Vorlage - 2023/130
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Der Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (ab Seite 46, Ziffern 3.1 bis 3.6 und 3.11 bis 3.16) und dem Doppischen Produkthaushalt 2024 für die Dezernatsleitung 3 und die Produkte der Fachdienste Soziales, Arbeit und Gesundheitsamt (Seiten 304 bis 395 und 434 bis 451) unter Berücksichtigung ggf. noch zu beschließender Haushaltssicherungsmaßnahmen, zuzustimmen.
Inhaltsbeschreibung:
Doppischer Produkthaushalt
Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2022.
Neben dem Rechnungsergebnis 2022, den Planansätzen 2023 und den Daten des Planjahres 2024 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2025 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2026 und 2027 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich noch von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.
Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2026 bis 2027 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.
Der Teilhaushalt 03 für das Dezernat 3 befindet sich auf den Seiten 301 bis 303.
Fachdienst Soziales (FD 32)
Im Bereich des Fachdienstes Soziales reduziert sich das Budget gegenüber 2023 um ca. 1,5 Mio. €. Insbesondere die Schließung der Gebläsehalle als Notunterkunft für Geflüchtete (2 Mio. Euro) und der Wegfall des Härtefallfonds zur Energiekostensteigerung (0,5 Mio.Euro) wirken hier entlastend.
Auf der anderen Seite belasten die höheren Fallzahlen im Asylbereich das Budget.
Um den steigenden Anforderungen gerecht werden zu können, sind im Stellenplan für das Jahr 2024 eine zusätzliche halbe Stelle im Bereich der Bildung- und Teilhabe, eine Stelle im Team der Hilfe zur Pflege und Stellenanteile in der Krankenhilfe vorgesehen.
Die Entgelte für Leistungen der Hilfe zur Pflege werden in Entgeltvereinbarungen festgelegt, die üblicherweise jährlich neu verhandelt werden und meistens die zwangsläufigen Steigerungen von Personal- und teilweise auch Sachkosten beinhalten. Sowohl die Heimentgelte als auch der Kreis der Anspruchsberechtigten steigen stetig an. Eine Refinanzierung erfolgt nur teilweise durch das Land.
Die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt der Bund seit 2014 für die laufenden Leistungen zu 100%.
Die Erstattungen finden sich im Produkt 3110 wieder.
Die Aufwendungen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen steigen deutlich an. Eine Gegenfinanzierung erfolgt hier weitestgehend durch das Land.
Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bewegen sich die Fallzahlen wieder deutlich nach oben.
Wie im Vorjahr werden 8 Sozialarbeiterstellen bei der Stadt Peine und den Gemeinden finanziert. Der Caritasverband erhält ebenfalls einen Finanzierungszuschuss für 1 Stelle für Migrationsarbeit und die Stadt Peine die Teilfinanzierung der Streetworker-Stelle für die Südstadt.
Als Verwaltungskostenerstattung an die Stadt Peine und die Gemeinden sind 610.000,- € vorgesehen.
Eine verbindliche Regelung zu diesem Themenkomplex in Form eines Öffentlich-Rechtlichen Vertrages bzw. einer Satzung findet sich zur Zeit im Abstimmungsprozess.
Für die Generationenhilfe (Kümmerermodell) werden jeder Gemeinde 2.400,-€ jährlich zur Verfügung gestellt.
Fachdienst Arbeit / Jobcenter (FD 33)
Im Produkthaushaltsentwurf 2024 für den Fachdienst Arbeit wird mit 4.800 Bedarfsgemeinschaften (2023: 5.000) im Jahresmittel gerechnet. Dadurch kann das Budget gegenüber 2023 relativ stabil gehalten werden.
Der Stellenplan wurde um 2 Stellen für die Leistungssachbearbeitung angepasst.
Das Produkt 3121 „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ ist mit einem Zuschussbedarf in Höhe von rd. 9,6 Mio. € für das jährliche Budget des Jobcenters prägend.
Ab 2022 reduziert das Land seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft sukzessive von ca. 2,3 Mio. € bis zum Jahr 2024 auf „Null“. Im Planungsjahr 2024 fehlen aus diesem Grund gegenüber dem Vorjahr ca. 0,7 Mio. €.
Von den Gesamtkosten für die Unterbringung inkl. Nebenkosten werden ca. 60% vom Bund übernommen.
Bei den kommunalen Eingliederungsleistungen steigen insbesondere die Kosten für die Betreuung im Frauenhaus.
Die Aufwendungen für „einmalige Leistungen“ (Produkt 3123) werden aufgrund der Ausgabenentwicklung bei „Erstausstattungen Wohnung“ entsprechend nach unten angepasst.
Beim Produkt 3129 „Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ steigen die Personalkosten im Jahr 2024 gegenüber 2023 um 0,7 Mio. Euro (Tarifsteigerungen und 2 neue Stellen in der Leistungssachbearbeitung) an. Es müssen ca. 0,8 Mio. Euro aus den Eingliederungsmitteln des Bundes zur Abdeckung der Verwaltungskosten (Bundesanteil) übertragen werden, da das Budget nicht auskömmlich ist.
Fachdienst Gesundheitsamt (FD 35)
Im Gesundheitsamt erhöht sich das Budget gegenüber 2023 um ca. 550.000,-€.
Zur Nachwuchsförderung in medizinischen Mangelberufen werden ca. 100.000,- Euro für Stipendien zur Verfügung gestellt.
Durch die Teilnahme am „Reifegradmodell“ erhält das Gesundheitsamt Landesmittel für den Digitalisierungsprozess.
Weiterhin stellt der Bund im Rahmen des „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ für 2024 zusätzliche Mittel für 2,0 weitere Stellenanteile zur Verfügung. Der Stellenplan wurde entsprechend aufgestockt.
Für die Umsetzung der Masernimpfpflicht wurden weitere 1,3 Stellenanteile in den Stellenplan aufgenommen.
Haushaltssicherungskonzept
Wie bei der Einbringung des Haushalts in den Kreistag am 11.10.2023 erläutert, ist zusammen mit dem Haushaltsbeschluss ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Hierzu werden durch die Verwaltung zurzeit weitere Beratungsunterlagen erstellt und anschließend (ggfs. als Tischvorlage) nachgereicht. Es ist weiterhin geplant, den Haushaltsbeschluss am 20.12.2023 herbeizuführen. Sollte bzgl. der zu beschließenden Haushaltssicherungsmaßnahmen noch Beratungsbedarf bestehen, muss der Fachausschuss ggfs. erneut zusammenkommen.
Ziele / Wirkungen:
Ziele und Wirkungen sind in den einzelnen Produktbeschreibungen dargestellt.
Ressourceneinsatz:
Die finanziellen und personellen Mittel sind in den Produktbeschreibungen dargestellt.
Schlussfolgerung:
Der Haushaltsplan ist wie vorgelegt zu beschließen.
FD 32 Zuschüsse 2024
FD 35 Zuschüsse 2024
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | FD 32 Zuschüsse 2024 (50 KB) | ||||
2 | FD 35 Zuschüsse 2024 (43 KB) |