Inhalt

Vorlage - 2022/194  

Betreff: Gebührensatzung FTZ: 3. Änderungssatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
28.11.2022 
4. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
14.12.2022 
7. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
3.Änderungssatzung FTZ  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in ):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) des Landkreises Peine wird beschlossen.


Inhaltsbeschreibung:

Mit Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Wirksamkeit des § 2b UStG zum 01.01.2023) werden diverse Leistungen für juristische Personen des öffentlichen Rechts umsatzsteuerpflichtig. Die Dienstleistungen der FTZ sind nach externer Bewertung durch ein vom Fachdienst Finanzen beauftragtes Steuerberatungsunternehmen im Wesentlichen künftig umsatzsteuerpflichtig.

 

Bislang bestand die Einschätzung, dass aufgrund hoheitlicher Tätigkeiten keine Umsatzsteuerpflicht bestehen würde. Allerdings stellt die Bewertung zur Umsatzsteuerpflicht nicht auf hoheitliche Tätigkeiten, sondern auf steuerbare Tätigkeiten ab. Diese liegen tatsächlich in der FTZ vor. Die neue Regelung macht eine kurzfristige Ergänzung der bestehenden Gebührensatzung notwendig.

 

Nachstehend ist der vorgesehene neue § 5 Absatz 1 der Satzung abgedruckt (neu eingefügter Satz 3 in Fettdruck):

 

Kostenersatz und Gebühren werden nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Kosten- und Gebührentarifs erhoben. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. Sollten die Leistungen nach dieser Satzung umsatzsteuerpflichtig sein bzw. als umsatzsteuerpflichtig behandelt werden, erhöht sich die jeweilige Gebühr / das jeweilige Entgelt o.ä. für die Leistung ab diesem Zeitpunkt um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.

 

Informationshalber wird mitgeteilt, dass aktuell eine komplette Überarbeitung mit dem Ziel einer Neufassung der Satzung und Neukalkulation der Gebühren in Vorbereitung ist.

 

 Ziele / Wirkungen:

  Mit Beschluss der 3. Änderungssatzung kommt der Landkreis Peine den veränderten 

  gesetzlichen Regelungen nach.

 

Ressourceneinsatz:

  Produktsachkonto: 12610300 (FTZ)

 

Schlussfolgerung:
  entfällt


3. Änderungssatzung der über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) des Landkreises Peine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3.Änderungssatzung FTZ (104 KB)