Vorlage - 2023/028
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Im Budget enthalten: | --- | Kosten (Betrag in €): | --- € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Die Sachgebietsleiterinnen Frau Horenczuk und Frau Wypchol stellen das Sachgebiet 3 vor und geben einen Einblick in die Aufgaben sowie personelle Ausstattung. Das Sachgebiet 3 beschäftigt aktuell 30 Mitarbeiter*innen. Es besteht aus insgesamt fünf Teams:
- Allgemeine Soziale Dienst (ASD)
- Erstkontaktstelle und Information
- Eingliederungshilfe
- Pflegekinderdienst
- Jugendhilfe im Strafverfahren
ASD
Im Allgemeinen Sozialen Dienst sind aktuell 20 Mitarbeiter*innen beschäftigt. Der Allgemeine Soziale Dienst ist die zentrale Anlaufstelle, wenn junge Menschen, Eltern und andere Familienangehörige oder auch Fachkräfte und Organisationen Hilfe und Unterstützung brauchen. Das Aufgabengebiet des ASD ist vielfältig und umfasst zahlreiche Unterstützungsangebote. Die Fachkräfte im ASD
- informieren und beraten Eltern, Kinder und Jugendliche rund um Fragen von Familie und Erziehung
- vermitteln, planen und begleiten Hilfen zur Erziehung und sorgen dafür, dass Sorgeberechtigte und junge Menschen ihre Rechtsansprüche auf Hilfe einlösen können
- nehmen die Aufgabe des Kinderschutzes wahr und sind dabei verpflichtet, allen Hinweisen auf Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen nachzugehen. Bei Bedarf nehmen sie diese in Obhut. Zum Beispiel, wenn sie nicht nach Hause wollen oder können oder wenn sie in gefährdenden Situationen von der Polizei aufgegriffen werden
Erstkontaktstelle und Information
In der Erstkontaktstelle ist aktuell eine Mitarbeiterin tätig und für folgende Aufgaben zuständig
- Annahme und filtern aller Anliegen
- Aufnahme von Meldungen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung gem.
§ 8a SGB VIII
- Aufnahme von Unterstützungsbedarfen und Weiterleitung an das zuständige Team
- Mitwirkung am fachdienstübergreifenden Clearingverfahren für Jugendliche und junge Volljährige unter 21 Jahren
- Kooperation und Vernetzung mit einer Vielzahl von Einrichtungen, Institutionen und Diensten
- Herausgabe und Entgegennahme von Anträgen sowie Pflege der Informationsmaterialien und Archivarbeiten für den Bereich Soziale Dienste
Eingliederungshilfe
Das Team Eingliederungshilfe beschäftigt aktuell fünf Mitarbeiterinnen.
Ziel der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist es, durch Hilfen die Teilhabe an der Gesellschaft zu unterstützen, zu fördern und/oder wieder herzustellen. Dadurch soll die (drohende) seelische Behinderung verhindert, abgemildert bzw. abgewendet werden. Das bedeutet, dass die Eingliederungshilfe den Kindern und Jugendlichen eine geeignete und individuell an den Bedürfnissen des Kindes/des Jugendlichen orientierte Hilfe anbieten muss. Eine geeignete und individuell auf das Kind/ den Jugendlichen abgestimmte Hilfe kann jedoch nur gefunden werden, wenn diese am Hilfeprozess beteiligt werden. Eine Partizipation des Kindes/Jugendlichen und deren Eltern fördert die Akzeptanz der Hilfe und trägt zum Gelingen bei. Gemäß § 41 SGB VIII haben auch junge Volljährige Anspruch auf Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung, wenn und solange die Hilfe aufgrund der aktuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.
Pflegekinderdienst
Im Bereich der Pflegekinderhilfe sind aktuell zwei Mitarbeiterinnen beschäftigt. Das Team beschäftigt sich unter anderem mit folgenden Aufgaben
- Akquise, Beratung, Begleitung und Unterstützung von Pflegefamilien jeglicher Formen
- Überprüfung und Qualifizierung geeigneter Pflegestellen
- Erteilung einer Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII
- Vermittlung junger Menschen in geeignete Pflegestellen und Begleitung/Unterstützung von Rückführungen
- Mitwirkung bei Entwicklung der Konzeption
- Entwicklung von Schutzkonzepten für Pflegekinder
Jugendhilfe im Strafverfahren
Im Team Jugendhilfe im Strafverfahren sind zwei Mitarbeiterinnen beschäftigt. Die Mitarbeiter*innen für die Jugendhilfe im Strafverfahren
- führen Beratungsgespräche mit delinquenten jungen Menschen und deren Sorgeberechtigten
- betreuen Jugendliche (ab 14 Jahren) und Heranwachsende (ab 18 Jahren) vor, während und nach der Gerichtsverhandlung
- gestalten die Zusammenarbeit mit der Justiz
- erarbeiten sozialpädagogische Stellungnahmen für das Gericht und Vorschläge für Maßnahmen (z. B. Auflagen, Weisungen, Anregung von Gutachten, Einstellung des Verfahrens) des Richters bzw. Staatsanwaltes
- führen Diversionsverfahren durch
Ziele / Wirkungen:
Information des Jugendhilfeausschusses über die Aufgaben eines Teilbereiches des Jugendamtes.
Ressourceneinsatz:
entfällt
Schlussfolgerung:
entfällt
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