Kreisbüchereien von der Festsetzung niedriger Gebühren aus öffentlichem Interesse Gebrauch gemacht (vgl. § 111 Abs. 5 NKomVG, § 5 Abs. 1 Satz 3 NKAG). Die Jahresgrundgebühr für die Nutzung des Verleihs wird von derzeit 10 Euro auf 15 Euro angehoben. Die Höhe der Gebühr ist mit anderen umliegenden Büchereien vergleichbar (Stadtbücherei Peine 15 Euro, Stadtbibliothek Braunschweig 15 Euro, Stadtbibliothek Wolfsburg 20 Euro, Stadtbibliothek Celle 15 Euro) und somit gerechtfertigt.

 

Die Umsetzung der Gebührenerhöhung macht eine Anpassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreisbüchereien im Landkreis Peine erforderlich und ist nun im Gebührentarif ersichtlich.

 

Neben der Gebührenerhöhung finden auch insbesondere aufgrund des Digitalisierungsfortschrittes eingetretene Veränderungen in der Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses, ein Gerichtsurteil zur Erhebung der Säumnisgebühren sowie neue Serviceangebote, wie bspw. die Nutzung der Rückgabeboxen, in der Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung Berücksichtigung.

 

Die konkreten Einzelheiten sind der anliegenden Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreisbüchereien zu entnehmen.

 

Ziele / Wirkungen:

Die Kreisbüchereien spielen eine wichtige Rolle in der Bildungslandschaft des Landkreises Peine. Um den Bürgerinnen und Bürgern dieses Angebot auch zukünftig rechtssicher zur Verfügung stellen zu können, ist die Anpassung der Satzung erforderlich.

 

Ressourceneinsatz:

Finanzmittel sind im Produkt 24302 (Kreismedienzentrum) (siehe Seiten 396 ff. des endgültigen Haushaltsplanes) vorhanden. Im Haushalt sind Finanzmittel inkl. der Haushaltssicherungsmaßnahme in Höhe von 23.300 € bei Produktsachkonto 243020-600.6321150 (öffentlich-rechtliche Entgelte, Leihgebühren) eingeplant.

 

Schlussfolgerung:

Zur Umsetzung der Gebührenerhöhung auf nunmehr 15 € als eine Maßnahme der Haushaltssicherung ist neben weiteren Anpassungsbedarfen eine Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreisbüchereien des Landkreises Peine erforderlich.

 

Die Satzung soll zum 01.08.2024 in Kraft treten.


Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreisbüchereien des Landkreises Peine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Benutzungs-und Gebührensatzung der Kreisbüchereien des Landkreises Peine (272 KB)      
Anlage 2 2 derzeitige Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreisbüchereien des LK Peine (1399 KB)