Inhalt

Vorlage - 2022/210  

Betreff: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Peine (Abfallgebührensatzung)

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
14.12.2022 
7. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Abfallgebührensatzung  
Synopse Abfallgebührensatzung  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Peine (Abfallgebührensatzung), die der Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine – Anstalt des öffentlichen Rechts – in seiner Sitzung am 21.11.2022 beschlossen hat, wird zugestimmt.


Inhaltsbeschreibung:

Die Gebührenkalkulation für den Wirtschaftsplan 2023 hat gezeigt, dass die Gebührensätze für die Restabfall- sowie Bioabfallbelter sowie für die Kleinanlieferungen von Bauschutt nicht mehr auskömmlich sind. Die Gebührenkalkulation kann daher nicht mehr ausgeglichen dargestellt werden. Die Gebührensätze müssen entsprechend der Kalkulation angepasst werden.

 

Im Zuge der Anpassung der Gebührenhöhe hat A+B an einigen Stellen redaktionell überarbeitet. Insbesondere wurde auch ein Passus zur glichkeit der Erhebung der Umsatzsteuer aufgenommen. Der beigefügten Synopse können die Anpassungen im Einzelnen entnommen werden.

 

Aufgrund der Vielzahl an -überwiegend kleinteiligen- Anpassungen wird aus Übersichtlichkeitsgründen eine Neufassung der Abfallgebührensatzung beschlossen. Die bisherige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Peine (Abfallgebührensatzung) vom 16.12.2020 wird mit dem beabsichtigten Inkrafttreten der neuen Satzung zum 01.01.2023 außer Kraft gesetzt.

 

Nachstehend erfolgen Gegenüberstellungen der Gebühren bis 31.12.2022 und ab 01.01.2023:

 

r Restabfallbehälter (graue Tonne) ergibt sich folgende Übersicht:

 

Restabfall-behälter

Grundgebühr in €/Jahr

Grundgebühr in €/Monat

Leerungsgebühr in €/Leerung

Behälter-änderungsgebühr in €/Fall

60 l

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

60,03 

5,00 

3,60 

15,00 

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

63,03 

5,25 

3,78 

15,00 

120l

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

68,03 

5,67 

7,19 

15,00 

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

71,43 

5,95 

7,55 

15,00 

240 l

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

92,01 

7,68 

14,37 

15,00 

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

96,61 

8,05 

15,09 

15,00 

770 l

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

140,14 

11,68 

46,08 

25,00 

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

147,15 

12,26 

48,38 

25,00 

1.100 l

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

140,14 

11,68 

65,84 

25,00 

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

147,15 

12,26 

69,13 

25,00 

 

r Bioabfallbehälter (grüne Tonne) ergibt sich folgende Übersicht:

 

Bioabfall-behälter

Grundgebühr in €/Jahr

Grundgebühr in €/Monat

Leerungsgebühr in €/Leerung

Behälter-änderungsgebühr in €/Fall

60 l

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

36,06 

3,01 

2,45 

15,00 

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

37,86 

3,15 

2,57 

15,00 

120l

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

44,04 

3,67 

4,88 

15,00 

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

46,24 

3,85 

5,12 

15,00 

240 l

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

bis 31.12.2022:

68,03 

5,67 

9,79 

15,00 

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

ab 01.01.2023:

71,43 

5,95 

10,28 

15,00 

 

 

Zudem beträgt die Gebühr für Kleinanlieferungen von Bauschutt, maximal 1 Kubikmeter nach dem neuen § 2 Abs. 9 ab dem 01.01.2023 10 € pro Anlieferung (vorher 7 € pro Anlieferung).

 

 

Ziele / Wirkungen:

Durch die Änderung wird die gesetzlich erforderliche Kostendeckung durch Gebührenerhebung gewährleistet.

 

 

Ressourceneinsatz:

Finanzielle Belastungen entstehen dem Landkreis durch die Bestellung lediglich insoweit, als dass für die Entsorgung der Abfälle in den kreiseigenen Liegenschaften die höheren Gebühren zu entrichten sein werden.

 

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die dem Beschlussvorschlag entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.

 


-Entwurf Abfallgebührensatzung

-Synopse Abfallgebührensatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Abfallgebührensatzung (90 KB)      
Anlage 2 2 Synopse Abfallgebührensatzung (91 KB)