Vorlage - 2023/059
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | rd. 90.000 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Inhaltsbeschreibung:
Die Landkreisverwaltung wurde beauftragt, eine Ausschreibung zur Erstellung eines Radver-kehrskonzeptes durchzuführen. Dieses ist September 2022 erfolgt. Beauftragt wurde im Er-gebnis das Büro PVG-Alrutz aus Hannover in Zusammenarbeit mit plan & rat aus Braun-schweig. Beide Büros verfügen über eine ausgezeichnete Expertise und sind auch bereits in der Region tätig, so dass Synergieeffekte entstehen.
In der Ausschreibung wurde das Radverkehrskonzept baulastträgerübergreifend konzipiert, es werden nicht nur Verbindungen in der Baulast des Landkreises Peine betrachtet. Die bis-her in der Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzepte des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (RRVK) und der Stadt Peine (iVEP) werden inhaltlich berücksichtigt.
Am 27. April 2023 fand der erste Lenkungskreis mit Vertreterinnen und Vertreter der Politik, der Gemeinden, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Polizei, dem ADFC, der wito und der betreffenden Fachdienste / Referate des Landkreises statt. Die Teilnehmenden diskutierten über den vom Gutachter erstellten Netzentwurf.
Derzeit erfolgt die Aufnahme der Radverkehrsinfrastruktur (Radverkehrsverbindungen und begleitende Infrastruktur).
Ein zweiter Lenkungskreis mit der Vorstellung der Ergebnisse wird im Herbst 2023 folgen.
Ziele / Wirkungen:
Im Ergebnis soll das Radverkehrskonzept eine potentielle Verbesserung der Radverkehrsinf-rastruktur im gesamten Landkreis erreichen, einhergehend mit einer Erhöhung der Sicherheit im Radverkehr und Steigerung des Anteils beim Radverkehr am Gesamtverkehrsaufkommen und dadurch mehr Klimaschutz durch CO-2-Reduzierung.
Ressourceneinsatz:
Zur Beauftragung eines Gutachtens ist der o. g. Kostenrahmen in den Haushalt eingestellt worden. Der Rahmen wurde durch die Ausschreibung eingehalten.
Schlussfolgerung:
Ein beschlossenes Radverkehrskonzept stellt grundsätzlich die Basis für eventuelle Fördermöglichkeiten dar. Der Straßenbauverwaltung des Landkreises Peine wird in die Lage versetzt, eine Priorisierung der geplanten Maßnahmen im Zuge der Kreisstraßen durchzuführen. Gleichzeitig führt die baulastträgerübergreifende Betrachtung zu einer intensiven Abstimmung mit den anderen Baulastträgern über Planung und Finanzierung, damit der Radverkehr als System wirken kann.
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