Inhalt

Vorlage - 2024/055  

Betreff: Gebührenerhöhung Zeltplatz Eltze
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Richert, Stefanie
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
14.05.2024 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
12.06.2024 
14. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Benutzungs- und Entgeltordnung Zeltplatz Eltze ab 2025  


 

Im Budget enthalten:

---

Kosten (Betrag in ):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Die Benutzungs- und Entgeltverordnung für den Jugendzeltplatz des Landkreises Peine wird in der anliegenden Form beschlossen.


Inhaltsbeschreibung:

Der Zeltplatz Eltze ist eine öffentliche Einrichtung des Landkreises Peine. Die Nutzung erfolgt ausschließlich für Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII. Eine Belegung erfolgt in der Regel von Mai bis Ende September des laufenden Jahres.

 

In der Sitzung des Kreistags vom 20.12.2023 wurde beschlossen, die Gebühren für die Nutzung des Zeltplatzes Eltze ab dem Jahr 2025 um 25 % zu erhöhen, in Summe um

3.000 € jährlich. Die letzte Anpassung des Entgelts erfolgte 2004.

 

Die Erträge lagen in den Jahren vor der Pandemie durchschnittlich bei 13.000 €. In 2023 lag dieser Betrag noch etwas niedriger, wobei von möglichen 150 Belegungstagen bereits wieder an 110 Tagen Gruppen mit insgesamt knapp 1500 Teilnehmenden den Zeltplatz nutzten.

 

Der Zeltplatz wird überwiegend von der verbandlichen und kommunalen Kinder- und Jugendarbeit genutzt (in diesem Jahr z.B. insgesamt 18 von 31 Belegungen), weniger Belegungen kommen aus Schule und Kita, etwa 30% der Belegungen sind Gruppen außerhalb des Landkreises.

 

Bisher kostet die Tagesnutzung für Gruppen aus dem Landkreis Peine 1,00 € und für Gruppen außerhalb des Landkreises 2,00 € pro Teilnehmendem. Die Mehrtagesnutzung beträgt derzeit für Gruppen aus dem Landkreis Peine 2,00 € und für Gruppen außerhalb des Landkreises 3,00 € pro Teilnehmendem und Tag.

 

Bei einer Preiserhöhung um 25 % liegt das Entgelt zukünftig bei Tagesnutzung bei 1,25 € bzw. 2,50 € und bei Mehrtagesnutzung bei 2,50 € bzw. 3,75 €.

 

Beispiel Mehrtagesnutzung:

Wird die bisherige Gebühr von 2,00 € für Gruppen aus dem Landkreis zugrunde gelegt und würde das Entgelt auf 2,50 € für alle Gruppen festgelegt, müssten zukünftig Gruppen aus dem Landkreis 0,50 € mehr zahlen und Gruppen außerhalb des Landkreises 0,50 € weniger. Würde das bisherige Entgeld von 3,00 € als Grundlage für die Erhöhung gerechnet, müssten alle Gruppen zukünftig 3,75 € zahlen. Das wäre ein Mehrbetrag von 1,75 € für Gruppen aus dem Landkreis und eine Erhöhung um 0,75 € für Gruppen außerhalb des Landkreises.

 

Ziele / Wirkungen:

Die Gebührenerhöhung ist nach 20 Jahren durch die allgemein steigenden Kosten notwendig.

 

In den vergangenen Jahren ist in den Zeltplatz investiert worden (z.B. Trinkwasseranschluss, Neubau des Sanitärgebäudes), dadurch ist die Attraktivität des Zeltplatzes erhöht worden. Der Zeltplatz ist an Wochenenden und Ferienzeiten in 2024 ausgebucht, was den Bedarf deutlich macht.

 

Gender:

Der Zeltplatz Eltze wird von allen jungen Menschen (nach SGB § 11 VIII bis 27 Jahren) genutzt. Die unterschiedlichen Bedarfe von jungen Frauen und Männern aller Geschlechtsidentitäten werden berücksichtigt.

 

Prävention:

Der Zeltplatz Eltze ist das einzige Naherholungsgebiet für junge Menschen nahe dem Landkreis Peine. Es gibt keine weiteren Unterbringungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendgruppen im Landkreis, wo eine Wochenend- oder Ferienfreizeit kostengünstig sowie mit kurzen Anfahrtswegen durchgeführt werden kann und gleichzeitig eine Infrastruktur (z.B. Selbstversorgerküche, Sanitäreinrichtungen sowie feste Zelte) vorhanden sind.

 

Bildung:

Der Zeltplatz Eltze ist ein Ort der außerschulischen Bildung, besonders in den Bereichen der sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen sowie der naturkundlichen Bildung.

 

Migration:

Der Zeltplatz Eltze ist ein Ort für alle jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft, Geschlechtsidentität, Weltanschauung, religiöser Zugehörigkeit und Nationalität.

 

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:

Eine Gebührenerhöhung von 25 % ist durch den Kreistagsbeschluss festgelegt.


- Entwurf der Benutzungs- und Entgeltverordnung Zeltplatz Eltze ab 2025

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Benutzungs- und Entgeltordnung Zeltplatz Eltze ab 2025 (66 KB)