Vorlage - 2024/005
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Auf den Kreistagsbeschluss vom 10. Oktober 2007 wird insoweit Bezug genommen. Danach hat die Zentrale Vergabestelle (ZV) dem Kreisausschuss über die Vergaben regelmäßig zu berichten.
Der Landkreis Peine hat als öffentlicher Auftraggeber die für die Aufgabenerfüllung benötigten Dienst-/Liefer- und Bauleistungen grundsätzlich im Rahmen eines fairen Wettbewerbs und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen.
I. Durchgeführte Vergabeverfahren:
Unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften wurden im Jahr 2023 über die ZV insgesamt 316 Vergabeverfahren (> 20.000 Euro Nettoauftragswert) abgewickelt. Hiervon waren 12 Verfahren EU-weit auszuschreiben.
Der Anteil der Vergabeverfahren für die IKZ-Kommunen lag bei 41,46% (131 Verfahren).
Für Dienst-/Liefer- und Bauleistungen sowie für freiberufliche Leistungen wurden insgesamt Aufträge im Wert von rd. 52.000.000 Euro vergeben. Davon entfallen rd. 40.000.000 Euro auf die Kreisverwaltung und rd. 12.000.000 Euro auf die IKZ-Kommunen.
Für die abgewickelten Vergabeverfahren der IKZ-Kommunen durch die ZV werden den Gemeinden die dafür entstehenden Kosten jährlich in Rechnung gestellt. Für das Jahr 2023 wurden dadurch Erträge in Höhe von rd. 72.000 Euro erzielt. Der Stundensatz wird hierbei auf Grundlage des KGSt-Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes“ berechnet und alle zwei Jahr auf Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst.
Für Dienst-/Liefer- und Bauleistungen wurden in der Kreisverwaltung insgesamt Aufträge im Wert von rd. 40,7 Mio. Euro vergeben. In dieser Summe sind freiberufliche Leistungen i.H.v. rd. 540.000 Euro enthalten.
Vom Gesamtvergabevolumen der Kreisverwaltung entfallen rd. 23,35 Mio. Euro (54,7 %) auf die Schulen für Baumaßnahmen/Instandhaltung, Ausstattung der Unterrichtsräume sowie Kosten für die Schülerbeförderung. Die Vergabe der Schülerbeförderung in Höhe von rd. 22 Mio. Euro (7 Jahre Laufzeit) macht hier den Hauptbestandteil aus.
Für Straßenbau- und Straßenunterhaltungsmaßnahmen wurden rd. 3,05 Mio. Euro, das sind 7,5 % des Vergabevolumens investiert (im Vorjahr waren es 2,1 Mio. Euro).
Alle anderen von den Dienststellen selbstständig veranlassten und durchgeführten Vergabeverfahren (möglich bis zu einem Netto-Auftragswert von 20.000 Euro) sind der ZV anzuzeigen (Vergabevermerk und Auftragskopie). Für diese Verfahren erfolgt die Festlegung des Submissionstermins wie auch die spätere Angebotsöffnung durch die ZV. Der Anteil dieser Verfahren am Gesamtvergabevolumen der Kreisverwaltung betrug im Berichtsjahr 2023 rd. 250.000 Euro. Zusätzlich wurden im Rahmen von Freihändigen Vergaben/Verhandlungsvergaben und Nachträgen in der Kreisverwaltung rd. 1,84 Mio. Euro vergeben.
Von den erteilten Aufträgen wurde ein Gesamtvolumen von rd. 15,8 Mio. Euro an Firmen und Betriebe mit Sitz im Landkreis Peine vergeben. An Firmen und Betriebe in der Region (50 km Umkreis) gingen rd. 11,2 Mio. Euro. Der restliche Betrag in Höhe von circa 25 Mio. Euro wurde an Firmen und Betriebe außerhalb des Landkreises Peine und Region vergeben.
II. Vergaberechtsvorschriften
Vergaberichtlinien des Landkreises Peine
Gem. § 28 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) ist der Landkreis Peine verpflichtet, sich dort eigene Vergaberichtlinien zu geben, wo Bundes- und Landesvergabevorschriften für ihren Anwendungsbereich keine Regelungen für die Kommunen vorsehen. So besteht die Anwendungsverpflichtung der niedersächsischen Vergabevorschriften erst ab einem Nettoauftragswert von 20.000 Euro. Für die Vergabe von Freiberuflichen Leistungen gelten die Landesvergabevorschriften (Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)) erst für Aufträge ab Erreichen des Schwellenwertes (bis Ende 2023 lag dieser bei 215.000 Euro und seit dem 1. Januar 2024 bei 221.000 Euro). Ganz ausgenommen ist der Anwendungsbereich des NTVergG für die Vergabe von Planungsleistungen an Architekten und Ingenieure.
Die Vergaberichtlinie des Landkreises Peine und die damit festgesetzten Wertgrenzen wurde zuletzt im März 2023 neu gefasst. So wurden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten d.h. in Anlehnung an §§ 14 UVgO bzw. §3a VOB/A (Vergaben ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens) die bisherigen Wertgrenzen bei Direktaufträgen an Architekten, Ingenieure u.a. Freiberufler mit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung und Vereinfachung deutlich angehoben. Die Vergabepraxis hatte gezeigt, dass die bisherigen Festlegungen von 1.000 Euro bzw. 5.000 Euro nicht mehr als angemessen und praxisgerecht anzusehen waren.
Die neuen Wertgrenzen von 10.000 Euro für Planungsleistungen der Architekten- und Ingenieure bzw. 5.000 Euro für sonstige freiberufliche Leistungen orientieren sich an den in der Praxis bewährten Bagatellwertgrenzen bis zu denen nur ein Angebot eingeholt werden muss. Diese Wertgrenzen sind im Bundesvergleich nicht unüblich und sind auch für die Landesbehörden in Niedersachsen in dieser Höhe festgesetzt worden. Insoweit sind die neuen Regelungen bzw. Wertgrenzen des Landkreises Peine im Gleichklang mit den Landesregelungen in Niedersachsen. In diesem Zusammenhang wurde mit der neuen Richtlinie auch festgelegt, dass die Vergabe- und Vertragsordnungen für Dienst-/Liefer- und Bauleistungen (UVgO, VOB/A) aus Gründen der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns in der Fassung gelten sollen, die für die in den Anwendungsbereich des Landesvergabegesetztes fallenden Vergaben gelten.
Darüber hinaus wurde die Wertgrenze für Vergabeverfahren, die von den Dienststellen der Kreisverwaltung selbstständig durchgeführt werden können, von 10.000 Euro auf 20.000 Euro angehoben. Damit soll die Zentrale Vergabestelle entlastet und gleichzeitig die Selbstständigkeit und Flexibilität der Dienststellen der Kreisverwaltung gestärkt werden. Ab 20.000 Euro ist die Anwendungsschwelle des NTVergG erreicht, und damit sind auch die Vergabevorschriften des NTVergG zu beachten und anzuwenden. Zur Gewährleistung rechtssicherer Vergabeverfahren sind daher Beschaffungen ab dieser Wertgrenze grundsätzlich über die ZV abzuwickeln.
Verwaltungsvorschriften „Nachhaltige Beschaffung“ (VV-NB)
Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung hat im November 2023 für die Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung (Landesregierung und die ihr unmittelbar nachgeordneten Landesbehörden) Verwaltungsvorschriften zur nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) erlassen, um eine angemessene Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Dienst-/Liefer- und Bauleistungen und von Rahmenvereinbarungen sicher zu stellen. Die VV-NB sind zum 8. November 2023 in Kraft getreten und finden Anwendung für Vergaben der Landesbehörden, die ab dem 1. Dezember 2023 beginnen. Diese Verwaltungsvorschriften sind daher nur durch die Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung verbindlich anzuwenden. Allen übrigen öffentlichen Auftraggebern und den Kommunen wurde der Runderlass nachrichtlich als Hilfestellung bzw. Unterstützungsangebot zur Verfügung gestellt.
Neue Schwellenwerte für EU-Vergaben zum 1. Januar 2024
Am 16. November 2023 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union die neuen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-und Dienstleistungsaufträge sowie für Bauaufträge veröffentlicht.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende Schwellenwerte (ohne USt):
- 5.538.000 Euro bei öffentlichen Bauaufträgen
- 221.000 Euro bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
Ziele / Wirkungen: Entfällt
Ressourceneinsatz: Entfällt
Schlussfolgerung: Entfällt
Auswertung_Diagramme 2023
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