Vorlage - 2022/193
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 2.280,00 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Herr Bernd Exner wird mit Wirkung zum 01. Januar 2023 für die Dauer von 6 Jahren erneut in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes West im Landkreis Peine berufen.
Inhaltsbeschreibung:
Gemäß § 21 Abs. 3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden stellvertretende Abschnittsleiter*innen der Kreisfeuerwehrbereitschaften für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über Ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung der Regierungsbrandmeisterin oder des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde- und Ortsbrandmeister*innen des Landkreises im jeweiligen Brandschutzabschnitt.
Die Wahlperiode des bisherigen stellvertretenden Abschnittsleiters, Herrn Bernd Exner, endet mit Ablauf des 31.12.2022
Die Gemeindebrandmeister / Stadtbrandmeister sowie die Ortsbrandmeister*innen des Brandschutzabschnitts West im Landkreis Peine haben in ihrer Sitzung am 02.11.2022 einstimmig vorgeschlagen, Herrn Exner erneut zum stellvertretenden Abschnittsleiter West zu berufen.
Der Regierungsbrandmeister hat im Rahmen des notwendigen Anhörungsverfahrens keine Bedenken gegen die Ernennung erhoben.
Ziele / Wirkungen:
Mit Zustimmung zur Beschlussvorlage wird die Vorschlagswahl umgesetzt.
Ressourceneinsatz:
Die satzungsgemäß festgelegte Aufwandsentschädigung beträgt monatlich 190,00 €
Schlussfolgerung:
entfällt