Vorlage - 2023/052
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 4,81 Mio € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Inhaltsbeschreibung:
Zum Sachstand des Planfeststellungsverfahrens wird – wie folgt – berichtet:
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 15.08.2018, Vorlage 300/2018, den im Folgenden aufgeführten Beschluss einstimmig gefasst:
a.) Der Beschluss zur Vorlage 184/2014 vom 03.12.2014 wird bestätigt.
„Im Rahmen des Ausbaus der K 69 zwischen Wense und der Einmündung der Kreisstraße 65 und dem Neubau der Ersebrücke erfolgt die Anlage eines straßenbegleitenden Radweges auf der Südseite. Hierfür wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Für den Ausbau des weiterführenden Streckenabschnitts der Kreisstraße 69 mit Anlage eines straßenbegleitenden Radweges auf der Südseite, von der Einmündung der Kreisstraße 65 bis zur Bundesstraße 214, wird die Entwurfsplanung des ersten Abschnitts ergänzt. Hierfür werden im Haushalt 2015 50.000 € zusätzlich bereitgestellt.“
b.) Der unter a.) aufgeführte Beschluss wird – wie folgt – ergänzt:
Der Ausbau des weiterführenden Streckenabschnitts der Kreisstraße 69 von der Einmündung der Kreisstraße 65 bis zur Bundesstraße 214 erfolgt mit Anlage eines straßenbegleitenden Radweges auf der Südseite. Für diesen Abschnitt wird zusammen mit dem unter a) aufgeführten Abschnitt ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Die geplante Maßnahme und ihre Wirkungen, auch hinsichtlich der Lage des Radweges, wurden im Rahmen der o.a. Vorlage umfassend und detailliert dargestellt.
Durch den federführenden Fachdienst Straßen und das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro sowie Landschaftsplanungsbüro wurden in der Folgezeit die umfangreichen und beispielsweise mit der Unteren Naturschutzbehörde mehrfach abzustimmenden Entwurfs- und Planfeststellungsunterlagen erarbeitet.
Am 14.10.2020 wurde das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der K 69 mit Neubau der Ersebrücke eingeleitet.
Die Planunterlagen lagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich zu jedermanns Einsicht vom 16.11.2020 bis zum 30.11.2020 in den Rathäusern der Gemeinden Wendeburg und Edemissen aus. Die Frist für das Vorbringen von Einwendungen gegen die Baumaßnahme endete am 14.12.2020.
Durch die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte die Benachrichtigung der Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen. Ihnen wurde ebenfalls Gelegenheit gegeben, bis zum 14.12.2020 zum Plan Stellung zu nehmen.
Parallel beteiligte die Planfeststellungsbehörde die entsprechenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Am 01.02.2021 wurden die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen sowie die von den privaten Einwendern und Einwenderinnen erhobenen Einwendungen von der Planfeststellungsbehörde an den Vorhabenträger (hier: Techn. Bereich im Fachdienst Straßen des Landkreises Peine) zwecks Erwiderung/ Gegenäußerung weitergeleitet.
Mit Schreiben vom 29.03.2022 wurden die vom Vorhabenträger formulierten Erwiderung(en)/Gegenäußerung(en) den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den privaten Einwendern und Einwenderinnen übersandt.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde anstatt eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchgeführt.
Über die Online-Konsultation nach dem PlanSiG in der Zeit vom 15.06.2022 bis zum 06.07.2022 wurde eine inhaltliche Zusammenfassung gefertigt, die am 01.09.2022 für einen Zeitraum von einem Monat auf der Internetseite des Landkreises Peine veröffentlicht wurde. Hierüber wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die privaten Einwender und Einwenderinnen, welche sich im Zuge der durchgeführten Online-Konsultation äußerten, mit Schreiben vom 01.09.2022 informiert.
Die im Zuge der Online-Konsultation abgegebenen Äußerungen wurden von Planfeststellungsbehörde an den Vorhabenträger zur erneuten/weiteren Stellungnahme abgegeben.
Nach Vorlage dieser Stellungnahmen begann die Planfeststellungsbehörde den zu fertigenden Planfeststellungsbeschluss vorzubereiten.
Zwischenzeitlich liegt ein Entwurf des ca. 77-seitigen Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau der K 69 von Wense bis zur B 214 mit Neubau der Ersebrücke vor.
Der Planfeststellungsbeschluss wird nach Fertigstellung zusammen mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung bei den Gemeinden Edemissen und Wendeburg für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt (§ 74 VwVfG).
Zudem wird dem Vorhabenträger, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den privaten Einwendern und Einwenderinnen der Planfeststellungsbeschluss zugestellt.
Nach Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses wird die Ausführungsplanung einschl. Ausschreibung/Vergabe, der erforderliche Grunderwerb, usw. erfolgen.
Beschreibung der Verkehrsanlage
Die vorhandene Trassierung und damit die sehr gleichmäßige und geradlinige Linienführung der Kreisstraße wird beibehalten. Im Abschnitt zwischen der OD Wense und der Einmündung der K65 erfolgt der Ausbau im Hocheinbau auf vorhandener Trasse mit einer südlichen Verbreiterung zur Anlage des Sicherheitstrennstreifens und des Radweges im grundhaften Ausbau. Der straßenbegleitende Baumbestand auf der Südseite muss in diesem Abschnitt aufgrund der erforderlichen Anschüttungen entfallen. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 6,0m, ein nördliches Bankett mit einer Breite von 1,50m und einen südlichen Sicherheitstrennstreifen zum Radweg in einer Breite von 1,75m. Der Radweg erhält eine Breite von 2,50m. Das sich anschließende Bankett ist 0.75m breit.
Im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt K65/K69 und der Bundesstraße 214 (Ersehof) wird die Fahrbahn in einer reduzierten Breite von 5,50m im Hocheinbau ausgebaut. Der Radweg wird in einer Breite von 2,50m eigenständig südlich der K69 hinter dem vorhandenen Straßenseitengraben bis zur B214 weitergeführt, wo er dann durch die signalisierte Querung der Bundesstraße lückenlos an den bestehenden Radweg der OD Ersehof anbindet. Die Erneuerung der Kreisstraße erfolgt in Asphaltbauweise (Belastungsklasse 1,8).
Die Herstellung des Radweges erfolgt in Betonbauweise. Die vorhandenen Entwässerungsgräben und –mulden werden profiliert, vorhandene Durchlässe werden angepasst bzw. erneuert.
Hinweis:
Die Planunterlagen sind – und auch der Planfeststellungsbeschluss wird – im Internet auf der Seite des Landkreises Peine veröffentlicht. Hierfür ist https://www.landkreis-peine.de/Kreisstraßen einzugeben und anschließend auf „Straßenverwaltung“ und „Planfeststellungsverfahren“ zu klicken. Unter „Aktuelle Planfeststellungsverfahren“ ist dann auch das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der K 69 Wense - B 214 mit Neubau der Ersebrücke zu finden.
Ziele / Wirkungen:
Klima-/Umwelt-/Naturschutz:
Durch die Maßnahme werden unter größtmöglicher und wohl abgewogener Minderung von Eingriffen in den Naturhaushalt zukünftig Verkehrsbeschränkungen vermieden.
Prävention/Nachhaltigkeit:
Die Verkehrsverhältnisse werden nachhaltig verbessert und insbesondere die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch die Herstellung eines separat geführten Radsweges erhöht.
Ressourceneinsatz:
Die erforderlichen Mittel für die Baukosten werden in den Haushalten 2024 und 2025 eingeplant.
Schlussfolgerung:
Mit dem Ausbau der K 69 und der Herstellung eines separat geführten Radweges wird eine weitere Maßnahme des 5. Mehrjahresbauprogramms für Kreisstraßen umgesetzt. Der Radweg schließt eine wichtige Lücke im Radwegnetz des Landkreises Peine, sodass es Radfahrerinnen und Radfahrern küftig möglich sein wird, durchgängig auf eigenem Weg von Peine bis nach Neubrück sicher zu gelangen.
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