Vorlage - 2023/050
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | ja |
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Inhaltsbeschreibung:
Im Folgenden wird die weitere Entwicklung im Landkreis Peine im Zusammenhang mit dem Niedersächsischen Weg seit der Vorstellung im Ausschuss (AUV, 15.11.22) beschrieben.
Am 15.12.22 fand die Gründung des neuen Landschaftspflegeverbands (LPV) für den Landkreis Peine statt. Dieser soll die Aufgaben des Niedersächsischen Wegs beispielsweise im Hinblick auf den Erhalt der neu gesetzlich geschützten Streuobstwiesen (Punkt 1 Niedersächsischer Weg), die Förderung des Biotopverbunds (vor allem Wegeseitenränder, Gewässerrandstreifen, Punkt 3 und 4) sowie bei Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft (Punkt 8) unterstützen. Der neu gewählte Vorstand ist drittelparitätisch besetzt und besteht aus den Vertreter*innen der Kreisverwaltung Elke Kentner, der Landwirtschaft Steffen Bartels sowie des Naturschutzes Jörg Aumann. Außerdem gehören dem Vorstand die KTAs Christian Falk und Carsten Lauenstein an. Drei Vorstandssitzungen haben bereits stattgefunden.
Am 07.02.23 stellte Frau Martina Diehl (Landwirtschaftskammer (LWK), Beraterin der Landwirtschaft für einen verbesserten Biotop- und Artenschutz für die Pilotregion PE-WF) sich und ihre Aufgaben bei der Jahresversammlung des Landvolks Peine vor. Darüber hinaus erschien Anfang März über das Rundschreiben der LWK Bezirksstelle Braunschweig für alle landwirtschaftlichen Betriebe ein Informationsflyer zum Thema „Beratung zum Biotop- und Artenschutz - Maßnahmen in der Pilotregion der Landkreise Peine und Wolfenbüttel“. Am 26.04.23 fand ein Webseminar mit dem Titel „Artenvielfalt fördern - Welchen Beitrag kann die Landwirtschaft leisten“ für alle Interessierten statt. Die Organisatorinnen und Referentinnen waren Martina Diehl und Kerstin Fricke (LWK, Beraterin der Landwirtschaft für einen verbesserten Biotop- und Artenschutz im Landkreis Gifhorn).
Am 17.03.23 fand der halbjährliche Runde Tisch der Pilotregion zur Beratung der Landwirtschaft erstmals in Peine statt. Anwesend waren u.a. folgende Institutionen: Landkreise (PE+WF), LWK, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Landvolk Braunschweig, LPV (PE+WF), Ökologische NABU-Station Aller/Oker (ÖNSA), NABU (PE+WF), BUND (WF), Jägerschaft (PE+WF) sowie der Landesverband der Imker. Zu den Themen gehörte u. a. die Fertigstellung des Ziel- und Maßnahmenkonzeptes, das im Mai abgeschlossen wurde und fortan als Leitfaden für die landwirtschaftliche Beratung zur Umsetzung von Maßnahmen in der Pilotregion dient. Das Konzept umfasst einen allgemeinen Teil, welcher den Naturraum sowie die Agrarlandschaft in der Pilotregion beschreibt und die Ziele für den Arten- und Biotopschutz vor Ort formuliert. In einem zweiten Teil werden die bestehenden und geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Ziele in Form von Maßnahmenblättern erläutert. Es sollen beispielsweise die Vernetzung von Strukturen und Biotopen durch Hecken, Feldgehölze, Obstbaumreihen, Gewässerrandstreifen und Wegränder gefördert und Maßnahmen zum Schutz des Feldhamsters und von am Boden brütenden Arten wie Rebhuhn und Feldlerche umgesetzt werden. Des Weiteren stellten die Akteurinnen und Akteure laufende Projekte ihrer Institutionen vor, um künftig gemäß dem Ziel im Eckpunktepapier des Niedersächsischen Wegs vorhandene Projekte und Initiativen vor Ort zu bündeln.
Darüber hinaus befinden sich derzeit landkreiseigene Förderprogramme zur Diversifizierung von Gewässerrandstreifen sowie zum Schutz des Feldhamsters in Planung. Gefördert werden soll die Einsaat bzw. Sukzession und Pflege von Gewässerrandstreifen durch eine jährliche (insektenschonende) Mahd mit Abtransport des Mahdguts. Für den Feldhamsterschutz sollen Maßnahmen wie der Hohe Ährenschnitt bei der Getreideernte oder der streifenweise Anbau von Luzerne angeboten werden. Diese Maßnahmen wurden im Landkreis WF bereits erfolgreich erprobt und in der Landwirtschaft gut angenommen. In Zusammenarbeit mit der ÖNSA (Ökologische NABU-Station Aller/Oker) finden im Sommer Kartierungen zur Erfassung des Bestands des Feldhamsters im südlichen Kreisgebiet Peines statt.
Im Zuge des Punktes 4 des Niedersächsischen Wegs ist die Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes im Januar 2021 in Kraft getreten. Diese besagt, dass entlang von Gewässern je nach Gewässerordnung Randstreifen mit 3, 5 oder 10 Metern Breite eingerichtet werden müssen, in denen weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel ausgebracht oder gelagert werden dürfen. Die Überwachung der einzuhaltenden Abstände wird nun federführend durch die Prüfdienste der LWK durchgeführt. Neben systematischen Kontrollen werden anlassbezogene Überwachungen z. B. aufgrund vorliegender Anzeigen der unteren Wasser- bzw. Naturschutzbehörde vollzogen. Anlassbezogene Anzeigen können beispielsweise aus Auffälligkeiten bei der Gewässerschau, im Rahmen der Rufbereitschaft oder aus Hinweisen von Bürger*innen, Verbänden, Polizei etc. resultieren. Die Übermittlung einer Anzeige an die Prüfdienste der LWK obliegt ausschließlich der UWB bzw. UNB. Für wirtschaftliche Einbußen durch die eingeschränkte Bewirtschaftung der Gewässerrandstreifen können bei der zuständigen Bewilligungsstelle der LWK Ausgleichszahlungen beantragt werden (Details hierzu siehe https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/, Webcode: 01040376).
Ziele / Wirkungen:
Verschaffung eines Überblicks über die seit dem letzten Bericht im November 2022 erfolgten Aktivitäten des Landkreises im Zusammenhang mit den der Unteren Naturschutzbehörde übertragenen Aufgaben im Rahmen des Niedersächsischen Wegs.
Kenntnis darüber, dass der Leitfaden für die landwirtschaftliche Beratung zum Biotop- und Artenschutz in der Pilotregion der Landkreise Peine und Wolfenbüttel fertiggestellt ist und in der Beratung seit kurzem angewandt wird sowie darüber, dass weitere Förderprogramme für den Natur- und Artenschutz auf den Weg gebracht wurden.
Ressourceneinsatz:
Entfällt.
Schlussfolgerung:
Der Ausschuss nimmt die Darstellung des Sachverhalts zur Kenntnis.
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