Vorlage - 2022/194
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) des Landkreises Peine wird beschlossen.
Inhaltsbeschreibung:
Mit Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Wirksamkeit des § 2b UStG zum 01.01.2023) werden diverse Leistungen für juristische Personen des öffentlichen Rechts umsatzsteuerpflichtig. Die Dienstleistungen der FTZ sind nach externer Bewertung durch ein vom Fachdienst Finanzen beauftragtes Steuerberatungsunternehmen im Wesentlichen künftig umsatzsteuerpflichtig.
Bislang bestand die Einschätzung, dass aufgrund hoheitlicher Tätigkeiten keine Umsatzsteuerpflicht bestehen würde. Allerdings stellt die Bewertung zur Umsatzsteuerpflicht nicht auf hoheitliche Tätigkeiten, sondern auf steuerbare Tätigkeiten ab. Diese liegen tatsächlich in der FTZ vor. Die neue Regelung macht eine kurzfristige Ergänzung der bestehenden Gebührensatzung notwendig.
Nachstehend ist der vorgesehene neue § 5 Absatz 1 der Satzung abgedruckt (neu eingefügter Satz 3 in Fettdruck):
„Kostenersatz und Gebühren werden nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Kosten- und Gebührentarifs erhoben. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. Sollten die Leistungen nach dieser Satzung umsatzsteuerpflichtig sein bzw. als umsatzsteuerpflichtig behandelt werden, erhöht sich die jeweilige Gebühr / das jeweilige Entgelt o.ä. für die Leistung ab diesem Zeitpunkt um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.“
Informationshalber wird mitgeteilt, dass aktuell eine komplette Überarbeitung mit dem Ziel einer Neufassung der Satzung und Neukalkulation der Gebühren in Vorbereitung ist.
Ziele / Wirkungen:
Mit Beschluss der 3. Änderungssatzung kommt der Landkreis Peine den veränderten
gesetzlichen Regelungen nach.
Ressourceneinsatz:
Produktsachkonto: 12610300 (FTZ)
Schlussfolgerung:
entfällt
3. Änderungssatzung der über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) des Landkreises Peine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 3.Änderungssatzung FTZ (104 KB) |