Vorlage - 2022/201
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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KTA Christian Meyer nimmt sein Grundmandat zukünftig im Ausschuss für Bauen und Liegenschaften wahr.
Inhaltsbeschreibung:
§ 71 Abs. 4 des NKomVG regelt, dass Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, verlangen können, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.
KTA Christian Meyer ist beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss. Mit Antrag vom 10.11.2022 möchte er sein Grundmandat zukünftig im Ausschuss für Bauen und Liegenschaften wahrnehmen.
Ziele / Wirkungen: Entfällt
Ressourceneinsatz: Entfällt
Schlussfolgerung:
Dem Wechsel des Grundmandats steht nichts entgegen.
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