Vorlage - 2023/165
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Der Änderung und Neufassung der Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit seines Rechnungsprüfungsamtes wird zugestimmt.
Inhaltsbeschreibung:
Die Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit seines Rechnungsprüfungsamtes in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 11.04.2019 wird neu gefasst.
Die notwendigen Änderungen erfolgen aufgrund der gestiegenen Arbeitsplatz- und Personalkosten.
Dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Peine obliegen gem. § 153 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Jahresabschlussprüfung, die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und der Belege zur Vorbereitung des Jahresabschlusses sowie die Prüfung der Vergaben vor Auftragserteilung der kreisangehörigen Gemeinden (außer der Stadt Peine) auf deren Kosten.
Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) hat in ihrem Bericht 10 / 2023 dargestellt, wie die Kosten eines Arbeitsplatzes berechnet werden. Anhand dieser Methode wurden die Kosten eines Arbeitsplatzes im Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Peine im Folgenden ermittelt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes sind nach den Besoldungsgruppen A11, A12, A13 und der Tarifgruppe E11 eingestuft. Die Personalkosten wurden in jeder Besoldungs- und Tarifeinstufung pauschal unabhängig vom Alter des Stelleninhabers berücksichtigt. Die Kosten eines Arbeitsplatzes umfassen nach dieser Berechnung die Personalkosten, eine Sachkostenpauschale und Verwaltungsgemeinkosten.
Die Arbeitsplatzkosten beispielsweise einer A12-Stelle werden danach wie folgt berechnet:
jährliche Personalkosten 110.900,00 €
zuzüglich 20 % für Overheadkosten 22.180,00 €
zuzüglich Kostenpauschale für einen Büroarbeitsplatz 9.700,00 €
142.780,00 €
Nach dem KGSt-Bericht werden durchschnittlich 1.631 Arbeitsstunden im Jahr bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche berücksichtigt.
Danach kostet eine Stunde in der Besoldungsgruppe A12 insgesamt 87,54 € (142.780,00 € geteilt durch 1.631 Arbeitsstunden).
Die so berechneten unterschiedlichen Kostensummen einer Arbeitsstunde je Prüfer wurden gemittelt. Nach dieser Berechnung wird dem Kreistag vorgeschlagen, die Gebühren zum 01.01.2024 von 72,00 € auf 82,00 € je Stunde anzuheben. Die Prüfungsgebühren wurden zuletzt zum 01.07.2019 auf 72,00 € erhöht.
Entwurf Gebührensatzung RPA zum 01.01.2024
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Gebührensatzung des Rechnungsprüfungsamtes zum 01.01.2024 (13 KB) |