Vorlage - 2023/111
|
|
Im Budget enthalten: | --- | Kosten (Betrag in €): | --- € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | ja | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
|
| ||
Inhaltsbeschreibung:
Das Recht auf Bildung gilt als eigenständiges kulturelles Menschenrecht und ist ein zentrales Instrument, um die Verwirklichung anderer Menschenrechte zu fördern. Es thematisiert den menschlichen Anspruch auf freien Zugang zu Bildung, auf Chancengleichheit sowie das Schulrecht. Zur Durchsetzung des Rechtes auf Bildung besteht in Deutschland die Schulpflicht.
Der Begriff Schulabsentismus umfasst alle Formen und Intensitäten illegitimer Schulversäumnisse und ist das Ergebnis von Wirkungszusammenhängen zwischen Schüler/in und Umfeld, die in verschiedenen Bereichen als Risikoeinflüsse zu lokalisieren sind. Damit einhergehen weitere emotionale und soziale Entwicklungsrisiken, eine geringe Bildungspartizipation sowie eine erschwerte berufliche und gesellschaftliche Integration. Auch wenn Absentismus zumeist als individuelles Problem betrachtet wird, ist er auch ein Indikator für die Integrationskraft der Schulen und unserer Gesellschaft.
Um dem entgegenzuwirken, bedarf es einer interdisziplinären Prävention und Intervention.
Nicht gelöste individuelle, familiäre und schulische Problemlagen resultieren vielfach in Schulabsentismus und -abbruch. So weisen etwa fünf Prozent der Schüler/innen im Bundesgebiet oft aufgrund von geringer familiärer Unterstützung, Perspektivlosigkeit, Beziehungsscheitern und mangelndem Kompetenzerleben in der Schule gewohnheitsmäßige oder chronische Formen von Schulversäumnissen auf (Ricking & Dunkake 2017; Sälzer 2010).
Im Jahr 2019 fehlte etwa jede/r 10. Schüler/in im Landkreis Peine an 1 bis 4 Tagen unentschuldigt, 598 (4,6 %) der Schüler/innen fehlten an 5 bis 10 Tagen, 317 (2,4 %) an 11 bis 20 Tagen und 226 (1,7 %) fehlten an 21 und mehr Tagen unentschuldigt.
Angesichts der negativen Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen engagiert sich der Landkreis Peine im Bereich Schulabsentismus. Zusammen mit Kooperationspartnern hat er eine Handreichung zum Thema Schulabsentismus herausgegeben und fördert Maßnahmen und Beratungsstellen in diesem Themenfeld.
Ziele / Wirkungen:
Ein landkreisweites Konzept zum Thema „Schulabsentismus“ trägt dazu bei, dass frühzeitig und nachhaltig auf Schulverweigerung bzw. Schulabsentismus reagiert wird. Es wird auf diesem Weg die Zusammenarbeit von Institutionen und Fachkräften strukturiert sowie einheitlich und transparent gestaltet. Die Vernetzung der jeweiligen Institutionen mit konkreten Absprachen ist ein wesentliches Ziel für ein koordiniertes Vorgehen.
Durch fachliche Unterstützung, umfassende Beratung und schulische Qualifizierung sind junge Menschen an der Bildungsteilhabe interessiert und die Möglichkeit für einen Schulabschluss ist gegeben. Alle Maßnahmen wurden unter der Prämisse aktiver Netzwerkarbeit gemeinsam mit allen beteiligten Personen und Fachkräften durchgeführt.
Gender Mainstreaming:
Das Konzept zum "Schulabsentismus" im Landkreis Peine berücksichtigt die unterschiedlichen Bedarfe von jungen Frauen und Männern aller Geschlechtsidentitäten und nimmt sie ggf. besonders in den Fokus.
Prävention/Nachhaltigkeit:
Das Konzept zum "Schulabsentismus" im Landkreis Peine verfolgt einen präventiven Ansatz. Den Bedarfen junger Menschen wird bestmöglich entsprochen und somit wird für positive Bildungs-, Entwicklungs- und Lebensbedingungen vor Ort gesorgt. Unter diesen Voraussetzungen entwickeln sich junge Menschen zu eigenverantwortlichen, resilienten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Ressourceneinsatz:
Mittel- und langfristig sind für die Maßnahmen und Formate im Kontext Schulabsentismus Ressourcen erforderlich. Angesichts beträchtlicher persönlicher und gesellschaftlicher Folgekosten, mangelnder Bildung und sozialer Randständigkeit sind die Investitionen in die Förderung von Anwesenheit und Partizipation notwendig und lohnend.
Schlussfolgerung:
Um das Verfahren zum „Umgang mit Schulabsentismus“ weiterzuentwickeln und die o.g. Ziele zu erreichen, sind neben den Anstrengungen der beteiligten Rechtskreise, die betroffenen jungen Menschen, ihr Umfeld und die Akteure im Sozialraum zu beteiligen.
---