Vorlage - 2022/176
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | --- € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | ja | Migration | ja | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | ja | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Die Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege wird mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen.
Inhaltsbeschreibung:
Die Förderung von Kindern in Tagespflege ist nach §§ 23 und 24 SGB VIII eine Aufgabe des örtlichen Jugendhilfeträgers. Sie stellt insbesondere im Bereich der Kinder unter drei Jahren und in Randzeiten eine flexible Betreuungsform dar. Die Kindertagespflege stellt Bildung, Betreuung und Erziehung sicher und fördert somit auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Im Oktober 2022 waren 70 Tagespflegepersonen für die Betreuung von 350 Kindern, jeweils maximal bis zu fünf Kinder zeitgleich, im Bereich des Landkreises Peine tätig. Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht dabei ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Ältere Kinder partizipieren beim Fehlen eines Kindergartenplatzes bzw. ergänzend zum Schulunterricht beim Fehlen adäquater Betreuungsmöglichkeiten im schulischen Bereich von der Kindertagespflege.
Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ist es daher notwendig, im Kreisgebiet auf ausreichend qualifizierte Tagespflegepersonen zurückgreifen zu können. Durch die fortlaufende Entwicklung von Rechtsprechungen, fachlichen Anforderungen, die Anpassung der erzieherischen Förderleistung sowie des Sachaufwandes und weiterer Förderungsleistungen ist die Neufassung notwendig gewesen, um eine qualifizierte Kindertagespflege im Landkreis Peine sicherzustellen. Ebenso ist der Kostenbeitrag der Eltern neu zu ermitteln.
Die wesentlichen Änderungen der Satzung sind:
- Förderung der Vertretungsregelungen zwischen Tagespflegepersonen durch Vernetzung und Vergütung von Vertretungskräften
- Erhöhung des Sachaufwandes sowie der erzieherischen Förderleistung
- Neufestsetzung des Kostenbeitrages
- Erhöhung der generellen Betreuungszeit auf 30 Stunden wöchentlich
- Erhöhung der Fortbildungskosten
Der Prozess zur Neufassung der Satzung nahm aufgrund der Komplexität einen längeren Zeitraum in Anspruch. Dazu haben im Vorfeld einige Besprechungen, auch in enger Abstimmung mit dem Bundesverband für Kindertagespflege, stattgefunden. Letztmalig fand im Mai 2022 ein Workshop mit den Tagespflegepersonen und Herrn Krause vom Bundesverband für Kindertagespflege statt. Ebenso wurde die Kindertagespflege auch durch die Mittel aus dem 5 Mio. Euro Qualitätsfonds (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen) gefördert. Für den Ausbau und die Qualitätssicherung/-entwicklung in der Kindertagespflege standen insgesamt 500.000 Euro bereit.
Ziele / Wirkungen:
Die Neufassung der Satzung zur Kindertagespflege schafft zukunftsweisende Rahmenbedingungen für Familien und Tagespflegepersonen.
Gender Mainstreaming:
Genderpolitische Aspekte spielen im Betreuungskontext eine maßgebliche Rolle. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt einen besonderen Förderungsbedarf dar. Die Kindertagespflege unterstützt Eltern und fördert Kinder gleichermaßen und berücksichtigt alle Formen der Geschlechter.
Migration:
Migrantinnen und Migranten stellen eine wichtige Zielgruppe dar. Kinder können in Kleingruppen und gemeinsam mit anderen Kindern individueller Aufwachsen und gefördert werden.
Bildung:
Kindertagespflege ist u. a. durch die Vermittlung von kognitiven Fähigkeiten ein wichtiger Bestandteil in der Bildungskette.
Prävention/Nachhaltigkeit:
Das Merkmal der „Nachhaltigkeit“ in Form der kontinuierlichen qualitativen Kinderbetreuung wird durch die Satzungsänderung unterstützt.
Ressourceneinsatz:
Die entsprechenden Aufwendungen sind im Haushalt des Landkreises Peine im Produkt 3610 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – ausgewiesen. Die Kosten im Jahr 2021 betrugen ca. 1.395.000 Euro. Für das Haushaltsjahr 2023 sind 1.557.000 Euro eingestellt.
Schlussfolgerung:
Mit der Änderung der Satzung, soll die Qualität der Kindertagespflege verbessert werden und zudem Anreize für künftige Tagespflegepersonen geschaffen werden.
- Satzung ab 01.01.2023 - päd. Teil
- Satzung ab 01.01.2023 - verwalt. Teil
- Anlage I zur Satzung ab 01.01.2023 - verwalt. Teil
- Synopse
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung ab 01.01.2023 - päd. Teil (599 KB) | ||||
2 | Satzung ab 01.01.2023 - verwalt. Teil (591 KB) | ||||
3 | Anlage I zur Satzung ab 01.01.2023 - verwalt. Teil (364 KB) | ||||
4 | Synopse (710 KB) |