Vorlage - 2024/062
|
|
Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 85.000 € brutto/Jahr | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | ja | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
|
| ||
Zur Ausweitung des Angebots des Medienzentrums des Landkreises Peine und Umsetzung der Zuwendungsvoraussetzungen der gewährten Förderung aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Lernräumen der Zukunft“ an Medienzentren wird eine Vollzeitstelle für die pädagogische Leitung dauerhaft im Stellenplan 2025 zugesichert. Der vorzeitigen Besetzung wird zugestimmt. Auf die haushaltsrechtlichen Konsequenzen wird hingewiesen.
Der Kreisausschuss des Landkreises Peine hat den Landkreis Peine in seiner Sitzung vom 11.10.2023 ermächtigt, die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Lernräumen der Zukunft“ an Medienzentrum in Anspruch zu nehmen. Hinsichtlich der konkreten Einzelheiten wird auf die Vorlage 2023/106 Bezug genommen.
Die Bewilligung der einmaligen Zuwendung in Höhe von 151.120 € erfolgte am 12.12.2023.
Zweck der Zuwendung ist es, den digitalen Ausbau der kommunalen Medienzentren (ehem. Bildstellen) zu fördern.
Die kommunalen Medienzentren bieten Schulen spezialisierte digitale Lernräume und stellen diese für die Lehrkräftebildung bereit. Hierdurch sollen Lehrkräfte für das Lehren in der digitalen Welt und bei der Integration digitaler Medien in Lehr- und Lernprozessen unterstützt werden.
Die Förderung soll ihr Wirkung von allem in den Bereichen Informatische Bildung, Medienethik, Digitalität, Nachhaltigkeit (BNE) und Berufsorientierung entfalten.
Lehrende und Lernende sollen auf die sich schnelle wandelende digitale Welt vorbereitet bzw. unterstützt werden.
Medienpädagogisch soll der handlungsorientierte Ansatz verfolgt werden, bei dem durch das Ausprobieren und Gestalten von (digitalen) Medien eine kritisch, reflektierter Umgang mit (digitalen) Medien erlernt werden soll, sodass Lehrende als auch Lernende die (digitalen) Medien als Mittel zur aktiven, mitgestaltenden Auseinandersetzung mit ihrer Lebenswelt bzw. ihrer eigenen Interessen gebrauchen.
Die Förderung ermöglicht Investitionen in die technische Infrastruktur, die für den Kompetenzerwerb in den Bereichen Audio-, Foto- und Videoproduktion (Streaming), Virtual Reality, Robotik, Internet der Dinge sowie additive und subtraktive Fertigungsprozesse erforderlich sind.
Mit den „Lernräumen der Zukunft“ kommt den kommunalen Medienzentren eine neue Bedeutung für den Aufbau von regionalen, professionellen Lern-Netzwerken zu (Rechtsgrundlage § 108 Abs. 4 NSchG).
Medienzentren als Lernräume der Zukunft sollen zukünftig als koordinierende Instanzen effektiv bestehende Ressourcen bündeln und so eine Funktion als „regionale Zentren für digitale Bildung“ an der Schnittstelle von Verwaltung, Technik und Pädagogik übernehmen.
Bereits in der Vorlage 2023/106 wurde darauf hingewiesen, dass durch die Übernahme dieser neuen Aufgabe zusätzliche Anforderungen an die Arbeit des Medienzentrums gestellt werden, welche den Einsatz zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen erfordern wird.
Bereits für die Antragstellung musste ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept erstellt werden, sodass mit Stellenanteilen aus dem Kulturbereich eine Medienpädagogin überplanmäßig im Medienzentrum eingesetzt werden konnte.
Für die zukünftige Arbeit im Bildungsbereich und zur Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen ist es erforderlich, die Einrichtung durch eine pädagogische Fachkraft in Vollzeit leiten zu lassen.
Die Aufgaben liegen dabei insbesondere in der Förderung der aktiven Medienarbeit der Lehrenden und Lernenden sowie der Fortbildung und Qualifizierung der Lehrenden aller Schulen im Landkreis Peine, sodass die Schülerinnen und Schüler aktiv von der digitalen Transformation partizipieren können. Die Stellenbeschreibung liegt aktuell zur Bewertung vor, es wird mit einer Eingruppierung in EG 10/ EG 11 gerechnet. Eine Stelle im Stellenplan ist bisher nicht vorhanden.
Ziele / Wirkungen:
Durch die Schaffung einer Stelle für die pädagogische Leitung des Medienzentrums wird das Medienzentrum des Landkreises Peine personell in die Lage versetzt, die Zuwendungsvoraussetzungen der gewährten Förderung aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Lernräumen der Zukunft“ an Medienzentren umzusetzen und hierdurch einen zukunftsträchtigen Beitrag für die Bildungslandschaft im Landkreis Peine zu leisten.
Ressourceneinsatz:
Für den Einsatz der pädagogischen Leitung belaufen sich die Kosten unter Berücksichtigung von 39 Std/Woche, abhängig vom noch ausstehenden Ergebnis der Stellenbewertung, auf bis zu rund 85.000 €/Jahr, wobei bei der Berechnung mit EG 11/Stufe 6 TVöD das Maximum zugrunde gelegt wurde. Eine Stellenbesetzung ist zu sofort erforderlich und erfolgt für 2024 überplanmäßig. Die Deckung erfolgt aus den Sachkonten 4211000+4271000 im Produkt 24302 – Kreismedienzentrum (Seite 399 im Haushaltsplan 2024).
Mit der Zusicherung des Stellenanteils muss der Stellenplan des Haushaltes 2025 dauerhaft angepasst werden. Im Vergleich zum Haushalt 2024 zeigt der Finanzplan für 2025 bereits jetzt eine Steigerung des Fehlbedarfs. Insofern werden der Haushalt 2025 und Folgejahre durch diesen Beschluss zusätzlich belastet, was in Anbetracht der allgemeinen Finanzlage des Landkreises und vor dem Hintergrund der Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes durchaus als kritisch zu würdigen ist.
Sollte dem Vorschlag nicht gefolgt werden, muss die gewährte Zuwendung rückabgewickelt werden; mithin kann das aus der Förderung resultierende Angebot zukünftig den Schulen, Lehrenden und Lernenden nicht zur Verfügung gestellt werden.
Schlussfolgerung:
Zur Umsetzung bzw. Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen sowie zur langfristigen Unterstützung der Bildungsarbeit der Schulen im Landkreis Peine mit digitalen Medien ist eine Stelle für die pädagogische Leitung im Stellenplan des Produkthaushalts 2025 des Landkreises Peine dauerhaft zu verankern. Ein Stellenbesetzungsverfahren ist kurzfristig durchzuführen.
./.