Vorlage - 2024/057
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 97.527 € p.a. | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | ja | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Kreismusikschule (KMS) stellt alle Honorarbeschäftigungen zum 31.07.2024 ein. Zum Erhalt der Unterrichtsangebote wird der Stellenplan zum 01.08.2024 um 7,95 Stellen ausgebaut.
Geänderter Beschlussvorschlag nach Beratung in den Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages:
Die Kreismusikschule (KMS) stellt alle Honorarbeschäftigungen zum 31.07.2024 ein. Zum Erhalt der Unterrichtsangebote wird der Stellenplan im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2025 um 7,95 Stellen für die Kreismusikschule erweitert. Die Stellen können ab sofort besetzt werden.
Inhaltsbeschreibung:
Die Kreismusikschule (KMS) unterrichtet derzeit 682 Stunden wöchentlich an vier Standorten in den Gemeinden Edemissen, Vechelde, Ilsede und Hohenhameln sowie an vier weiteren Standorten in der Stadt Peine. 1.750 Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen von Kooperationen mit Kitas, Schulen, Kirchen und Vereinen erreicht. Insgesamt sind derzeit 3.660 Schülerinnen und Schüler an der KMS Peine angemeldet. Durch ihre kommunale Struktur im Landkreis Peine bietet die KMS ein breitgefächertes Spektrum: Von der Studiumsvorbereitung im Bereich der Spitzenförderung (derzeit 18 Teilnehmende - Studiumsvorbereitung ist ein wichtiger Bestandteil der Umsatzsteuerbefreiung der KMS) bis zu einem umfangreichen Kooperationsangebot. Darüber hinaus bietet die KMS ein großes Bildungsspektrum und fördert so den gemeinsamen Austausch der Schülerinnen und Schüler.
Von den insgesamt 682 Wochenstunden werden aktuell 275 Stunden im Rahmen von Honorarbeauftragungen erteilt, was etwa 40% des gesamten Unterrichtskontingents entspricht. Knapp 1.250 Schülerinnen und Schüler werden wöchentlich von 42 Honorarkräften unterrichtet und erzielten 2023 Einnahmen in Höhe von 290.000 €.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 28.06.2022 (B 12 R 3/20 R - sog. „Herrenberg-Urteil“) die Kriterien der betrieblichen Eingliederung von Honorarkräften an Musikschulen neu bewertet und verschärft. Mit dieser Rechtssprechung ist es der KMS Peine nicht mehr möglich, Kolleginnen und Kollegen in einem Honorarverhältnis zu beschäftigen (Vergleich Anlagen 1+2).
Die Kreismusikschule hat unterschiedliche Handlungsoptionen geprüft:
a.) Kein Ausbau von Stellen
- Folge: Verlust von 40% der Unterrichtsangebote
- Kalkulatorische Wirkung: 18.190 € zusätzlicher Aufwand für den Landkreis Peine
b.) Ausbau von 7,95 Stellen
- Folge: Erhalt aller Unterrichtsangebote
- Kalkulatorische Wirkung: 97.527 € zusätzlicher Aufwand für den Landkreis Peine
c.) Ausbau von 5,82 Stellen
- Folge: Eingeschränktes Angebot
- Kalkulatorische Wirkung: 176.166 € zusätzlicher Aufwand für den Landkreis Peine
d.) Ausbau von 2,92 Stellen
- Folge: Stark eingschränktes Angebot
- Kalkulatorische Wirkung: 196.879 € zusätzlicher Aufwand für den Landkreis Peine
(Vergleich Anlagen 3+4).
Die Leitung der KMS Peine hat in den letzten acht Wochen intensive Gespräche mit allen derzeit 42 Honorarkräften geführt. Der musikalische Werdegang, der aktuelle Stundenumfang, das Unterrichtsspektrum sowie das Interesse an einer Weiterführung des Unterrichts an der KMS wurden besprochen.
Um das Unterrichtsangebot der KMS Peine im Landkreis nachhaltig sichern zu können, wird empfohlen, den Stellenplan zum 01.08.2024 um 7,95 Stellen auszubauen.
Ziele / Wirkungen:
Durch den beabsichtigten Stellenausbau wird der Musikschulstandort Peine langfristig gesichert und der zunehmend erschwerten Suche nach engagierten Fachkräften kann so gerade in Zeiten des Fachkräftemangels entgegengewirkt werden. Durch den Stellenausbau kann der so auf Landesebene bekannte und etablierte Standort Peine gehalten und nachhaltig aufgestellt werden.
Bildung:
Eine einheitliche Umsetzung des Strukturplans und ein zentrales Qualitätsmanagement zur Umsetzung des musikalischen Bildungsauftrages ist nur mit einem weisungsgebundenen Kollegium umsetzbar. Die Angebote der KMS leisten einen wichtigen Beitrag für den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Ressourceneinsatz:
Die Prüfung aller Honorarbeauftragungen hat einen notwendigen Stellenausbau von 7,95 Stellen ergeben. Die Personalkosten für entsprechende Stellenanteile belaufen sich jährlich auf 554.337 €. Durch den Stellenausbau können Honorarkosten in Höhe von 240.310 € eingespart werden. Weitere 60.000 € Mehreinnahmen wurden durch die Anhebung der Landesmittel zur Finanzhilfe zum nächsten Jahr in Aussicht gestellt. Durch eine Anpassung der Gebührenordnung zum 01.02.2025 mit Steigerung der Gebühren um etwa 15% können weitere 125.000 € eingenommen werden. Nach Abzug aller Einsparungen und prognostizierten Mehreinnahmen ergibt sich ein geschätzter zusätzlicher Aufwand in Höhe von 97.527 € jährlich.
Schlussfolgerung:
Der Beschlussvorschlag sichert und ermöglicht den Bildungsauftrag unserer kommunalen Kreismusikschule.
-Positionspapier des Landesverbandes Niedersächsischer Musikschulen
-BSG-Urteil vom 28.06.2022
-Nichtöffentlich
-Nichtöffentlich
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Positionspapier (582 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Urteil (353 KB) |