Inhalt

Vorlage - 2023/106  

Betreff: Inanspruchnahme der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von "Lernräumen der Zukunft" an Medienzentren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
28.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Lernräumen der Zukunft“  
Handreichung zur Umsetzung  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

s. Ressourceneinsatz

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Landkreis Peine wird ermächtigt, die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Lernräumen der Zukunft“ an Medienzentren in Anspruch zu nehmen.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Am 06.09.2023 ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Lernräume der Zukunft“ an Medienzentren veröffentlicht worden. Hiernach gewährt das Land Zuwendungen zum digitalen Ausbau der kommunalen Medienzentren, um diese zu „Lernräumen der Zukunft“ auszubauen.

Ziel dieser Förderung ist es, kommunale Medienzentren als Dienstleister für die Schulen und Lehrkräfte bei der digitalen Transformation zu fördern, um auf diesem Wege Schulen Zugang zu spezialisierten digitalen Lernräumen zu bieten und diese Lernräume für die Lehrkräftebildung bereitzustellen.

Die Fördersumme ist je Medienzentrum auf einen Betrag von maximal 200.000 EUR begrenzt und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung zu 90 % aus Bundesmitteln und zu 10 % aus Landesmitteln gewährt.

Die Medienzentren (MZ) sind bereits seit vielen Jahren ein wichtiger Partner der schulischen und außerschulischen Medienbildung.

Durch die Inanspruchnahme der Mittel könnte das bestehende Angebot des MZ ausgeweitet werden, was sich gewinnbringend auf die zukünftige Arbeit des MZ und die Bildungslandschaft im Landkreis Peine auswirken könnte.

Nicht zu unterschätzen ist jedoch die Tatsache, dass hierdurch eine neue Aufgabe auf das MZ zukommen würde, welche zusätzliche Anforderungen an die dortige Arbeit stellt und somit kurzfristig, aber auch mittel- und langfristig den Einsatz bisher nicht vorhandener finanzieller und personeller Ressourcen erfordern würde, um funktionierende Strukturen aufzubauen, zu erhalten und ggf. weiterzuentwickeln.

Es besteht die Erwartung, dass die MZ ein Angebot etablieren, welches neben dem Bereitstellen der technischen Ausstattung ebenfalls die Koordinierung dieses Angebots vorsieht.

Als Zuwendungsvoraussetzung sieht die Förderrichtlinie u.a. vor, dass durch die MZ entsprechende räumliche und sachliche Kapazitäten bereitgestellt werden, für die Dauer der Verwendung sämtliche Folgekosten, wie Lizenzgebühren, Reparaturen und Ersatzbeschaffungen getragen werden und ein umfängliches Konzept vorgelegt wird, welches die beantragten Fördergegenstände in ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept einbettet und eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für Lehrkräfte im Rahmen der Kooperationsstrukturen und –prozesse zur Lehrerbildung und Schulentwicklung enthält.

Durch die Installation erforderlich werdende Bau-, Umbau-, Betriebs- und Unterhaltungsausgaben sowie Personal- und Verwaltungsaufgaben sind nicht aus den Mitteln der Förderrichtlinie gedeckt. 

Die erforderlichen personellen Kapazitäten lassen sich vor allem dadurch begründen, dass das MZ zur Realisierung des Angebotes für Schule und Lehrkräfte die Rolle des Dienstleisters erhält: Es ist verantwortlich für die Konzeptionierung, den Aufbau und die Weiterentwicklung der Strukturen sowie die Administration von Raum und Equipment. Zudem werden die Medienzentren als koordinierende Instanzen an der Schnittstelle von Verwaltung, Technik und Pädagogik gesehen.

Im Ergebnis ist eine Inanspruchnahme der Mittel aus hiesiger Sicht zu befürworten. Wie bereits oben dargelegt, sind für die Wahrnehmung dieser Aufgabe zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen erforderlich, jedoch scheidet ein Personalaufbau zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der derzeitigen Haushaltslage des Landkreises Peine aus. Bei positivem Beschluss müssten die erforderlichen Personalkapazitäten gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erneut thematisiert werden.

Ziele / Wirkungen:

Ziel ist es, kommunale Medienzentren als koordinierende Instanz für Schulen und Lehrkräfte bei der digitalen Transformation zu fördern, um auf diesem Wege Schulen Zugang zu spezialisierten digitalen Lernräumen zu bieten und diese Lernräume für die Lehrkräftebildung bereitzustellen, auch wenn es sich hierbei um eine originäre Aufgabe des Landes handelt.

Diese Maßnahme ist als bildungsrelevant einzustufen, da die Lehrkräfte hierdurch beim Einsatz digitaler Technologien im Unterricht zugunsten der Schülerinnen und Schüler an den Schulen des Landkreises Peine unterstützt werden.

 

Ressourceneinsatz:

 

Zur Etablierung der “ Lernräume der Zukunft“ ist neben den Mitteln der Förderrichtlinie der Einsatz weiterer kommunaler Mittel erforderlich, welche bei Inanspruchnahme der Zuwendung in den kommenden Jahren in die Finanzplanung des Landkreises Peine aufzunehmen wären.

 

Aufgrund der bisher unklaren Konzeption und Ausgestaltung der „Lernräume der Zukunft“ können diese derzeit noch nicht näher beziffert werden.

 

Für 2024 sind bereits 35.000 € in den Haushalt eingestellt worden, um u. a. bauliche Maßnahmen durchführen zu können. Erforderliche Personalkosten sind bisher nicht berücksichtigt.

 

Schlussfolgerung:

Die Inanspruchnahme der Zuwendung zur Förderung der „Lernräume der Zukunft“ an Medienzentren ist gewinnbringend für das Medienzentrum und die Schulen des Landkreises, um in der mediatisierten Welt anschlussfähig zu bleiben und Medienbildung sowie Medienkompetenz zu vermitteln. Diese erfordert jedoch erhebliche Ressourcen, um das Projekt „Lernräume der Zukunft“ zukunftsfähig aufstellen zu können.

 


Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Lernräumen der Zukunft“ an Medienzentren Erl. d. MK v. 19.08.2023 – Az. 54-80263-2.1 – VORIS 22410

Handreichung zur Umsetzung: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Lernräumen der Zukunft“ an Medienzentren Erl. d. MK - v. 19.08.2023 – Az– VORIS 22410

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von „Lernräumen der Zukunft“ (126 KB)      
Anlage 2 2 Handreichung zur Umsetzung (230 KB)