Vorlage - 2024/035
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Seit dem 10.06.2021 ist die erste Stufe des inklusiven Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) in Kraft getreten. Das Gesetz enthält eine Reihe von Regelungen, die unter anderem eine Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes, eine Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen und mehr Beteiligung von jungen Menschen und Familien beinhalten. Ein zentrales Element ist die besondere Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in allen Bereichen des SGB VIII. Im Mittelpunkt der Veränderungen steht dabei die „inklusive Lösung“ des SGB VIII, also die für 2028 geplante Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen unter das Dach der Jugendhilfe, unabhängig von der Art der Behinderung. Weiter sind mit dem neuen KJSG die Prävention vor Ort und die Sozialraumorientierung gesetzlich verankert worden.
Damit sind weitgehende und umfassende Änderungen beschlossen worden, die sich vielfältig auf die Prozesse und Strukturen in der öffentlichen Jugendhilfe auswirken und hier Anpassungen bzw. Neuaufstellungen erfordern. Die Implementierung und Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben wird zudem bei vielen Jugendämtern mit einem Personalmehrbedarf an verschiedenen Stellen verknüpft sein, der notwendig sein wird, um den öffentlichen Auftrag - Rechtsanspruch erfüllen zu können.
Ziele / Wirkungen:
Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben werden die Prozesse und Strukturen im Jugendamt im Sinne der Sozialraumorientierung und Inklusion neu aufzustellen. Im Fokus stehen dabei der Allgemeine Soziale Dienst, der Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII) sowie die Wirtschaftliche Jugendhilfe. Für eine sichere und zukunftsweisende Umgestaltung hat im vergangenen Jahr eine Organisationsuntersuchung durch con_sens stattgefunden. Die Aufbaustruktur/Aufgabenteilung und die Kernprozesse vor Ort wurden dahingehend geprüft, inwieweit diese noch zukunftsfest und angemessen erscheinen. Es gilt auch die pädagogischen Bereiche im Sinne der „Hilfen aus einer Hand“ zusammenzuführen, gemeinsam mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, in Form von sozialräumlich ausgerichteten Teams neu zu strukturieren. In den Strukturen und den Prozessen der Teams sollen sowohl die Nutzung von Ressourcen des sozialen Raumes als auch die Gestaltung des sozialen Raumes verankert werden. Der externe Begleitungsprozess durch con_sens war im November 2023 abgeschlossen. Zur Ergebnissicherung steht neben den umfangreichen Ergebnissen des partizipativen Prozesses noch ein Umsetzungstool und ein Tool für die jährliche interne Personalbemessung (gesetzliche Verpflichtung) der Sozialraumteams zur Verfügung. Neben den Änderungen in den hauptsächlich betrachteten Bereichen der Sozialen Dienste und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe haben sich aus dieser Organisationsuntersuchung noch weitere strukturelle Veränderungen im Organigramm ergeben. Im Bereich der Stabstellen der Fachdienstleitung hat eine Verschlankung stattgefunden, die Stellvertretung der Fachdienstleitung wird zukünftig durch die pädagogische Gesamtleitung sichergestellt und insgesamt wurden die Leitungsspannen in den Sachgebieten noch einmal kritisch hinterfragt.
Für die praktische Umsetzung der Ergebnisse wurde eine interne Steuerungsgruppe gebildet, die einmal wöchentlich tagt. Anhand der Umsetzungsplanung wird die Steuerungsgruppe die anstehenden Schritte festlegen und stetig die festgeschriebenen Ziele überprüfen. Die nächsten wesentlichen Schritte umfassen die Besetzung der Sozialraumteams und die räumliche Verortung dieser im Jugendamt. Die Fachteams werden dabei direkt den Sozialraumteams zugeordnet, wobei zunächst weiterhin in den verschiedenen Professionen gearbeitet wird. Die Erreichbarkeitsstrukturen werden überarbeitet und es werden sowohl Einzellösungen für die Sicherstellung des Kinderschutzes, als auch für die direkte Beratung in den Sozialraumteams entwickelt. Für die vollumfängliche Umsetzung der Neuerungen des KJSGs sind und werden nunmehr die Grundlagen verankert und als lernende Organisation werden in den nächsten Jahren weitere Umsetzungsstufen entwickelt. Hierbei wird in den Sozialraumteams eine aktive Mitgestaltung erfolgen.
Neben den heute umfänglichen Informationen durch die Ergebnispräsentation werden in regelmäßigen Abständen Informationen zu den Umsetzungsstufen durch die Verwaltung erfolgen.
Ressourceneinsatz:
Entfällt.
Schlussfolgerung:
Die Umsetzung des KJSG in 2028 - Hilfen aus einer Hand - wird stetig vorangetrieben und dem Gesetz entsprechend erfolgen.
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