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Vorlage - 2023/123  

Betreff: Konzeption für die kurzfristige Ausstattung mit Photovoltaikanlagen auf den kreiseigenen Liegenschaften
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Aktenzeichen:IWB
Federführend:Immobilienwirtschaftsbetrieb Bearbeiter/-in: Becker, Angela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Kenntnisnahme
09.11.2023 
8. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

100.000 € p. a.

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 


Bei der Planung für eine kurzfristige bauliche Umsetzung von PV-Anlagen wird Bezug genommen auf die Vorlage „Dachflächenkataster für Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Immobilien“ (Vorlagen-Nr. 2022/051). Wie bereits in der v. g. Vorlage dargestellt, gibt es eine Voruntersuchung welche Dachflächen geeignet sind sowie baulich zur Verfügung stehen (Qualität und Beschaffenheit der Dachflächen sind tauglich) und mit welchen Prioritäten die Maßnahmen zur Umsetzung kommen könnten.

 

Da die Umsetzung final durch unterschiedlichste Aspekte beeinflusst werden können (Auslegung der Konstruktion, sowie Kapazitäten mit dem öffentlichen Leitungsnetz usw.), liegt es in der Natur der Sache, dass bei der baulichen Umsetzung differenziert vorgegangen werden muss.

 

Es werden für die Errichtung neuer PV-Anlagen zwei Umsetzungsstrategien vorgesehen:

 

 Grundsätzlich

  1. Mit dem Bau neuer Gebäudeteile, sofern dieser Standort noch nicht ausreichend ausgestattet ist bzw. die technischen Rahmenbedingungen dieses möglich machen.

 

Angepasst bei Baumaßnahmen im Bestand

  1. Mit dem (derzeit noch) Klimaschutzfond (100T € p.a.) auf dem Immobilienaltbestand, gemäß technischer Eignung und Priorisierung.

 

Aktueller Umsetzungs- und Planungsstand

 

Kurzfristige Umsetzung:

 

Im Zuge der Errichtung der anstehenden Neubaumaßnahmen wird angestrebt, auf fast allen Dachflächen PV-Anlagen zu installieren:

 

–Erweiterung Gymnasium am Silberkamp, Umsetzung 2024/25, ca. 70 kWp

 

–Neubau Sporthalle Lengede, Umsetzung 2025, 100 kWp

 

–Neubau Sporthalle Vechelde, Umsetzung 2025/26, 60 kWp

 

–Erweiterung Ratsgymnasium, Peine, Sporthalle und Schule, Umsetzung ca. 2027, ca. 120 kWp

 

–Neubau Realschule Vechelde, Umsetzung ca. 2028, ca.120 kWp

 

Bei den Bestandsimmobilien ist für die kommenden 3 Jahre derzeit folgende Umsetzung geplant (die tatsächliche Größe der Anlagen werden bei der Umsetzung individuell und final ausgelegt):

 

–SZ Edemissen, Finalisierung 2023, 72 kWp (ca. 120T €)

–Kreishaus 1, Finalisierung 2023, 29 kWp (ca. 60T €)

 

–Fachdienst Straßen, Umsetzung 2024, 55 kWp (ca. 100T €)

 

–Schulzentrum Hohenhameln, Umsetzung 2025, 55 kWp (ca. 100T €)

 oder bei Budgetanpassung (Sonderbudget „PV-Anlagen“, 300T €)

– Schulzentrum Hohenhameln, Umsetzung 2025, 80 kWp (ca. 150T €)

–Hallenbad Ilsede, Umsetzung 2025, 78 kWp (ca. 150T €)

 

–ALS, Ilsede, Umsetzung 2026, 55 kWp (ca. 100T €)

 oder bei Budgetanpassung (Sonderbudget „PV-Anlagen“, 300T €)

–ALS, Ilsede, Umsetzung 2026, 55 kWp (ca. 100T €)

–Aueschule Wendeburg, Umsetzung 2026, 55 kWp, (ca. 100T €)

–Gunzelin RS, Umsetzung 2026, 55 kWp (ca. 100T €)

 

 

Ziele / Wirkungen:

Durch die Ausstattung mit PV-Anlagen wird ein wichtiger Beitrag gegen die Erderwärmung und für die Verdrängung von Treibhausgasen geleistet.

 

 

Klima- / Umwelt- Naturschutz:

Durch die Erzeugung von klimaneutraler Energie auf den kreiseigenen Gebäuden wird die CO2-Belastung zusätzlich reduziert. Es wird ein weiterer Beitrag für die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung geleistet, die vorsehen bis zum Jahr 2025 treibhausgasneutral zu sein.

 

 

Ressourceneinsatz:

Bei den Bestandsgebäuden ist eine flächendeckende Umsetzung durch die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten begrenzt. In den vergangenen Jahren sowie für das Jahr 2024 war/ist das Budget des Klimaschutzfonds mit 100T € p.a. dotiert.

Ob ab 2025 ff. ein deutlich höheres Sonderbudget „PV-Anlagen“ im Haushalt eingerichtet werden kann, muss in der zukünftigen Finanzplanung geprüft werden.

 

Eine Investitionsgröße von bis zu 300T € p. a. (zusätzliche 7,5 % vom Gesamtsanierungsbudget) wäre mit einer zusätzlichen Personalausstattung umsetzbar. Das „Dachflächenkataster für Photovoltaikanlagen“ beinhaltet ausreichende Potentiale, die kurzfristig umsetzbar wären. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die aktuelle Kostenentwicklung die Handlungsfähigkeit mehr und mehr einschränkt und dadurch eine Anpassung des Budgets erforderlich wird.

Durchschnittlich ist von einer Amortisationsdauer von ca. 10 Jahren für die Anlagen auszugehen.

 

Schlussfolgerung:

Der Ausbau mit PV-Anlagen wird weiter vorgenommen. Für eine effektivere Umsetzung in der Fläche ist eine entsprechende Ressourcenausstattung abzustimmen und bereitzustellen.

 


keine