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Vorlage - 2023/093  

Betreff: Feuerwehr-Technische-Zentrale (FTZ): bauliche Erweiterung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin  Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
18.09.2023 
7. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
11.10.2023 
10. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Machbarkeitsstudie Atemschutzzentrum  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

3.970.000,00 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Die Feuerwehr-Technische Zentrale wird baulich um den Anbau eines Atemschutzzentrums sowie damit verbundener Umbauten im Bestand erweitert.


Dem Landkreis Peine obliegen die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung. Die Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehr-Technischen-Zentrale (FTZ) stellt eine Pflichtaufgabe gemäß § 3 Abs. 1 Satz Nr. 6 Nds. Brandschutzgesetz dar. Im Wesentlichen werden dort folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Reinigung und Prüfung von Atemschutzgeräten
  • Reinigung und Prüfung von Feuerwehrschläuchen
  • Reinigung der persönlichen Schutzausstattung
  • Servicestelle Digitalfunk
  • Reparatur und Prüfung von Ausstattung und Fahrzeugen der Feuerwehren
  • Stationierung von Spezialfahrzeugen
  • Vorhaltung von Ausstattung für Ausbildungsmaßnahmen der Feuerwehren und Durchführung von Ausbildungslehrgängen

 

Die Gebäude auf dem Gelände an der Werner-Nordmeyer-Straße wurden 1981 errichtet. Konnte man seinerzeit von einer modernen Anlage sprechen, so ist inzwischen festzustellen, dass die baulichen Gegebenheiten nicht mehr den aktuellen Aufgabenstellungen und einzuhaltenden Vorschriften entsprechen.

 

Schwerpunktthema der notwendigen baulichen Erweiterung sind die einzuhaltenden Arbeitsschutzvorschriften insbesondere im hygienischen Bereich. Das Thema Hygiene ist,

anders als in der Vergangenheit, in allen Bereichen der Feuerwehr inzwischen überaus präsent.

Auslöser ist u.a. eine Studie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aus dem Jahr 2021, die den Umgang mit krebserregenden Stoffen im Rahmen von Feuerwehrtätigkeiten zum Gegenstand hatte. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Aufnahme von giftigen Stoffen (polycyclische Kohlenwasserstoffe (PAK)) über die Haut möglich ist.  Zudem wurde seitens der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) Mitte Juni 2022 die Arbeit von Feuerwehrpersonal als höchst krebserregend eingestuft. 

 

In der FTZ, in der praktisch täglich mit -von Brandrauch und weiteren giftigen Gasen- kontaminierter Ausstattung (Bekleidung, Atemschutzgeräte, etc.) umgegangen wird, kommt diesem Thema insofern eine besondere Bedeutung zu.

 

Eine aktuell durchgeführte Gefährdungsbeurteilung für diesen Bereich hat ergeben, dass nur durch eine bauliche Umgestaltung / Erweiterung, der Schutz der Mitarbeitenden gewährleistet werden kann. Hintergrund ist im Wesentlichen die sogenannte „Schwarz-Weiß Trennung“ -also die konsequente Trennung von Arbeitsbereichen mit kontaminierter Ausstattung und den übrigen Arbeitsbereichen.

 

Ein weiteres Schwerpunktthema der notwendigen Erweiterung ist der in Gründung befindliche Atemschutzverbund von allen Gemeinden und dem Landkreis Peine. Bislang geben die Ortsfeuerwehren nach absolvierten Brandeinsätzen die Atemschutzausstattung zwecks Reinigung und Prüfung in der FTZ ab. Aktuell sind mangels Lagerfläche keine Ersatzgeräte vorhanden, die den Feuerwehren zur Komplettierung der Ausstattung herausgegeben werden können; insofern ist mitunter eine über mehrere Tage nicht vollumfängliche Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehren gegeben. 

Mit Inbetriebnahme des Atemschutzverbundes wird gewährleistet, dass die Feuerwehren sofort neue Atemschutzausstattung in Empfang nehmen können. Es wird insofern analog zum bestehenden Schlauchverband verfahren werden. 

r die Lagerung der Atemschutzgeräte wird entsprechender Lagerplatz in der FTZ benötigt, der durch die bauliche Erweiterung geschaffen werden soll.

 

Um die verschiedenen baulichen Erweiterungsmöglichkeiten erörtern und bewerten zu können, wurde eine Machbarkeitsstudie beim Immobilienwirtschaftsbetrieb (IWB) mit dem Schwerpunkt der Errichtung eines Atemschutzzentrums in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt seit Mai 2023 vor (siehe Anlage 1).  Nach erfolgter Abwägung ist ein Anbau im Innenhof der FTZ zielführend. Zudem sind Umbauten im Bestand notwendig, um die Aufgaben adäquat erledigen zu können (Maßnahmen A-C).

 

Die in der Machbarkeitsstudie aufgeführten Maßnahmen D-F (Anbau von FTZ Garagen, Umsetzen der Garage der Kreisjugendfeuerwehr sowie Erstellung einer PKW-Stellplatzanlage) sind als wünschenswert klassifiziert. Sie werden mittelfristig allerdings auch notwendig (aufgrund Erweiterung des Fahrzeugbestandes). Die Umsetzung der Maßnahmen wird separat bewertet. 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Mit der baulichen Erweiterung wird der Notwendigkeit einer zukunftsorientierten Serviceeinrichtung FTZ Rechnung getragen.

 

 

 

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Gemäß Grobkostenschätzung der Machbarkeitsstudie belaufen sich die Kosten (inkl. Planungskosten) zur Umsetzung der Maßnahmen zu A-C auf 3.970.000,00 €. Bislang sind in den Haushaltsplanungen hierzu keine Finanzmittel vorgesehen.

Der Anteil der Planungskosten beläuft sich auf rd. 600.000 € und wird im Haushaltsjahr 2024 veranschlagt. Nach abgeschlossener Planung werden die Baukosten im Budget des IWB, die Kosten der Ausstattung im Budget 16 sowie die Finanzierungskosten im Budget 8 veranschlagt.

 

Schlussfolgerung:

entfällt
 


Machbarkeitsstudie „Errichtung eines Atemschutzzentrums“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Machbarkeitsstudie Atemschutzzentrum (22509 KB)