Vorlage - 2024/014
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Kosten für Rettungsdiensttransporte die nicht mit den Kostenträgern abgerechnet werden können, werden ab dem 01.04.2024 gemäß der vorliegenden Gebührensatzung erhoben.
Inhaltsbeschreibung:
Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart
der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern, auf Basis der vereinbarten
wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen, für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte.
Da die Entgeltvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart wird, gilt sie nur für gesetzlich Versicherte und für Leistungen die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden müssen. Transporte von privat Versicherten und Fahrten die nicht zu den Leistungen der ges. Krankenkassen zählen (z.B. Fahrten in und aus einer Kurzeitpflege), können nur direkt über eine Privatrechnung abgerechnet werden. Daher kann hierfür die Entgeltvereinbarung nicht als rechnungsbegründendes Dokument verwendet werden.
Seit dem 01.01.2024 erfolgt bereits die Abrechnung für die o.g. Transporte über die genannte Gebührensatzung. Auf Grund des Beschlusses zu Vorlage 2024/12 zur Entgeltvereinbarung 2022 und 2023 ist, um die Gleichbehandlung sicherzustellen, die Anpassung der Tarife in der Rettungsdienstgebührensatzung erforderlich.
Ziele / Wirkungen:
Mit Beschluss der Gebührensatzung wird eine rechtsverbindliche Einigung zwischen den Patientinnen und Patienten im Rettungsdienst (deren Transportkosten nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können) und dem Landkreis Peine über die Erhebung von privatrechtlichen Gebühren im Rettungsdienst geschlossen.
Ressourceneinsatz:
Die finanziellen Ressourcen werden in der Regel durch die Kostenträger im Rahmen der abrechnungsfähigen Einsätze bereitgestellt. Über- und Unterdeckungen werden über die nächste Entgeltvereinbarung verrechnet.
Schlussfolgerung:
entfällt
Rettungsdienst Gebührensatzung LK Peine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Rettungsdienstgebührensatzung - Gebührensatzung Rettungsdienst - 2024 (31 KB) |