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Vorlage - 2022/207  

Betreff: Benennung der Vertreter*innen im Aufsichtsrat der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH (BBg)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Samland, Maren  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
14.12.2022 
7. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


 

Vorbehaltlich der Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Vorlage 2022/206 und der damit einhergehenden Änderung des Gesellschaftsvertrages Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbh (BBg) werden bis zum Ablauf der laufenden Wahlperiode in den Aufsichtsrat der Gesellschaft berufen:

 

 1.  Landrat Henning He

 

2.

Fraktion/Gruppe

Mitglied:

 

SPD/Grüne

hle, Matthias

 

SPD/Grüne

Marotz, Hartmut

 

SPD/Grüne

Hebbelmann, Sebastian

 

SPD/Grüne

Schulz, Antje

 

SPD/Grüne

Wilke, Claudia

 

CDU/FDP

Raabe, Georg

 

CDU/FDP

Övermöhle-Mühlbach, Marion

 

CDU/FDP

van Leeuwen, Jan Wouter

 

 

 

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Nach dem bisherigen § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der BBg endet die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrates, da der Jahresabschluss sowie den Prüfungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 mittlerweile vorliegen und beraten wurden und entsprechende Entlastungsbeschlüsse durch die Gesellschafterversammlung nunmehr gefasst werden können.

 

Nach erfolgter Änderung des Gesellschaftsvertrages (siehe Vorlage 2022/206) werden die Mitglieder des Aufsichtsrates zukünftig für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages des Landkreises Peine entsandt.

 

Nach § 9 Abs. 1 des Gesellschafsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern.

 

Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:

 

  1. Gemäß § 138 Abs. i.V.m. Abs. 2 NKomVG ist, wenn mehrere Vertreterinnen und Vertreter zu benennen sind, die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zu berücksichtigen, es sei denn, sie oder er verzichtet darauf. Auf ihren/seinen Vorschlag kann an ihrer/seiner Stelle eine andere Beschäftigte oder ein anderer Beschäftigter der Kommune benannt werden.

Demnach ist der Landrat durch eine Abstimmung nach § 66 NKomVG zum Vertreter zu bestimmen.

 

  1. Die weiteren acht Vertreterinnen/Vertreter müssen nicht dem Kreistag angehören, werden aber von diesem gewählt. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Fraktionen und Gruppen ist das Verfahren nach DHondt anzuwenden.

 

Danach entfallen auf:

 

die Gruppe SPD/Grüne   nf Sitze

die Gruppe CDU/FDP   drei Sitze

 

Ziele / Wirkungen:

 

Durch die Berufung der Personen in den Aufsichtsrat soll gesichert werden, dass die BBg mbH zum Wohl der Bevölkerung des Landkreises Peine geführt wird.

 

Ressourceneinsatz:

 

Finanzmittel werden nicht benötigt.  

 

Schlussfolgerung:
 

Gründe, die dem Beschlussvorschlag entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.


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