Inhalt

Vorlage - 2022/185  

Betreff: Anpassung der Beförderungsentgelte im Individualverkehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
17.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

100.000 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Aufgrund der weiterhin hohen Kraftstoffpreise und der dreimaligen Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2022 nimmt der Landkreis Peine als Träger der Schülerbeförderung eine (vorzeitige) Preisanpassung der Beförderungsentgelte zur Sicherstellung der freigestellten Schülerbeförderung ab dem 25.08.22 bis zum Beginn der Weihnachtsferien in Höhe von rund 100.000€ vor.


Inhaltsbeschreibung:

Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 22.06.2022 wurde dem Antrag der Beförderungsunternehmen, welche die Beförderung im freigestellten Schülerverkehr sicherstellen, stattgegeben, aufgrund der stark angestiegenen Kraftstoffpreise eine vorzeitige Anpassung der Beförderungsentgelte bis zu den Sommerferien zu gewähren.

 

Diese Situation hat sich nach den Sommerferien nicht grundlegend geändert, immer noch sind die Kraftstoffpreise auf einem hohen Niveau.

 

Hinzu kommt die Erhöhung des Mindestlohnes ab 01.10.2022 auf 12€ je Zeitstunde. Hierbei handelt es sich seit der Ausschreibung im Jahr 2018 um die 7. Erhöhung. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung lag der Mindestlohn bei 8,84€/Zeitstunde bzw. 9,19€/Zeitstunde ab 01.01.2019.

 

Die Unternehmen werden 2018 bei Abgabe ihrer Angebote eine Erhöhung des Mindestlohnes in ihre Kalkulation eingerechnet haben, aber sicher nicht in der Höhe, in der diese jetzt tatsächlich in mehreren Schritten erfolgt ist.

 

Insbesondere die Erhöhung zum 01.10.2022 auf 12,00€/Zeitstunde bedeutet für die Unternehmen eine hohe finanzielle Belastung.

 

Auch hier gilt die Preisgleitungsregelung des § 7 in den Verkehrsverträgen, die nach der Ausschreibung 2018 bzw. 2019 mit den Unternehmen geschlossen wurden. Dies bedeutet, dass die Vertragsparteien das Recht haben, während der Vertragslaufzeit bei Veränderungen der Personal- und Energiekosten Preisanpassungen zu verlangen. Eine solche Anpassung kann aufgrund der Vertragslage nur rückwirkend erfolgen, da bei der Berechnung und Prüfung der Anpassungssätze die durch das Statistische Bundesamt festgestellten Durchschnittswerte des vergangenen Jahres zugrunde gelegt werden. Diese Werte liegen in der Regel bis Ende März eines Jahres für das abgelaufene Jahr vor.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Beförderer die erhöhten Kosten selber tragen. Eine Nachzahlung erhalten die Unternehmen dann rückwirkend zum 01.01. des Jahres der Antragstellung Die Überbrückung dieser Zeitspanne ist für die Unternehmen ein unternehmerisches Risiko, welches von ihnen mit einkalkuliert sein muss und wird. In der Regel fallen die Preissprünge nicht so stark aus bzw. die Preise sinken auch wieder. 

 

Im Juni wurde verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass die geplante Regelung zur Absenkung der Steuern auf die Kraftstoffe mehr und eine nachhaltigere Entlastung bringt bzw. sich die Situation langfristig wieder beruhigt. Dies ist nicht der Fall. Die Kraftstoffpreise sind weiterhin auf sehr hohem Niveau.

 

Die Erhöhung des Mindestlohnes zum 01.10.2022 hat für die Unternehmen eine starke finanzielle Belastung zur Folge. Waren die Erhöhungsschritte vom 01.01.2021 bis zum 01.07.2022 eher moderat, so bedeutet die letzte Erhöhung von 10,45€ auf 12,00€ mit 14,8% eine erhebliche Steigerung. Dies konnten die Unternehmen 2018 nicht absehen.

 

Die Unternehmen haben daher darum gebeten, auch nach den Sommerferien einer Anpassung der Beförderungsentgelte bereits im Vorfeld zuzustimmen und nicht zu warten, bis die Daten des Statistischen Bundesamtes vorliegen.

 

Sollte diesem Ansinnen nicht entsprochen werden, besteht die Gefahr, dass die Beförderungsunternehmen an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit kommen und ihren Auftrag nicht mehr erfüllen können. In diesem Fall könnte die Schülerbeförderung nicht mehr sichergestellt werden, da kein für den Landkreis Peine tätiges Beförderungsunternehmen die Fahrten für ein anderes Unternehmen auffangen kann.

 

Zur Sicherstellung der Schülerbeförderung wird daher vorgeschlagen, der Bitte der Unternehmen nachzukommen und bereits jetzt eine Preisanpassung zunächst bis zu den Weihnachtsferien vorzunehmen. Dies wird Kosten in Höhe von voraussichtlich 100.000€ auslösen.

 

Bei der Berechnung wurde Folgendes zugrunde gelegt:

Da es sich dieses Mal um zwei Bereiche -Kraftstoffe und Personalkosten- handelt, wird eine Erhöhung um 10% vorgeschlagen. Von den Sommerferien bis zu den Weihnachtsferien fahren die Beförderungsunternehmen ca. 3,5 Monate. Als Grundlage für die Errechnung der voraussichtlichen Kosten wurden die Rechnungen für September 2022 genutzt, da dies ein voller Schulmonat war.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der Politik ist beabsichtigt, diese Zahlungen unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu gewähren und nach Vorliegen des Indizes des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2022 zu prüfen, ob und inwieweit die Zahlung gerechtfertigt war oder (anteilig) zurückzufordern ist.

Ziele / Wirkungen:

Finanzielle Entlastung der in der freigestellten Schülerbeförderung tätigen Unternehmen und dadurch Sicherung der Leistungsfähigkeit der Unternehmen

 

Dies ist insoweit bildungsrelevant, als dass bei nicht bestehender Leistungsfähigkeit eine Beförderung und damit der Schulbesuch nicht zwingend sichergestellt werden kann.

 

Ressourceneinsatz:

Die Maßnahme löst Kosten in Höhe von rund 100.000 € zu Lasten des Produktes Schülerbeförderung -240101000- aus.

 

 

Schlussfolgerung:

Im Interesse der Sicherstellung der Beförderung der Schülerinnen und Schüler im freigestellten Schülerverkehr sollte der vorgezogenen Bewilligung einer Preisanpassung zugestimmt werden.


 

Anlage/n: