Inhalt

Vorlage - 2022/193  

Betreff: Kreisfeuerwehr:
Ernennung des stellvertretenden Abschnittsleiters West
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Vorberatung
28.11.2022 
4. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
14.12.2022 
7. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

2.280,00 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Herr Bernd Exner wird mit Wirkung zum 01. Januar 2023r die Dauer von 6 Jahren erneut in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Abschnittsleiter des Brandschutzabschnittes West im Landkreis Peine berufen.


Inhaltsbeschreibung:

Gemäß § 21 Abs. 3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden stellvertretende Abschnittsleiter*innen der Kreisfeuerwehrbereitschaften für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über Ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung der Regierungsbrandmeisterin oder des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde- und Ortsbrandmeister*innen des Landkreises im jeweiligen Brandschutzabschnitt.

Die Wahlperiode des bisherigen stellvertretenden Abschnittsleiters, Herrn Bernd Exner, endet mit Ablauf des 31.12.2022

Die Gemeindebrandmeister / Stadtbrandmeister sowie die Ortsbrandmeister*innen des Brandschutzabschnitts West im Landkreis Peine haben in ihrer Sitzung am 02.11.2022 einstimmig vorgeschlagen, Herrn Exner erneut zum stellvertretenden Abschnittsleiter West zu berufen.

Der Regierungsbrandmeister hat im Rahmen des notwendigen Anhörungsverfahrens keine Bedenken gegen die Ernennung erhoben.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Mit Zustimmung zur Beschlussvorlage wird die Vorschlagswahl umgesetzt.

 

 

Ressourceneinsatz:

Die satzungsgemäß festgelegte Aufwandsentschädigung beträgt monatlich 190,00 €

 

 

Schlussfolgerung:
entfällt

Anlage/n: