Inhalt

Vorlage - 2024/020  

Betreff: Kommunale Wärmeplanung im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Klimaschutzagentur Bearbeiter/-in: Schaarschmidt, Ruth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
05.03.2024 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 


Der Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz bat in der letzten Sitzung um einen Überblick zur Kommunalen Wärmeplanung und zum Sachstand der Planung des Landkreises Peine sowie der Gemeinden, s. Protokoll.

 

Kommunale Wärmeplanung (KWP)

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein langfristiger, strategischer Planungsprozess mit dem Ziel schrittweise eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 (in Niedersachen 2040) zu erreichen.

Die KWP umfasst das gesamte Gebiet einer Kommune, sie zeigt den Ist-Zustand auf. Es werden systematisch Daten erhoben z. B. bezüglich des Wärmeverbrauchs und der damit verbundenen Treibhausgasemissionen, Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und Baualtersklassen, es wird die bestehende Wärmeversorgungsstruktur erfasst (Bestandsanalyse). Die KWP legt dar, an welcher Stelle energetische Einsparpotentiale liegen und an welchen Orten erneuerbare Energien sowie unvermeidbare Abwärme für die Wärmeversorgung erschlossen werden können (Potentialanalyse). Wärmequellen und Wärmesenken werden miteinander abgeglichen und unter anderem Optionen für Wärmenetze erörtert (Szenarien-Entwicklung). Beispielweise kann Abwärme aus einem industriellen Prozess genutzt werden, um ein anliegendes Hallenbad oder Wohngebiet mit Wärme zu versorgen. Die KWP mündet in Handlungsempfehlungen, s. Informationsvorlage 2023/095.

Die KWP bedeutet Planungssicherheit unter anderem für infrastrukturelle Entwicklungen und für Investitionen. Sie findet Eingang in Bauleitpläne und ist mit dem Gebäudeenergiegesetz verbunden.

Ausschnitt aus der Gesetzeslage

Laut NKlimaG ist im Landkreis Peine die Stadt Peine als Mittelzentrum zu einer ersten Aufstellung der Kommunalen Wärmeplanung bis zum 31.12.2026 verpflichtet. Dies gilt derzeit nichtr die Gemeinden des Landkreises. Das verabschiedete Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) des Bundes hingegen sieht bereits eine obligatorische KWP aller Kommunen des Landkreises vor, sodass eine Verpflichtung der Gemeinden mit der Novelle des NKlimaG im Frühjahr erwartet werden kann.

Zusammenarbeit der Kommunen und Koordination durch die Klimaschutzagentur Landkreis Peine

Die KWP fällt in das Aufgabengebiet der Kommunen die Wärmewende geschieht vor Ort. Sie muss über Gemeindegrenzen hinweg gedacht werden, ist aufwendig und komplex. Die Kommunen des Landkreises gehen diesen Weg gemeinsam, um Synergien zu nutzen. Die Klimaschutzagentur Landkreis Peine fungiert auf Wunsch der Kommunen als koordinierende Stelle und übernimmt verschiedene Aufgaben, s. Informationsvorlage 2023/095.

 

 

Seit dem Projektstart wurden folgende Leistungen seitens der Klimaschutzagentur erbracht:

  • Umfangreiche Recherche zur KWP und Teilnahme an Seminaren (durchlaufend)
  • Vernetzen, Einholen von praktischen Erfahrungen Dritter (durchlaufend)
  • Austausch mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern
  • Einführung der kreisangehörigen Kommunen in die Thematik durch Organisation von Vorträgen und Möglichkeiten zum Austausch/Vernetzung am Informationstag „Es geht ums Klima 2023“
  • Erstellen des Projektphasenplans und der Akteursstruktur zur KWP im Landkreis Peine
  • Kick-off-Veranstaltung im Arbeitskreis „Klimaschutz im Landkreis Peine“ mit Teilnehmenden aus der Verwaltung der kreisangehörigen Kommunen. Der Arbeitskreis ist Haupt-Austauschplattform für die weitere Projektentwicklung. Mittlerweile fanden drei Arbeitskreis-Termine zur KWP statt. Vertreter der Stadtwerke, von Avacon, des Kohlekraftwerks in Mehrum sowie des Fachdienstes Bauen des Landkreises wurden hinzugezogen, um diese frühzeitig einzubinden.
  • Einzelgespräche mit den Gemeinden zur Klärung spezifischer Fragestellungen
  • Informieren der Kommunen unter anderem zu Inhalten, Ablauf, gesetzlicher Lage sowie zu Fördermöglichkeiten, den Bezug von Richtangeboten
  • Unterstützen bei der Fördermittel-Antragstellung, die daraufhin jeweils durch die Gemeinden erfolgt ist
  • Abschätzen des Zeitrahmens
  • Erstes Informieren der Öffentlichkeit über die Veranstaltung „Es geht ums Klima 2023“ sowie über die Webseiten des Landkreises Peine
  • Bericht an den AUV

 

Aktuelle Arbeiten

  • Unterstützen der Kommunen bei der Ausschreibung zur KWP. Die Klimaschutzagentur stellt unter anderem ein an die Förderbedingungen angepasstes Musterleistungsverzeichnis zur Verfügung
  • Vorbereiten des nächsten Arbeitskreises im April 2024
  • Aktuelles Informieren der Kommunen über die sehr dynamische Fördersituation

 

Sich direkt anschließende Schritte

  • Unterstützen der Kommunen beim Vorbereiten der Datenabfrage
  • Ausschreibung (durch die Kommunen) nach positivem Förderbescheid
  • Presseinformation und Informieren der Bürger und Bürgerinnen vor Ort in den Kommunen durch die Klimaschutzagentur und die Verwaltungen der jeweiligen Kommune nach Erhalt positiver Förderbescheide.

 

Die Klimaschutzagentur freut sich über die rege Teilnahme und die konstruktive Zusammenarbeit im Arbeitskreis „Klimaschutz im Landkreis Peine“ sowie für die positive Rückmeldung der Teilnehmenden.

 

Ziele / Wirkungen:

Das Ziel ist, eine harmonisierte Kommunale Wärmeplanung für das gesamte Landkreisgebiet zu entwickeln, kommunenübergreifend zu denken und Synergien zu nutzen. Wichtige Fragestellungen, die mehrere Gemeinden und die Stadt betreffen, können so zentral und transparent für alle Beteiligten geklärt werden.

Die Thematik der Kommunalen Wärmeplanung trägt bereits die Relevanz für Klima-, Umwelt-und Naturschutz sowie den präventiven bzw. nachhaltigen Charakter in sich.

 

Ressourceneinsatz:

Nach aktuellen Planungen seitens der Klimaschutzagentur Landkreis Peine sind keine

gesonderten Finanzmittel eingeplant. Die personellen Ressourcen für die

Koordinierungsarbeit wurden zunächst entsprechend des Kooperationsvertrages über eine geförderte Stelle gedeckt. Das Förderprogramm wurde seitens des Fördermittelgebers vor der Zeit zum Ende des Jahres 2023 beendet. Der Landkreis Peine trägt die weiteren Kosten bis zum ursprünglich vorgesehenem Ende des Förderzeitraumes.

 

Schlussfolgerung:

Ein gemeinsames Erarbeiten der Kommunalen Wärmeplanung für alle kreisangehörigen

Kommunen bietet den Vorteil eines einheitlichen sowie effizienten Vorgehens, Erfahrungen können unmittelbar ausgetauscht und die Planung über die Gebietsgrenzen der Kommunen hinweg gedacht werden. Für die aktuell noch nicht verpflichteten Gemeinden kann ein frühzeitiger Beginn der Kommunalen Wärmeplanung den späteren Handlungsdruck etwas abmildern und sich günstig auf die finanzielle Unterstützung auswirken. Planungsbüros sind noch verfügbar.
 


--