Vorlage - 2022/207
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Vorbehaltlich der Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Vorlage 2022/206 und der damit einhergehenden Änderung des Gesellschaftsvertrages Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbh (BBg) werden bis zum Ablauf der laufenden Wahlperiode in den Aufsichtsrat der Gesellschaft berufen:
1. Landrat Henning Heiß
2. | Fraktion/Gruppe | Mitglied: |
| SPD/Grüne | Möhle, Matthias |
| SPD/Grüne | Marotz, Hartmut |
| SPD/Grüne | Hebbelmann, Sebastian |
| SPD/Grüne | Schulz, Antje |
| SPD/Grüne | Wilke, Claudia |
| CDU/FDP | Raabe, Georg |
| CDU/FDP | Övermöhle-Mühlbach, Marion |
| CDU/FDP | van Leeuwen, Jan Wouter |
Inhaltsbeschreibung:
Nach dem bisherigen § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der BBg endet die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrates, da der Jahresabschluss sowie den Prüfungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 mittlerweile vorliegen und beraten wurden und entsprechende Entlastungsbeschlüsse durch die Gesellschafterversammlung nunmehr gefasst werden können.
Nach erfolgter Änderung des Gesellschaftsvertrages (siehe Vorlage 2022/206) werden die Mitglieder des Aufsichtsrates zukünftig für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages des Landkreises Peine entsandt.
Nach § 9 Abs. 1 des Gesellschafsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern.
Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:
- Gemäß § 138 Abs. i.V.m. Abs. 2 NKomVG ist, wenn mehrere Vertreterinnen und Vertreter zu benennen sind, die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zu berücksichtigen, es sei denn, sie oder er verzichtet darauf. Auf ihren/seinen Vorschlag kann an ihrer/seiner Stelle eine andere Beschäftigte oder ein anderer Beschäftigter der Kommune benannt werden.
Demnach ist der Landrat durch eine Abstimmung nach § 66 NKomVG zum Vertreter zu bestimmen.
- Die weiteren acht Vertreterinnen/Vertreter müssen nicht dem Kreistag angehören, werden aber von diesem gewählt. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Fraktionen und Gruppen ist das Verfahren nach D’Hondt anzuwenden.
Danach entfallen auf:
die Gruppe SPD/Grüne fünf Sitze
die Gruppe CDU/FDP drei Sitze
Ziele / Wirkungen:
Durch die Berufung der Personen in den Aufsichtsrat soll gesichert werden, dass die BBg mbH zum Wohl der Bevölkerung des Landkreises Peine geführt wird.
Ressourceneinsatz:
Finanzmittel werden nicht benötigt.
Schlussfolgerung:
Gründe, die dem Beschlussvorschlag entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.
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