Vorlage - 2023/172-01
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Aufgrund eines im Kreisausschuss gemeinsam formulierten Antrages der Gruppen SPD/Grüne sowie CDU/FDP werden die Beschlussvorschläge der Vorlage 2023/172 wie folgt geändert:
- Eine Beratung und Entscheidung zu den Empfehlungen der Verwaltung hinsichtlich der vorgeschlagenen Haushaltssicherungsmaßnahmen erfolgt nicht.
- Die durch den gemeinsamen Antrag der Gruppen SPD/Grüne sowie CDU/FDP vorgeschlagenen Haushaltsicherungsmaßnahmen werden in das Haushaltssicherungskonzept 2024 aufgenommen.
- Das Haushaltssicherungskonzept 2024 wird in der Fassung, wie es dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom 20.12.2023 als Anlage beigefügt ist, beschlossen.
Inhaltsbeschreibung:
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird grundsätzlich auf die Sachdarstellung in der Vorlage 2023/172 verwiesen.
In der Kreisausschuss-Sitzung vom 18.12.2023 haben die Gruppen SPD/Grüne sowie
CDU/FDP beantragt, nicht über den mit Vorlage 2023/172 als Anlage 1 gekennzeichneten vorgelegten Verwaltungsentwurf zu entscheiden.
Gleichzeitig wurde beantragt, die durch die Gruppen SPD/Grüne und CDU/FDP vorgeschlagenen Haushaltssicherungsmaßnahmen, in das Haushaltssicherungskonzept zu übernehmen. Zur Konkretisierung ihres Antrages haben die beiden Gruppen auf Basis des Verwaltungsentwurfs eine überarbeitete Übersicht vorgelegt, in der die Maßnahmen, die aus ihrer Sicht in das Haushaltssicherungskonzept aufgenommen werden sollen „grün“ markiert wurden. Maßnahmen, die nicht in das Haushaltssicherungskonzept aufgenommen werden sollen, sind „rot“ markiert. Diese Übersicht wird der Vorlage in der neuen Anlage 1a beigefügt.
Die Beschlussvorschläge der Vorlage 2023/172 wurden entsprechend der mehrheitlichen Empfehlung des Kreisausschusses zu den Anträgen angepasst. Sollte dem Antrag gefolgt werden, ergibt sich hieraus eine Verbesserung im Ergebnishaushalt 2024 in Höhe von 1.073.700 €.
Die zur Umsetzung beschlossenen Maßnahmen werden dem Haushaltssicherungskonzept (siehe Anlage 2 der Vorlage 2023/172) im Anhang beigefügt. Unter zusätzlicher Berücksichtigung eines pauschalen Konsolidierungsbetrages im Bereich der Personalkosten kann der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt 2024 damit durch Haushaltssicherungsmaßnahmen voraussichtlich um 5.073.700 € auf 19.278.400 € reduziert werden.
Ziele / Wirkungen:
Das Haushaltssicherungskonzept dient der Umsetzung der normierten Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Es ist spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit dieser zusammen vorzulegen.
Ressourceneinsatz:
Durch den Beschluss können die Fehlbeträge der Jahre 2024 bis 2027 minimiert werden.
Schlussfolgerung:
Erst mit Vorlage eines hinreichenden Haushaltssicherungskonzepts bei der
Kommunalaufsicht liegen die Grundlagen vor, um im Rahmen der Entscheidung über die
genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung (insbesondere Kreditgenehmigung
und Genehmigung der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen) mindestens eine
geordnete Haushaltswirtschaft feststellen zu können. Daher ist ein solches zu beschließen
und nach derzeitigem Planungsstand in den kommenden Jahren fortzuschreiben.
- Anlage 1a – Übersicht zum Antrag der Gruppen SPD/Grüne sowie CDU/FDP über die vor-gesehenen Maßnahmen zur Aufnahme in das Haushaltssicherungskonzept
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1a - Übersicht zum Antrag SPDGrüneCDUFDP (154 KB) |
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