Inhalt

Vorlage - 2023/108  

Betreff: Öffentlich - rechtlicher Vertrag zur Unterbringung geflüchteter Menschen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
11.10.2023 
10. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Öffentlich-rechtlicher Vertrag Endfassung 2023  


 

Im Budget enthalten:

Ja

Kosten (Betrag in €):

1.215.200 €

Mitwirkung Landrat:

Ja

Qualifizierte Mehrheit:

Nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

Nein

Migration

Nein

Prävention/Nachhaltigkeit

Nein

Bildung

Nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

Nein

 

 


 


Zur Unterbringung geflüchteter Menschen wird mit der Stadt Peine und den kreisangehörigen Gemeinden ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen.


Inhaltsbeschreibung:

 

Die Unterbringung geflüchteter Menschen erfolgt derzeit auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, der seitens der Stadt Peine und der kreisangehörigen Gemeinden zum 31.12.2023 gekündigt worden ist.

Zur Sicherstellung der Unterbringung ab dem 01.01.2024 ist eine neue Regelung erforderlich geworden. Im Rahmen eines mehrmonatigen Verhandlungsprozesses ist der in der Anlage beigefügte Vertragsentwurf entstanden, der aktuell von der Stadt Peine und den kreisangehörigen Gemeinden in deren Gremien abgestimmt wird.

 

Der Vertragsentwurf sah ursprünglich eine stärkere Differenzierung der zu erbringenden Leistungen mit jeweils einer eigenständigen Kostenregelung vor. So sollte neben der hälftigen Weitergabe der Pauschale für den Verwaltungs- und Betreuungsaufwand eine anteilige Finanzierung der tatsächlich beschäftigten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter erfolgen. Zudem war die Erstattung von Vorhaltekosten für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten vorgesehen. Die Gemeinden erhielten während des Verhandlungsprozesses stets die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen und die Vertragsverhandlungen aktiv zu begleiten.

Dem Wunsch der Gemeinden entsprechend, wurde der Vertragsentwurf zuletzt hinsichtlich der Kostenerstattung an die Ausgestaltung der Satzung angelehnt.

Der Vertrag sieht die Heranziehung der Stadt Peine und der kreisangehörigen Gemeinden für die Unterbringung und die soziale Betreuung des nach § 4 Abs. 2 des Aufnahmegesetzes (AufnG) berücksichtigungsfähigen Personenkreises vor. Die vom Landkreis Peine insgesamt aufzunehmende Personenzahl wird entsprechend der amtlich festgestellten Einwohnerzahl auf die Stadt Peine und die Gemeinden verteilt.

 

r den Verwaltungs- und Betreuungsaufwand erstattet der Landkreis Peine den herangezogenen Gemeinden den in der Kostenabgeltungspauschale enthaltenen pauschalierten Kostenanteil nach § 4 Abs. 2 Satz 6 bis 8 AufnG in voller Höhe. Dieser Anteil beläuft sich aktuell auf 1.672,34 € je Leistungsempfängerin bzw. Leistungsempfänger gemäß Asylbewerberleistungsstatistik. Er ändert sich jährlich entsprechend den durchschnittlichen Anpassungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.

Die Pauschale umfasst den gesamten Verwaltungs- und Betreuungsaufwand für den leistungsberechtigten Personenkreis, insbesondere die allgemeinen Personal- und Arbeitsplatzkosten, den personellen Aufwand für die Akquise, Bereitstellung, Herrichtung und die Ausstattung von Wohnraum und den Empfang sowie die soziale Betreuung und Begleitung der geflüchteten Menschen.

 

Die Weitergabe des vollständigen pauschalierten Kostenanteils eröffnet der Stadt Peine und den Gemeinden den größtmöglichen finanziellen Handlungsspielraum, bedeutet für den Landkreis Peine allerdings, dass für die hier entstehenden Verwaltungskosten, z.B. für die Leistungsgewährung, keine Gegenfinanzierung mehr vorhanden ist.

Der Abschluss des Vertrages wird dennoch favorisiert, da einerseits die Gemeinden und die Stadt Peine in ihren Bereichen hinsichtlich der Wohnraumakquise und der Betreuung vor Ort leistungsfähiger sind und anderseits durch die vertragliche Heranziehung die generelle Erstaufnahme der geflüchteten Menschen durch den Landkreis Peine ausgeschlossen ist.

So kann gewährleistet werden, dass die Gebläsehalle nicht mehr als Erstaufnahme-einrichtung vorgehalten werden muss.

 

Der Vertragsentwurf wurde am 21.09.2023 in einem Gespräch mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern bzw. Vertretern erläutert, um einen nachfolgenden Gremienlauf zum Jahresende zu ermöglichen.

Die Gemeinden und die Stadt Peine werden bis zum 11.10.2023 mitteilen, ob sie dem Abschluss eines gemeinsamen Vertrages in der vorliegenden Form zustimmen.

Anschließend wird das Unterschriftsverfahren eingeleitet.

 

Da die Sicherstellung der Unterbringung geflüchteter Menschen über den 31.12.2023 hinaus zwingend erforderlich ist, wurde parallel ein Satzungsentwurf vorbereitet, der im nächsten Tagesordnungspunkt behandelt wird.

 

Ziele / Wirkungen:

Durch den Vertragsabschluss wird die Unterbringung und Betreuung der geflüchteten Menschen über den 31.12.2023 hinaus weiterhin durch die Stadt Peine und die kreisangehörigen Gemeinden sichergestellt.

 

Ressourceneinsatz:

1.215.200

 

Schlussfolgerung:

Das beschriebene Ziel wird erreicht.


Entwurf öffentlich-rechtlicher Vertrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Öffentlich-rechtlicher Vertrag Endfassung 2023 (174 KB)