Inhalt

Vorlage - 2023/082  

Betreff: Fortführung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im SGB II
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Beteiligt:Fachdienst Arbeit
Bearbeiter/-in: Kilinc, Nergiz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Kenntnisnahme
12.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

735.260 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

Im Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Landkreis Peine werden jährlich die geschäftspolitischen Ziele abgebildet. Dazu zählen einzelne Handlungsfelder, Eingliederungsstrategien, Schwerpunkte und Herausforderungen. Die strategische Planung für 2024/ 2025 sieht die Fortführung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nach § 16.1 Sozialgesetzbuch II in Verbindung mit § 45 Sozialgesetzbuch III vor.

r die Maßnahme GO! Gesundheit und Orientierung“ wurde eine Fortführung im Zeitraum vom 01.09.2023 bis 31.08.2025 vereinbart. Durch eine Kombination aus intensivem Einzelcoaching mit aufsuchendem Element und Gruppentrainingsmodulen richtet sich die Maßnahme an sehr arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Es stehen 15 Plätze zur Verfügung.                                                                                                         Die arbeitsmarktpolitische Maßnahme AllStars“ Alleinerziehende starten durch“ ist auf die Zielgruppe der alleinerziehenden Leistungsberechtigten ausgerichtet und wird im Zeitraum vom 01.10.2023 bis 30.09.2025 mit 10 Plätzen fortgeführt. In Einzelgesprächen und Gruppenangeboten wird der Adressatenkreis an den Arbeitsmarkt, unter Einbeziehung der besonderen Vermittlungseinschränkungen, herangeführt.                                                                         Die Maßnahme Start in den Beruf“ richtet sich an junge Erwachsene bis 27 Jahre, die besondere Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle benötigen. Es sind 15 Plätze für die Zielgruppe vorgesehen. Durch die, aktuell noch ausstehenden politischen Entscheidungen auf Bundesebene zum Strukturwandel U25, ist die Fortführung für ein Jahr geplant, für den Zeitraum vom 01.12.2023 bis 30.11.2024.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Gender Mainstreaming:

Die arbeitsmarktpolitische Maßnahme GO! Gesundheit und Orientierung“ ist zeitlich und inhaltlich flexibel gestaltet und wird zudem durch den aufsuchenden Aspekt den unterschiedlichen Bedarfen von Männern und Frauen gerecht.

Konzeptionell richtet sich AllStars Alleinerziehende starten durch“ an alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte und fokussiert deren spezifischen Unterstützungsbedarf. Um Stereotypen entgegenzuwirken richtet sich die Maßnahme an alleinerziehende Männner und Frauen.

Durch die inhaltlich differenzierte Ausgestaltung der Maßnahme Start in den Beruf“ finden die Bedarfe von unterschiedlichen Zielgruppen Berücksichtigung. Ein Anliegen der Maßnahme ist ein breites Spektrum an Ausbildungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Genderspezifische Aspekte werden dabei reflektiert und thematisiert.

 

Migration:

 

Migrantinnen und Migranten stellen in der strategischen Maßnahmeplanung eine wichtige Zielgruppe mit Aktivierungs- und Erwerbspotential dar. Die genannten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen berücksichtigen durch ihre konzeptionelle Ausgestaltung auch die Situation und Bedarfe von Migrantinnen und Migranten. Im Einzelcoaching kann differenziert eine individuelle Unterstützung erfolgen. In den Gruppenangeboten bietet das Miteinander mit den anderen Teilnehmenden die Möglichkeit kulturelle Differenzen abzubauen und sprachliche Kompetenzen zu fördern.

Bildung:

 

Die Maßnahmen „GO! Gesundheit und Orientierung“, „AllStars Alleinerziehende starten durch“ und „Start in den Beruf“ richten sich an Leistungsberechtigte des SGB II mit Vermittlungshemmnissen in unterschiedlicher Ausprägung. Der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ist dadurch erschwert. Durch die Ausrichtung der erwähnten Maßnahmen, die Teilnehmenden individuell zu begleiten und thematisch zu partizipieren, wird die Bereitschaft erhöht sich mit neuen Themen und Inhalten zu befassen. Da ein Berufsabschluss oder eine berufliche Qualifizierung in den Zeiten des Fachkräfte- bzw. Arbeitskräftemangels verstärkt an Relevanz auf dem Arbeitsmarkt gewonnen hat, kann die Teilnahme an einer der beschriebenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen die Motivation stärken, intensiv bei der Berufswegplanung unterstützen und aufbauende Angebote eröffnen.

 

Prävention/ Nachhaltigkeit:

 

Die Heranführung und Unterstützung durch die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ist darauf ausgerichtet, dass eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt langfristig und nachhaltig bzw. die Überleitung in aufbauende Angebote wie z.B. eine Qualifikation erfolgt. Die Maßnahmen liefern, durch differenzierte und bedarfsorientierte Konzepte, einen wichtigen Beitrag Leistungsberechtigte mit individuellen Problemlagen nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Die dauerhafte Unabhängigkeit von Leistungen nach dem SGB II für ein selbstbestimmtes Leben steht bei der Zielausrichtung der Maßnahmen im Fokus.

 

 

Ressourceneinsatz:

Der für die Durchführung der Maßnahme „GO! Gesundheit und Orientierung“ erforderliche Personalschlüssel und die notwendigen Sachkosten ergeben sich aus dem besonderem Bedarf der Zielgruppe, dazu zählen u.a. aufsuchende Arbeit und das Einzelcoaching. Für den vereinbarten Maßnahmezeitraum vom 01.09.2023 bis 31.08.2025 beträgt der Auftragswert 536.389 Euro.

r die Maßnahme „AllStars Alleinerziehende starten durch“ beträgt, für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis 30.09.2025, der Auftragswert 198.871 Euro.

Die arbeitsmarktpolitische Maßnahme „Start in den Beruf“ ist für den Zeitraum vom 01.12.2023 bis 30.11.2024 geplant. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt die Kalkulation noch nicht vor, daher entfällt an dieser Stelle die Nennung des Auftragswertes.

Es handelt sich hierbei um Bundesmittel.                                                                                         Diese Eingliederungsleistung nach dem SGB II ist gem. § 4 Nr. 15b Umsatzsteuergesetz (UstG) umsatzsteuerbefreit.

 

 

Schlussfolgerung:

Für die benannten Zeiträume werden die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen „GO! Gesundheit und Orientierung“, „AllStars – Alleinerziehende starten durch“ und „Start in den Beruf“ bei der Kreisvolkshochschule Peine fortgeführt.


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