Inhalt

Vorlage - 2023/005  

Betreff: Kindertagesstättenbedarfsplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Hoffmann, Isabell
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
07.02.2023 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Daten KiTa- Bedarfsplanunung 2022  


 

Im Budget enthalten:

--

Kosten (Betrag in €):

-- €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


 

Inhaltsbeschreibung:

Vorgestellt wird die aktuelle Lage der Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 7 Jahren auf Grundlage der Zahlen, welche die Gemeinden zum Stichtag 01.10.2022 an den Landkreis Peine übermittelt haben. In diesem Jahr hat sich der Stichtag aufgrund neuer landesrechtlicher Regelungen (§§ 28 und 29 DVO-NkiTaG) vom 15.03. auf den 01.10. verschoben, sodass die bisher vorgestellte Zeitlinie zur Darstellung von Entwicklungen nicht mehr zu Verfügung steht. Die Daten stellen somit lediglich eine Momentaufnahme dar.

 

Auf Grundlage der vorgestellten Daten soll eine Prognose für die nächsten Jahre und entsprechende Handlungsempfehlungen vorgestellt und erörtert werden.

 

Neben den Daten der Kindertagesstätten werden die Daten der Tagespflege durch den Landkreis Peine zu der Auswertung hinzugezogen. Hierbei werden vorhandene Betreuungsplätze in Einrichtungen und Tagespflege, Versorgungssituationen sowie die Anzahl von Wartelisten und entsprechende Bevölkerungsgruppen pro Gemeinde dargestellt. Die zugrundeliegenden Daten dienen insgesamt der Darstellung der aktuellen Gesamtlage im Landkreis Peine und sind als Anlage beigefügt.

 

In Betrachtung der Menge an Kindern in der jeweiligen Altersgruppe stehen insbesondere die Versorgungsquote der einzelnen Gemeinden, also die Anzahl der verfügbaren Betreuungsplätze in Bezug zur jeweiligen Bevölkerungsgruppe, und die Bedarfsquote, also die Anzahl der belegten Betreuungsplätze und den vorhandenen Wartelisten in Bezug zur jeweiligen Bevölkerungsgruppe, im Mittelpunkt der Darstellung.

Die Bedarfsquote entspricht der tatsächlich benötigten Anzahl an Betreuungsplätzen im Gebiet des Landkreises Peine und stellt zusätzlich einen Richtwert bzw. Zielwert für die Gemeinden dar, in welcher Höhe die Versorgungsquote angestrebt werden sollte. Da sich der Bedarf nicht allein an dem Bedürfnis der Bevölkerung an Betreuung, sondern im Sinne von § 80 SGB VIII auch am politischen Willen orientiert, ist die Bedarfsquote als jeweiliger Zielwert politisch festzulegen.

 

Bei einem geltenden Rechtsanspruch gemäß § 24 SGB VIII müsste die Versorgungsquote im Bereich ab dem ersten bis zum dritten Lebensjahr im Landkreis Peine bei mind. 50 bis 60 Prozent liegen und dem Bedarf somit folgen. Im Bereich ab dem dritten bis zum sechsten Lebensjahr muss die Versorgungsquote bei einem bestehenden Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII zwingend mindestens 100 Prozent entsprechen und die Bedarfe vollumfänglich decken. Gemeinden mit einer geringeren Versorgungsquote (unter 100 Prozent) können die bestehenden Bedarfe nicht decken.

 

Anhand der Gemeinde Ilsede oder der Stadt Peine lässt sich exemplarisch darstellen, dass sich die Versorgungsquoten den Bedarfsquoten annähern, sich hier jedoch aufgrund des höheren Anteils an Bevölkerungsgruppen schneller lange Wartelisten bilden. Um dies zu verhindern, ist in diesen Gebietseinheiten demnach eine höhere Versorgungsquote umzusetzen.

 

Die Stadt Peine ist zu erkennen, dass die Versorgungsquote von 27 Prozent im Bereich ab dem ersten bis zum dritten Lebensjahr nicht ausreicht. Die Versorgungsquoten der Gemeinden Lengede und Vechelde von ca. 60 Prozent wären hier zielführend umzusetzen. Im Bereich ab dem dritten bis zum sechsten Lebensjahr sollte durch die Stadt Peine langfristig eine Versorgungsquote von über 100 Prozent, auch durch die Erhöhung der Integrativplätze, angestrebt werden.

Ähnlich wie in der Stadt Peine verhält sich die Situation in der Gemeinde Ilsede, es ist jedoch insbesondere auf die viel zu langen Wartelisten hinzuweisen. Vermutlich tragen sog. „Doppelanmeldungs-Daten“, d.h. Mehrfachanmeldungen der Kinder in verschiedenen Einrichtungen, zu dieser Auswertung. Diese konnten durch die Gemeinde Ilsede jedoch nicht herausgefiltert werden.

 

Die Gemeinden mit einer geringeren Bevölkerungsdichte, wie z.B. Hohenhameln oder Edemissen weisen trotz ihrer geringen Versorgungsquoten keine Wartelisten auf, da hier in beiden Altersbereichen weniger Plätze vorgehalten werden müssen.

Trotzdem sollten auch diese Gemeinden im Bereich ab dem dritten bis zum sechsten Lebensjahr eine Versorgungsquote von 100 Prozent anstreben um gemäß § 80 SGB VIII auch unvorhergesehene Ereignisse berücksichtigen zu können.

 

Die Gemeinden Lengede und Vechelde weisen eine rechtskonforme Planung gemäß den Versorgungsquoten und jeweiligen Einwohnerzahlen vor. Dies kann für den Landkreis Peine sicherlich ein gutes Beispiel sein.

 

Zuletzt werden auch die Planungen der Gemeinden für die künftigen Jahre entsprechend des Ist-Standes und anhand einer Bevölkerungsprognose dargestellt. Dabei ist ersichtlich, dass die Planungsabsichten der Gemeinden dem Bedarf mit zu langen Wartelisten schon jetzt, zumindest prognostisch, nicht entsprechen werden. Es ist daher von einem Defizit an Betreuungsplätzen bis mindestens 2024 bzw. 2025 in beiden Altersbereichen auszugehen. Unter Berücksichtigung der derzeit hinzugezogenen Bevölkerungsentwicklungsprognose und bei Betrachtung der möglichen unberücksichtigten Faktoren, wie z.B. größeren internationalen Bevölkerungsbewegungen oder, entgegen der Prognose, höherer Geburtenraten ab 2025, ist vermutlich prognostisch von einer Verstetigung des Defizits auszugehen.

 

Ziele / Wirkungen:

Der Jugendhilfeausschuss wird über die aktuelle Betreuungssituation im Landkreis Peine informiert. Es werden mögliche Maßnahmen vorgeschlagen und diskutiert.

 

Ressourceneinsatz:

Entfällt.

 

Schlussfolgerung:

Entfällt.


 


- Daten Kita-Bedarfsplanung 2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Daten KiTa- Bedarfsplanunung 2022 (60 KB)