Vorlage - 2023/055
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | ca. 20.000 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Die Verwaltung wird beauftragt, eine externe Sachverständige/einen externen Sachverständigen mit der Ausarbeitung eines Umsetzungskonzeptes zu betrauen. Im Rahmen der Ausarbeitung sollen unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen sowie betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Neugründung einer Energiegenossenschaft, dem Anschluss an eine bestehende Energiegenossenschaft oder anderer möglicher Rechtsformen berücksichtigt werden.
Die Verwaltung des Landkreises Peine wurde von den Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen beauftragt zu prüfen, inwieweit die Gründung einer kreisweiten Energiegenossenschaft oder die Beteiligung an einer bereits bestehenden regionalen Energiegenossenschaft zur Beschleunigung der Energiewende vor Ort geeignet ist und welche Voraussetzungen dafür ggf. geschaffen werden müssen (siehe Anlage 1). Entsprechend der Anlage 2 soll hierbei die Freigabe der landkreiseigenen Dachflächen für Photovoltaikanlagen ebenfalls mit in die Prüfung einbezogen werden.
Für das allgemeine Verständnis erfolgt zunächst die Definition der Begrifflichkeit. Eine Energiegenossenschaft, Bürgerenergiegesellschaft oder Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft ist eine Akteurin der Energiewirtschaft in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft (e.G.), die zumeist das Ziel einer dezentralen, konzernunabhängigen und ökologischen Energiegewinnung verfolgt. Der Zusammenschluss mehrerer Agierenden hat zur Folge, dass umfangreichere Finanzmittel generiert werden können, als bei einer individuellen Finanzierung. Über die Investition bzw. Anlage in lokale und regionale Energieprojekte wird die Möglichkeit geboten, aktiv auf regionaler Ebene an der Energiewende mitzuwirken. Dies bietet den unmittelbaren Vorteil, dass die Investitionsmittel direkt in der Region gehalten werden, sprich zum einen werden regionale Handwerker und Dienstleister mit der Umsetzung beauftragt und zum anderen wird die Energieversorgung für die Region langfristig gestaltet, somit entsteht ein nachhaltiger Mehrwert vor Ort.
Bezugnehmend auf Anlage 2 ist darauf hinzuweisen, dass es neben der Genossenschaft (e.G.) noch weitere Rechtsformen (GbR, GmbH & Co. KG, UG & Co. KG, …) gibt, welche die Bedingung der Bürgerbeteiligung ebenfalls erfüllen können.
Bei genauerer Betrachtung der beiden Varianten, bzw. der Ausweitung in noch andere denkbare Rechtsformen, ergeben sich jedoch vielschichtige Fragestellungen und Abhängigkeiten, die seitens der Verwaltung nicht allumfassend sicher bewertet werden können.
Vor diesem Hintergrund ist die Notwendigkeit der allumfassenden Bewertung durch eine externe Sachverständige/einen externen Sachverständigen dringend gegeben. Bei dieser Untersuchung sollen die Grundlagen zur Bewertung herausgearbeitet und dargestellt werden. Bei der Ausarbeitung sind neben dem Aufzeigen möglicher Varianten ebenso die jeweiligen Vor- und Nachteile, die zentralen Agierenden sowie der erforderliche Zeitansatz zu berücksichtigen und hervorzuheben.
Diese ganzheitliche Untersuchung des Sachverhaltes wird seitens des Landkreises Peine beauftragt und koordiniert.
Ziele / Wirkungen:
Um die nationalen Klimaziele erreichen zu können, muss der Ausbau mit regenerativen Energien massiv beschleunigt werden. Ein Ausbau mit Bürgerbeteiligung ist wünschenswert und würde einen großen Schritt hinsichtlich der gelebten Energiewende vor Ort für den Landkreis Peine bedeuten. Diese Eigeninitiative aus der Politik ist von großer Relevanz für Prävention/Nachhaltigkeit und Klima-/Umwelt-/Naturschutz und zeigt, dass ein an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientierter Beitrag zur Energiewende angestrebt wird. Erst mit der Beauftragung einer/eines externen Sachverständigen zur allumfassenden Bewertung der Gestaltungsvarianten für den Landkreis Peine hinsichtlich des Ausbaus erneuerbarer Energien im Landkreis mit Bürgerbeteiligung wird ein maßgeblicher Schritt hinsichtlich einer möglichen praktischen Umsetzung gemacht.
Ressourceneinsatz:
Der Finanzbedarf für die Beauftragung einer/eines externen Sachverständigen wird auf etwa 20.000 € geschätzt. Weiterhin werden seitens der Klimaschutzagentur Landkreis Peine Personalressourcen zur Koordinierung der Beauftragung sowie zur internen Kommunikation eingeplant.
Schlussfolgerung:
Da es sich bei dem Prüfauftrag um eine sehr komplexe Materie mit weit gefächerten Einzelfragen handelt, bei der unterschiedlichste Varianten und finanzielle sowie rechtliche Kriterien analysiert werden müssen, ist eine tiefergehende Untersuchung erst nach einer Entscheidung über die Grundausrichtung zielführend.
Darum wird empfohlen, eine externe Sachverständige/einen externen Sachverständigen einzubeziehen, um die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten auszuloten und bewerten zu lassen.
Anlage 1 -Prüfauftrag an die Verwaltung der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Anlage 2 - Antrag auf die Freigabe von Dachflächen für Photovoltaikanlagen der landkreiseigenen Immobilien an Energiegenossenschaften u. a.
Anlage 3 - Dachflächenkataster Photovolteikanlagen (Landkreiseigene Immobilien Stand Februar 2022
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Prüfauftrag an die Verwaltung der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (859 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Antrag auf die Freigabe von Dachflächen für Photovoltaikanlagen (824 KB) | ||||
3 | Anlage 3 - Dachflächenkataster Photovoltaikanlagen (7928 KB) |