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Vorlage - 2023/101  

Betreff: Prioritäres Arbeitsprogramm 2023 - 2025 der Klimaschutzagentur Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Klimaschutzagentur Bearbeiter/-in: Schaarschmidt, Ruth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
19.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Kenntnisnahme

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 


Am 6. Juni 2023 stellte die Klimaschutzagentur Landkreis Peine dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (AUV) das Arbeitsprogramm für die Jahre 2023 bis 2025 vor. Unter anderem wurden die Ziele, laufende und geplante Projekte, Daueraufgaben sowie eine perspektivische Sicht auf die Entwicklung der Themen der Klimaschutzagentur Landkreis Peine dargelegt (siehe Vorlage 2023/056 vom 6. Juni 2023). Der Kreisausschuss und der Kreistag haben das Arbeitsprogramm beschlossen und ergänzend die Angabe der prioritären Arbeiten und deren kurze Beschreibung gefordert.

 

Prioritäre Projekte des Arbeitsbereiches Energiesysteme

Kommunale Wärmeplanung

 

Es ist ein langfristiges Ziel, bis zum Jahr 2045 eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Nach aktueller Rechtslage sind Ober- und Mittelzentren zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Im Landkreis Peine betrifft dies ausschließlich die Stadt Peine als Mittelzentrum. Laut dem Niedersächsischen Klimaschutzgesetz (NKlimaG) muss die Planung bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein. Die zeitnahe Befassung mit der kommunalen Wärmeplanung ist jedoch für alle kreisangehörigen Kommunen vorteilhaft. Für diese sehr komplexe und umfangreiche Aufgabenstellung ist es strategisch und technisch sinnvoll, über Gemeindegrenzen hinweg zu agieren und Synergieeffekte zu nutzen. Die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Kommunen haben den Landkreis explizit um Unterstützung und eine vordergründige Behandlung des Themas gebeten. Im Ergebnis soll die Klimaschutzagentur das Vorhaben der kommunalen Wärmeplanung der kreisangehörigen Kommunen koordinieren. Die Auftaktveranstaltung findet am 10. Oktober 2023 statt. Weitere Details zur Akteursstruktur usw. sind der Informationsvorlage 2023/095 zur kommunalen Wärmeplanung zu entnehmen.

 

Energiegenossenschaft

Der Anschluss an eine Energiegenossenschaft oder eine Neugründung sind Optionen, welche die Energiewende vor Ort massiv beschleunigennnen. Weiterhin kann es bezüglich der wirtschaftlichen Standortentwicklung, Teilhabe und Zufriedenheit der Bevölkerung mit ihrem Landkreis vorteilhaft sein. Auf Wunsch der Politik soll die Klimaschutzagentur Landkreis Peine Umsetzungsvarianten prüfen. Weitere Informationen sind der Beschlussvorlage 2023/055 zu Energiegenossenschaften zu entnehmen.

 

Prioritäres Projekt des Arbeitsbereiches Klimafolgenanpassung

Klimafolgenanpassungskonzept

Der Themenbereich Klimafolgenanpassung wird derzeit aufgebaut. Es wurden wesentliche Aspekte betreffend der zu erwartenden Klimaveränderungen für den Landkreis Peine sowie Möglichkeiten der Klimafolgenanpassung recherchiert.

Die Klimaschutzagentur strebt die Koordination für das Erstellen eines rahmenhaften Klimafolgenanpassungskonzeptes für das Gebiet des Landkreises Peine an. Hierfür wurden vorsorglich Mittel in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 eingestellt. Gesetzliche Vorgaben für das Bereitstellen eines Klimafolgenanpassungskonzeptes und zur Verankerung von Verantwortlichkeiten liegen momentan nicht vor, wurden aber im Zusammenhang mit der anstehenden Änderung des NKlimaG, bzw. des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG), bereits diskutiert.

 

Prioritäre Projekte im Arbeitsbereich Öffentlichkeitsarbeit

Informationstage Es geht ums Klima

 

Um Informationen und Impulse aus dem Bereich Klimaschutz und Klimafolgeanpassung in den Landkreis zu bringen und einen Ort der Vernetzung und des Austausches zu schaffen, etabliert die Klimaschutzagentur die Informationstage „Es geht ums Klima“. Die Veranstaltung findet seit dem Jahr 2022 einmal hrlich statt. Kooperationspartnerin ist die wito gmbh.

Im Jahr 2023 werden am Unternehmertag (7. September 2023) Energieeffizienz und Elektromobilität thematisiert. Am Bürgertag (8. September 2023) sind die Vorträge thematisch auf die „rmeversorgung“ ausgerichtet. Die begleitende Ausstellung ist inhaltlich deutlich weiter gefasst, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, über die unterschiedlichen Aspekte des Klimaschutzes ins Gespräch zu kommen. Veranstaltungsort ist das Konferenz- und Schulungszentrum.

 

Informationstag zur Klimafolgenanpassung für die Kommunen

Die Klimafolgenanpassung steht aktuell zu wenig in der öffentlichen Diskussion. Daher ist es notwendig, die Kommunen sowie die Bevölkerung zu sensibilisieren und zu informieren. Aus diesem Verständnis heraus kann die direkte lokale Betroffenheit erkannt und das Augenmerk auf die Vorsorgemöglichkeiten im Landkreis gelenkt werden. Es ist ein Informationstag zur Klimafolgenanpassung für die Kommunen im kommenden Jahr geplant.

 

Fortlaufende Öffentlichkeitsarbeit

Neben den bereits genannten Veranstaltungen ist es weiterhin Aufgabe des Bereiches Öffentlichkeitsarbeit, die Aktivitäten der Klimaschutzagentur aktiv zu begleiten.

 

Weitere prioritäre Projekte und zukünftige Pflichtaufgaben

Klimacheck

Die Vorlagen des Landkreises berücksichtigen bereits die Relevanz des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes bezüglich der Beschlüsse der Gremien. Der Klimacheck, der auch im Koalitionsvertrag des Landes Niedersachsen gefordert wird, soll eine genauere Deklarierung und Rückkopplungsmöglichkeit hinsichtlich der klimarelevanten Auswirkungen befördern. Das Konzept zur Umsetzung des Klimachecks istr das Jahr 2024/2025 geplant.

 

Klimaschutzkonzept für die eigene Verwaltung

Der Landkreis ist mit Inkrafttreten des NKlimaG §18 (am 1. Januar 2024) gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2025 ein Klimaschutzkonzept für die eigene Verwaltung zu erstellen. Folglich handelt es sich um eine Pflichtaufgabe.

 

Beratung und Unterstützung der Kommunen bezüglich der Beantragung zu Fördermitteln

Es besteht ab dem 1. Januar 2025 eine gesetzliche Verpflichtung des Landkreises (NKlimaG §18) zur Beratung der Kommunen hinsichtlich der Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Fördermitteln und der Mithilfe bei deren Beantragung. Folglich handelt es sich auch hier um eine Pflichtaufgabe.

 

Ziele / Wirkungen:

 

Das Ziel der Klimaschutzagentur Landkreis Peine ist es, den Klimaschutz kontinuierlich voranzutreiben und die Transformation zur Klimaneutralität des Landkreises Peine aktiv zu gestalten. Weiterhin möchte sie dazu beitragen, bereits jetzt die mit den zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels verbundenen Risiken durch gezielte Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung zu vermindern.

Prävention, Nachhaltigkeit, Bildung sowie Klima- und Umweltschutz sind natürlicherweise relevante Themen der Klimaschutzagentur Landkreis Peine.

 

Ressourceneinsatz:

 

r das Jahr 2023 sind die Finanz- und Personalmittel zur Umsetzung des Arbeitsprogramms der Klimaschutzagentur über den jeweiligen Haushalts- und Stellenplan abgedeckt. Die Personalressourcen stellen derzeit 2 feste Vollzeitstellen sowie 2,75 projektgerderte Vollzeitstellen (wovon 1 Stellenäquivalent derzeit vakant ist) dar.

 

Schlussfolgerung:

 

Die Klimaschutzagentur legt die prioritären Tätigkeitsschwerpunkte für den Zeitraum 2023 - 2025 vor. Diese sind nachstehend aufgelistet:

-          Koordination der kommunalen Wärmeplanung

-          Thematik der Energiegenossenschaft

-          Grundlagenermittlung zur Erstellung eines Klimafolgenanpassungskonzeptes

-          Durchführung von mindestens zwei Veranstaltungen

-          fortlaufende Öffentlichkeitsarbeit

-          Umsetzen des Klimachecks

-          Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die eigene Verwaltung

-          Fördermittelberatung für die Kommunen (ab 2025)

 


keine