Vorlage - 2023/103
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 7.500 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | ja | Migration | ja | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | ja | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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1. Die durch Beschluss des Kreisausschusses vom 14.06.2017 eingerichtete
Kommission Migration und Teilhabe im Landkreis Peine wird aufgelöst.
2. Der Landkreis und die Stadt Peine gründen einen gemeinsamen Migrationsbeirat.
Inhaltsbeschreibung:
Der Landkreis und die Stadt Peine richten einen gemeinsamen konfessionell und parteipolitisch unabhängigen Migrationsbeirat ein. Dieser wird die kommunalpolitischen Gremien bei ihren Entscheidungen unterstützen (Informations- und Empfehlungsgremium), indem er die Interessen der Menschen mit Migrationsgeschichte vertritt und sich für ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einsetzt. Dazu wird eine Vereinbarung zwischen Landkreis und Stadt Peine geschlossen (Anlage).
Ziel des Migrationsbeirates ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, sowie ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben aller Menschen im Peiner Land zu fördern. Der Beirat tritt einmal pro Quartal zusammen. Der Migrationsbeirat bzw. die Mitglieder vertreten die Interessen aller im Peiner Land lebenden Menschen mit Migrationsgeschichte.
Eine Geschäftsordnung, die sich der Beirat nach der Gründung gibt, regelt die Ziele und Aufgaben. Der Migrationsbeirat berät den Landkreis und die Stadt in allen Fragen, die Zugewanderte im Peiner Land betreffen. Dies erfolgt durch eigene Anregungen bzw. Beschlüsse sowie durch Stellungnahmen auf Anforderungen des Kreistages und des Rates der Stadt Peine.
Der Migrationsbeirat kann in allen, die Einwohner/innen mit Migrationsgeschichte allgemein betreffenden Angelegenheiten Empfehlungen abgeben und Anträge an die politischen Gremien stellen, die dann durch die zuständigen Dienststellen der Kreis- und Stadtverwaltung an die jeweiligen Ausschüsse von Kreistag und Stadtrat weitergegeben werden.
Die Mitglieder des Migrationsbeirates sind verpflichtet, die Arbeit des Gremiums nach besten Kräften zu fördern, insbesondere an den Sitzungen des Migrationsbeirates und seiner Arbeitskreise teilzunehmen.
Zusammensetzung:
Für die Erstbesetzung wird ein Auswahl- und Berufungsverfahren vorgeschlagen:
Nach der Auswahl erfolgt die gemeinsame Berufung durch Landrat und Bürgermeister. Eine paritätische Besetzung der zu berufenen Mitglieder ist notwendig
Für die berufenen Mitglieder sind folgende Kriterien erforderlich:
- Zustimmung zu demokratischen Grundrechten
- Volljährigkeit
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Die Auswahl für die Mitgliedschaft im Beirat setzt einen mindestens seit sechs Monaten im Landkreis Peine begründeten Hauptwohnsitz voraus
- Wählbarkeit nach dem deutschen Wahlrecht
- Ggf. praktische Erfahrung in der Integrationsarbeit
Die Zusammensetzung des Migrationsbeirates soll die Vielfalt der im Peiner Land vertretenen Herkunftsländer widerspiegeln. Eine gleichmäßige Vertretung der unterschiedlichen Ethnien ist zu gewährleisten.
Abgeordnete aus Kreistag und Stadtrat sind in gleicher Zahl im Migrationsbeirat vertreten. Alle Mitglieder üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Sie werden vom Landrat und vom Bürgermeister für ihre Tätigkeit im Beirat berufen. Sie können abberufen werden, wenn sie die mit ihrem Mandat verbundenen Pflichten grob verletzen.
Die Mitglieder haben über die im Rahmen ihres Mandats bekanntgewordenen Angelegenheiten und Tatsachen Stillschweigen zu bewahren.
Insgesamt sollte der Migrationsbeirat maximal aus 19 Mitgliedern bestehen:
- Landrat und Bürgermeister der Stadt Peine
- sechs Mitglieder aus politischen Vertretungen
- ein Mitglied der Kreisarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
- zehn Mitglieder aus der Zivilgesellschaft bzw. Einwohner/innen mit Migrationsgeschichte
Der Migrationsbeirat wählt aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder einen Vorstand, der aus fünf Personen besteht und wie folgt zusammengesetzt ist:
- zwei Vorsitzende (ein/e Abgeordnete/r aus Kreistag/Stadtrat und eine Person aus der Zivilgesellschaft mit Migrationsgeschichte)
- zwei Vertreter/innen der Vorsitzenden
- ein/e Schriftführer/in
Die Wiederwahl des Vorstandes ist zulässig.
Die Geschäftsführung wird durch die Stabstelle Referat für Migration und Teilhabe des Landkreises Peine sichergestellt. Von dort wird auch das Budget verwaltet. Das Referat bereitet gemeinsam mit den Vorsitzenden die Sitzungen vor. Die Geschäftsführung wird von der Integrationsbeauftragten der Stadt Peine unterstützt.
Die Amtszeit des Migrationsbeirates lehnt sich stets an die Wahlperiode des Kreistages und Stadtrates an und beträgt daher grundsätzlich fünf Jahre. Sie beginnt mit der konstituierenden Sitzung des Beirates und endet mit der laufenden Kommunalwahl-periode. Nach Ende der Wahlperiode führt der Migrationsbeirat seine Tätigkeit in der bisherigen Besetzung bis zur ersten Sitzung des neu gebildeten Migrationsbeirates fort.
Die erste Berufung der Mitglieder des Migrationsbeirates in diesem Jahr wird entsprechend der Wahlperiode bis 2026 dauern.
Der gebildete Migrationsbeirat bereitet später – soweit vorgesehen – die Urwahl eines gemeinsamen Migrationsrates für die Stadt und den Landkreis zeitgleich mit der Kommunalwahl im Herbst 2026 vor. Ein Wahlverfahren würde dann erstmalig zum nächsten Kommunalwahltermin durchgeführt werden.
Sitzungstermine / Sitzungsordnung:
Der Migrationsbeirat tritt auf Einladung der Geschäftsführung einmal pro Quartal in öffentlicher Sitzung zusammen. Zusätzliche Sitzungen sind bei Bedarf möglich. Die Beschlüsse werden in einfacher Mehrheit gefasst.
Der Migrationsbeirat kann aus dem Kreis seiner Mitglieder Arbeitsgruppen / Arbeitskreise zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bilden.
Budget:
Der Landkreis Peine und die Stadt Peine stellen dem Migrationsbeirat jährlich ein Budget zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte zur Verfügung. Vorgesehen sind 15.000 € pro Jahr. Die Kosten und Geschäftsaufgaben werden zwischen beiden Körperschaften zur Hälfte aufgeteilt. Eine jährliche Berichterstattung vor dem Kreisausschuss und dem Verwaltungsausschuss über die Verwendung der öffentlichen Mittel ist verpflichtend.
Verankerung mit den Ausschüssen:
Mitglieder des Migrationsbeirates können beratend in den vom Kreistag oder vom Rat der Stadt Peine zu bestimmenden Fachausschüssen vertreten sein, um auch die Belange der Zielgruppe vertreten zu können.
Bei Vorhaben des Landkreises und der Stadt Peine, die die Zugewanderten in besonderem Maße betreffen, soll der Migrationsbeirat einbezogen werden. Der Migrationsbeirat kann dementsprechend ggf. als sachverständige Instanz gehört werden.
Ziele / Wirkungen:
Der Prozess zur Erstellung einer Integrationskonzeption dient dazu, bestehende Strukturen für Aushandlungsprozesse im Landkreis Peine auf den Prüfstand zu stellen und bei Bedarf neue Strukturen für diesen Prozess zu entwickeln.
Der Migrationsbeirat als Informations- und Empfehlungsgremium wird als Dialogplattform dienen, das einen Aushandlungsprozess von Interessen initiieren kann.
Mit der Gründung dieses gemeinsamen Gremiums wird der Versuch gestartet, im Landkreis Peine Integration „aus einer Hand“ zu gestalten. Diese Struktur ermöglicht einen permanenten Aushandlungsraum für akute Themen der Integration, in dem Lösungsansätze erarbeitet und zur Empfehlung an die Politik gegeben werden.
Gender Mainstreaming:
Gesellschaftliche Teilhabe bzw. Integration haben große Auswirkungen auf den Prozess der Gleichstellung der Geschlechter. Die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau ist im Zuge des Migrationsprozesses eine der größten bzw. die größte gesellschaftspolitische Herausforderung. Frauen mit Zuwanderungsgeschichte eine chancengleiche Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, bedarf deswegen vielfältiger, insbesondere interkulturell sensibler Maßnahmen, die die unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereiche umfassen. Durch die Gründung eines gemeinsamen
Migrationsbeirates können insbesondere durch Beteiligung der Menschen mit Migrationsgeschichte auch Maßnahmen ergriffen werden, um die Förderung der Geschlechtergleichstellung im Kontext der Migration voranzubringen.
Prävention:
Wirkungsvolle Prävention kann nur unter Berücksichtigung aller unterschiedlichen Gruppen innerhalb der Gesellschaft gelingen. Im Rahmen der Migration bilden sich neue soziale Räume. Neue gesellschaftliche Bilder, Ideologien und politische Bewegungen können mit der Einwanderung eingeführt werden. Ein gemeinsamer Migrationsbeirat kann insbesondere beim frühzeitigen Erkennen von Herausforderungen und bei der Behebung bzw. Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten förderlich sein. Je früher die zielgruppenspezifische Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe ausgerichtet ist, umso mehr ist der Präventionsarbeit gedient und mögliche Konflikte können vermieden oder schneller erkannt werden.
Bildung:
Wie groß die Rolle der Bildung im Prozess der gesellschaftlichen Teilhabe bzw. im Integrationsprozess ist, ist unumstritten. Das Bildungssystem steht im Zuge der Migration vor einer erheblichen Herausforderung. Dementsprechend müssen Zugänge für möglichst breite Gruppen auf unterschiedlichen Ebenen geschaffen bzw. geöffnet werden. Bestehende Konzepte müssen auf ihre Gültigkeit hin überprüft bzw. angepasst werden, damit Bildungserfolge nicht mehr so stark von der Herkunft abhängen.
Ressourceneinsatz:
Die in der Beschlussvorlage enthaltene Maßnahme des Beteiligungsprozesses ist nicht im Budget enthalten und somit gesondert zu finanzieren. Entsprechend Zeitanteile sind vorzuhalten.
Produkt:
Referat 2 – 11152000
Schlussfolgerung:
Zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes sowie für ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben aller Menschen im Peiner Land wird ein Migrationsbeirat eingerichtet.
Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Migrationsbeirates für Landkreis und Stadt Peine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vereinbarung zum MigBeirat (193 KB) |