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Vorlage - 2023/095  

Betreff: Kommunale Wärmeplanung im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Klimaschutzagentur Bearbeiter/-in: Schaarschmidt, Ruth
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
19.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Kenntnisnahme
Kreistag des Landkreises Peine Kenntnisnahme
11.10.2023 
10. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage1-Phasenplan  
Anlage2-Akteursstruktur  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 


Mit Blick auf die angestrebte Wärmewende soll die kommunale Wärmeplanung als Grundlage für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2045 dienen. Diese Planung umfasst den gesamten Bereich einer Kommune und ist eine Art Vorprüfung, um darauf basierend weitere Maßnahmen aufzubauen.

 

Die kommunale Wärmeplanung ist in vier Phasen untergliedert (Phasenplan siehe Anlage 1). Zunächst wird sich bei der Bestandsanalyse ein Überblick über den aktuellen Wärmebedarf verschafft. Die folgende Potenzialanalyse zeigt mögliche Gebiete für erneuerbare Energiequellen und Bereiche mit unvermeidbarer Abwärme auf. Anschließend erfolgt eine Szenarien-Entwicklung mit einer Zielfestsetzung für die Jahre 2030, 2035 und 2040. Anhand des ausgewählten Szenarios gilt es im vierten Schritt, Handlungsstrategien und konkrete Maßnahmen zu erstellen.

 

Nach aktueller Rechtslage sind Ober- und Mittelzentren zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Im Landkreis Peine betrifft dies ausschließlich die Stadt Peine. Laut dem Niedersächsischen Klimaschutzgesetz (NKlimaG) muss die Planung bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein.

Das Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung sieht hingegen mit dem aktuellen Referentenentwurf (vom 21.07.2023) eine Frist für alle Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028 vor. Ob dieser Entwurf in dieser Form verabschiedet wird und inwiefern das Bundesgesetz in Landesrecht überführt wird, ist derzeit nicht absehbar. Neben der Stadt Peine wären dann auch die Gemeinden des Landkreises Peine zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.

 

Eine Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung, alle fünf Jahre, ist nach NKlimaG für die Stadt Peine bereits beschlossen. Laut Referentenentwurf des Bundes ist ebenfalls eine nfjährliche Fortschreibung angedacht.

 

Der offizielle Startpunkt für die kommunale Wärmeplanung ist der 01.01.2024. Ab diesem Moment sollen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, Daten von Energieversorgern, Schornsteinfegern etc. abzurufen.

 

Auch wenn die Rahmenbedingungen noch ungewiss sind, sehen die Verantwortlichen der Gemeinden, der Stadt und des Landkreises die Notwendigkeit, sich frühzeitig mit dem Thema zu befassen. Die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Kommunen haben den Landkreis im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung explizit um Unterstützung gebeten. Auf diese Weise soll eine rechtzeitige Weichenstellung erfolgen, um einen zeitlichen Puffer zu haben und Probleme, wie einem denkbaren Engpass bei den Planungsbüros, zu umgehen.

Laut Kooperationsvereinbarung der Kommunen des Landkreises mit dem Landkreis Peine kommt der Klimaschutzagentur eine koordinierende Funktion zu. Die Klimaschutzagentur wird Kontakt zu Kommunen mit bereits abgeschlossener Wärmeplanung aufnehmen und deren Erfahrungen einbinden.

 

Die Hauptaufgabe der Klimaschutzagentur Landkreis Peine wird in der Vernetzung der verschiedenen Akteure liegen (Akteursstruktur siehe Anlage 2). Es gilt, Prozesse zu strukturieren und einen regelmäßigen Austausch zu schaffen. Der nächste Termin für den regelmäßig stattfindenden Arbeitskreis Klimaschutz ist für den 10. Oktober angesetzt und soll Auftakt für die kommunalermeplanung in großer Runde sein. Neben Vertretern aus den Bauämtern der Gemeinden und der Stadt werden weitere relevante Akteure, wie die Netzbetreiber, hinzugezogen. Bereits im Vorhinein wurden diese über das geplante Vorgehen informiert und zur aktiven Mitgestaltung ermutigt.

 

Eine weitere bedeutende Aufgabe liegt in der Öffentlichkeitsarbeit, die ebenfalls durch die Klimaschutzagentur Landkreis Peine in enger Abstimmung mit dem Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit ausgestaltet wird. Über die Durchführung von Informationsveranstaltungen sollen die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Parteien etc. für das Thema sensibilisiert werden. Die Bereitstellung von Informationsmaterialien in Form von Broschüren oder Flyern kann ergänzend erfolgen.

 

Zudem ist die Klimaschutzagentur Landkreis Peine eine Anlaufstelle für Fragen und gibt der Bevölkerung Auskunft. Das aktive Einbinden aller Beteiligten von Beginn an und in den weiteren Phasen ist wichtig, um die Akzeptanz für die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung zu steigern.

 

Ziele / Wirkungen:

Das Ziel ist, eine harmonisierte kommunale Wärmeplanung für das gesamte Landkreisgebiet zu entwickeln, sprich kommunenübergreifend zu denken und Synergien zu nutzen. Wichtige Fragestellungen, die mehrere Gemeinden und die Stadt betreffen, können so zentral und transparent für alle Beteiligten geklärt werden.

Die Thematik der kommunalen Wärmeplanung trägt bereits die Relevanz für Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie den präventiven bzw. nachhaltigen Charakter in sich.

 

Ressourceneinsatz:

Nach aktuellen Planungen seitens der Klimaschutzagentur Landkreis Peine sind keine gesonderten Finanzmittel eingeplant. Die personellen Ressourcen für die Koordinierungsarbeit werden entsprechend dem Kooperationsvertrag über die entsprechende projektgeförderte Stelle gedeckt.

 

Schlussfolgerung:

Eine gemeinsame Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung für alle kreisangehörigen Kommunen bietet den Vorteil eines einheitlichen Vorgehens mit effizientem Lösen von Herausforderungen, da Erfahrungen unmittelbar ausgetauscht werden können. Weiterhin ergibt sich für die aktuell noch nicht verpflichteten Gemeinden eine präventive Wirkung durch den zeitlichen Vorsprung, der den Handlungsdruck etwas abmildern kann.

 

Hinsichtlich der Bevölkerung ist eine ganzheitliche kommunale Wärmeplanung begrüßenswert, da allgemein verbindliche Aussagen gemacht werden können und die Kommunen die Wichtigkeit dieses Themas öffentlich herausstellen.
 


Anlage 1 - Phasenplan

Anlage 2 - Akteursstruktur

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1-Phasenplan (63 KB)      
Anlage 2 2 Anlage2-Akteursstruktur (57 KB)