Vorlage - 2023/023
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten: | -- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag zum „Leuchtturmkonzept im Landkreis Peine“ über die Einrichtung und den Betrieb von Anlaufstellen für die Bevölkerung bei Krisenlagen zu unterzeichnen.
Inhaltsbeschreibung:
Dem Landkreis Peine obliegt gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) die Aufgabe des Katastrophenschutzes.
In diesem Zusammenhang besteht die Verpflichtung auf verschiedene Schadensszenarien vorbereitet zu sein (§ 5 NKatSG).
Aufgrund dieser Verpflichtung sowie der aktuellen Lage bereitet sich der Landkreis Peine u.a. auf einen langanhaltenden flächendeckenden Stromausfall vor.
Mit dem Ausfall des Stromnetzes würde binnen weniger Stunden die Infrastruktur zusammenbrechen. Die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Peine würde aufgrund des Ausfalls der Informations- und Kommunikationswege deutlich erschwert werden.
Um auch bei einem solchen Krisenfall mit den Bürgerinnen und Bürger in Kontakt treten zu können, wurde für den Landkreis Peine ein „Leuchtturmkonzept“ entwickelt.
Ein „Leuchtturm“ ist eine dezentrale Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Einsatzkräfte. In diesen werden lagerelevante Informationen gesammelt und an die Bevölkerung bzw. den Katastrophenschutzstab weitergeleitet.
Das Ziel ist die Schaffung eines standortnahen Krisenmanagements.
Gemäß § 4 S. 1 NKatSG wirken bei der Aufgabe des Katastrophenschutzes auch andere Behörden mit. Die Umsetzung des „Leuchtturmkonzeptes“ soll dabei in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt erfolgen. Den Gemeinden sowie der Stadt Peine obliegen die Aufgaben der örtlichen Gefahrenabwehr nach dem Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG).
Dies bietet den Vorteil, dass die „Leuchttürme“ auch im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr und somit unterhalb eines Katastrophenfalles genutzt werden können.
Das Konzept sowie der Vertrag wurden im Vorfeld zwischen den Gemeinden, der Stadt Peine und dem Landkreis Peine abgestimmt.
Im gesamten Kreisgebiet werden insgesamt 34 Objekte zu entsprechenden „Leuchttürmen“ umgerüstet. Die Objekte sind dabei so ausgewählt, dass eine fußläufige Erreichbarkeit zumutbar ist. In Ortschaften in denen kein „Leuchtturm“ eingerichtet wird, werden aktuelle Aushänge an den Feuerwehrhäusern bereitgestellt.
Ziele / Wirkungen:
Schaffung eines standortnahen Krisenmanagements bei Krisensituationen im Landkreis Peine
Ressourceneinsatz:
Der Abschluss des Vertrages verursacht keine Kosten. Die benötigten Finanzmittel für die Umsetzung des „Leuchtturmkonzeptes“ werden in Form einer Förderrichtlinie verteilt. Siehe Beschlussvorlage KT (2023/024)
Schlussfolgerung:
Der Abschluss des Vertrages und somit die Umsetzung des „Leuchttumkonzeptes“ soll unverzüglich erfolgen.
Vertrag zum „Leuchtturmkonzept im Landkreis Peine“ über die Einrichtung und den Betrieb von Anlaufstellen für die Bevölkerung bei Krisenlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 230214 II_Leuchtturmvertrag_LK_0223 (386 KB) |