Inhalt

Vorlage - 2024/039  

Betreff: Verzicht auf die Erstellung eines konsolidierten Gesamt-
abschlusses für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:13 / Beteiligungen
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Erste Kreisrätin
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Landrat
   Verwaltungsführung
   Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
24.04.2024 
13. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

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Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Auf die Erstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 wird verzichtet.


Inhaltsbeschreibung:

Zuletzt wurde mit Vorlage 2021/928 auf die Erstellung von konsolidierten Gesamtabschlüssen für die Jahre 2017 bis 2019 verzichtet, da die seinerzeit betroffenen Aufgabenträger des Landkreises Peine für die Vermögens- Ertrags- und Finanzlage von untergeordneter Bedeutung waren.

 

Mit der gemeinsamen Übernahme der Klinikum Peine gGmbH aus der Insolvenz durch Stadt und Landkreis Peine kam im Jahr 2020 ein neuer mutmaßlich zu konsolidierender Aufgabenträger hinzu.

 

Aufgrund der Insolvenz mussten für die Klinikum Peine gGmbH 2020 drei Teil-Jahresabschlüsse erstellt werden. Die Jahresabschlüsse stellen die Zelträume vor der Insolvenz (01.01. - 31.05.2020), während der Insolvenz (31.05. - 31.10.2020) und nach der Insolvenz (01.11. - 31.12.2020) dar. Man spricht von drei Rumpfgeschäftsjahren.

 

Während dieser Phase gab es unterschiedliche und zum Teil unklare Verantwortlichkeiten. Für das erste Rumpfgeschäftsjahr bis zum Eintritt von Stadt und Landkreis Peine im Laufe des zweiten Rumpfgeschäftsjahres war alleiniger Gesellschafter die AKH Celle. U.a. dadurch kam es zu einem sehr langen Prüfungsverlauf der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon, die jedoch letztendlich für alle drei Jahresabschlüsse uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt hat. Die Gesellschafterversammlung der Klinikum Peine gGmbH hat diese nach Empfehlung des Aufsichtsrates letztendlich am 19.12.2023 beschlossen.

 

Es könnte nunmehr mit der vermutlich sehr zeitintensiven Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses 2020 begonnen werden. Allerdings wird durch die Tatsache, dass das Insolvenzjahr unter keinen Umständen ein „normales“ Geschäftsjahr der Klinikum Peine gGmbH abbildet, kein wesentlicher Erkenntnisgewinn für den Gesamtkonzern Landkreis Peine erwartet.

 

§ 1 Abs. 2 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse vom 08.02.2024 (NBKAG) erlaubt es den Kommunen, durch Beschluss der Vertretung davon abzusehen, bis einschließlich 2020 einen konsolidierten Gesamtabschluss aufzustellen. Diese Möglichkeit ist –bis auf den hierfür notwendigen Kreistagsbeschluss- an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. 

 

Da der Jahresabschluss 2021 ebenfalls am 19.12.2023 durch die Gesellschafterversammlung beschlossen wurde, wird vorgeschlagen, die Möglichkeit des § 1 Abs. 2 Nr. 1 NBKAG zu nutzen und auf die Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 zu verzichten und sich ab sofort auf das Haushaltsjahr 2021 und damit auf das erste komplette „normale“ Geschäftsjahr der Klinikum Peine gGmbH mit den Gesellschaftern Stadt und Landkreis Peine zu konzentrieren.

 

Vorab wird aufgrund des MI-Erlasses „Empfehlungen zur Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses“ vom 28.06.2022 eine örtliche Dienstanweisung erstellt, die die mit Vorlage 2019/433 beschlossene Konsolidierungsrichtlinie ersetzt.

 

Der Verzichtsbeschluss wird der Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Durch den Beschluss wird das Haushaltsjahr 2020 endgültig abgeschlossen. 

 

 

Ressourceneinsatz:

Finanzmittel werden nicht in Anspruch genommen.

 

 

Schlussfolgerung:
Der Verzichtsbeschluss des Kreistages ist erforderlich, um das Haushaltsjahr 2020 endgültig abzuschließen.

 


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