Vorlage - 2023/024
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 100.000 € (jährlich) | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Förderrichtlinie zur Ertüchtigung von Anlaufstellen für die Bevölkerung wird beschlossen
Inhaltsbeschreibung:
Der Landkreis Peine hat in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und der Stadt Peine ein „Leuchtturmkonzept im Landkreis Peine“ entwickelt. Es ist beabsichtigt, 34 Objekte zu entsprechenden „Leuchttürmen“ zu ertüchtigen (siehe Vorlage 2023/023).
Die Kosten für die Umrüstungen werden dabei jeweils zur Hälfte von den Gemeinden, der Stadt Peine und dem Landkreis Peine getragen. Jährlich stehen 200.000 € zur Verfügung. Die anteiligen Mittel der Gemeinden sowie Stadt Peine werden jährlich in Höhe von 100.000 € aus der katalogfähigen Förderung der Feuerschutzsteuer zurückgehalten und für die Umrüstung eingesetzt. Zudem wird der Landkreis Peine jährlich 100.000 € zur Verfügung stellen.
Die Mittel der Feuerschutzsteuer werden seitens des Landes jährlich an die Kommunen über den Landkreis Peine ausgeschüttet. Die Auszahlung erfolgt zum einen schlüsselmäßig (Aufteilungsschlüssel: Einwohner sowie Ortsfeuerwehren), zum anderen festbetragsfinanziert auf Antrag der Gemeinden und der Stadt Peine zu Einzelmaßnahmen. Hierunter fallen u.a. die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Feuerlöschbrunnen etc. Für die Förderung der festbetragsfinanzierten Maßnahmen besteht ein Beihilfekatalog. Die in Rede stehende Förderrichtlinie ergänzt den bestehenden Beihilfekatalog. Aufgrund der zeitlich befristeten Förderung der Netzersatzanlagen und Ertüchtigung soll eine separate Förderrichtlinie beschlossen werden.
Das Finanzierungskonzept ist mit den Gemeinden und der Stadt Peine im Vorfeld abgestimmt wurden.
Das Verfahren sieht vor, dass die Gemeinden und die Stadt Peine die notwendigen Maßnahmen umsetzen und die Kosten dafür tragen. Nach Abschluss der Maßnahmen können die Kosten in Form eines Antrages beim Landkreis Peine geltend gemacht werden.
Um die Anträge bearbeiten und einen entsprechenden Bewilligungsbescheid ausstellen zu können, bedarf es der Förderrichtlinie.
Ziele / Wirkungen:
Schaffung einer Rechtsgrundlage, um Auszahlungen für die Förderung der Maßnahmen aus der Feuerschutzsteuer vornehmen zu können.
Ressourceneinsatz:
Die Ertüchtigung der Objekte zu „Leuchttürmen“ werden zu 100 % von den Gemeinden, der Stadt Peine und dem Landkreis Peine finanziert.
Der Mittelanteil des Landkreises Peine ist in den kommenden Jahren in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Produkt: 12810000 – Katastrophenschutz
Konto: 7818000 – Investitionszuschüsse an Gemeinden Notfallplanung KRITIS
Die Haushaltsmittel aus der Feuerschutzsteuer werden jährlich vom Land Niedersachsen bereitgestellt und finden ebenfalls Berücksichtigung.
Schlussfolgerung:
Die zur Verfügung stehenden Mittel aus der Feuerschutzsteuer können zur Ertüchtigung von Anlaufstellen für die Bevölkerung eingesetzt werden.
Förderrichtlinie zur Ertüchtigung von Anlaufstellen für die Bevölkerung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Förderrichtlinie Umrüstung_ (7 KB) |