Inhalt

Vorlage - 2023/099  

Betreff: Änderung Gremienbesetzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
11.10.2023 
10. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

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Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


a) KTA Christian Falk wird Mitglied im Ausschuss Gleichstellung, zentrale Verwaltung und

    Feuerschutz

b) KTA Martin Schampera wird Mitglied im Ausschuss Gesundheit, Arbeit und Soziales

c) KTA Günther Engelhardt übernimmt das Grundmandat im Ausschuss Gesundheit, Arbeit

    und Soziales und das stellvertretende Grundmandat  im Jugendhilfeausschuss.

d) Justin Domin wird Bürgervertreter im Ausschuss Bildung, Kultur und Sport


Zu a+b)

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.11.2021 KTA Christian Falk (Gruppe SPD/Grüne) als Mitglied im Ausschuss Gesundheit, Arbeit und Soziales und KTA Martin Schampera (Gruppe SPD/Grüne) als Mitglied im Ausschuss Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz benannt.

Fraktionsvorsitzender Christian Falk hat mitgeteilt, dass mit KTA Martin Schampera ein Wechsel in den Ausschüssen erfolgen soll.

 

Zu c)

Fraktionsvorsitzender Andreas Tute (AfD) hat mitgeteilt, dass er sein Grundmandat im Ausschuss Gesundheit, Arbeit und Soziales und seine stellvertretende Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss an KTA Günther Engelhardt (AfD) übergeben möchte.

 

Zu d)

Des Weiteren wird von der AfD-Kreistagsfraktion, als Nachfolger für Herr Tobias Flath, Herr Justin Domin als Bürgervertreter im Ausschuss Bildung, Kultur und Sport genannt.

 

 

Ziele / Wirkungen: Entfällt

 

Ressourceneinsatz: Entfällt

 

Schlussfolgerung:

Einem Wechsel der Mitgliedschaften bzw. der Benennung als Bürgervertreter steht nichts entgegen, da die Sitzverteilung unverändert bleibt.

 


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