Vorlage - 2023/037
|
|
Im Budget enthalten: | --- | Kosten (Betrag in €): | --- € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
|
| ||
Inhaltsbeschreibung:
Vorstellung der Stabsstelle „Fachcontrolling“.
Das Fachcontrolling ist als Stabstelle der Fachdienstleitung im Jugendamt verortet. Somit nimmt das Fachcontrolling eine beratende, unterstützende Funktion ein und ist nicht weisungsbefugt gegenüber den jeweiligen Sachgebieten des Fachdienstes. Die Stelle wird aktuell mit einer Vollzeitmitarbeiterin besetzt.
Die Aufgaben des Fachcontrollings stellen sich schwerpunktmäßig wie folgt dar:
- Internes Berichtswesen
- Statistiken
- Intern und extern
- Administrative Erstellung und Pflege der Abfragen aus der Fachsoftware
- Internes Qualitätsmanagement
- Koordination und Moderation des Qualitätszirkels
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Qualitätstandards
- Erstellung von Prozessbeschreibungen, Ablaufdiagrammen
- Überarbeitung und Pflege von Formularen/Dokumenten
- Aktenanalysen
- Qualitätsentwicklung und Wirkungsdialog mit freien Trägern (AG 78)
- Integrierte Berichtserstattung Niedersachsen
- Unterstützung bei der Pflege und Dokumentation der strategischen Ausrichtung im Fachdienst (Maßnahmenverfolgungsplan)
- Mitwirkung beim Fördercontrolling
- Zugewiesene Sonderaufgaben der Fachdienstleitung
Ein besonderer Fokus bei der Vorstellung des Fachcontrollings soll auf dem internen Berichtswesen liegen, welches eine der zentralen Aufgaben des Fachcontrollings widerspiegelt. Im Berichtswesen wird die Anzahl der laufenden Hilfen aus den Sozialen Diensten, kombiniert mit den jeweiligen Kosten aus der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, für jedes einzelne Produkt bzw. Hilfe dargestellt. Dadurch kann unmittelbar das Tagesgeschäft bewertet und analysiert werden. In Betrachtung der „Timeline“ der letzten drei Jahre können Entwicklungen und Trends sichtbar gemacht werden, woraus Maßnahmen (wie z. B. Personalplanung, Budgetplanung etc.) geplant, umgesetzt und evaluiert werden können. Ziel des Berichtswesens ist somit die Aufbereitung und Zusammenstellung wichtiger Informationen, was zum einen Transparenz schaffen und zum anderen als Steuerungs- und Entscheidungshilfe dienen soll. Hierbei besteht eine Schnittstelle zur Stabsstelle „Bildungsbüro / Sozialmonitoring“.
Ziele / Wirkungen:
Information des Jugendhilfeausschusses über die Aufgaben einer Stabsstelle des Jugendamtes.
Ressourceneinsatz:
entfällt
Schlussfolgerung:
entfällt
---