Inhalt

Vorlage - 2022/173  

Betreff: Sachdarstellung Ukraine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Beteiligt:Fachdienst Arbeit
Bearbeiter/-in: Kilinc, Nergiz   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales Kenntnisnahme
08.11.2022 
5.Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

Seit Ende Februar 2022 wurden rund 1660 Urkainerinnen und Ukrainer im Landkreis Peine aufgenommen. Die geflüchteten Personen mussten innerhalb kürzester Zeit mit Wohnraum, weiteren essenziellen Lebensgrundlagen versorgt und des Weiteren die Absicherung der Krankenversorgung gewährleistet werden.

Die Leistungsgewährung erfolgte zunächst über das Asylbewerberleistungsrecht (AsylbLG). Insbesondere die Unterbringung bereitet aufgrund nicht vorhandener Kapazitäten größere Probleme. Ab dem 01.06.2022 erfolgte der Zugang der Ukrainerinnen und Ukrainer zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).

Seit dem 01.06.2022 sind im Jobcenter 643 Anträge von Bedarfsgemeinschaften auf SGB II Leistungen eingegangen. Insgesamt handelt es sich dabei um 975 Personen, die auf die Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch das Jobcenter angewiesen sind.

Nach der Sicherstellung der Leistungen zum Lebensunterhalt sind die Beratungsfachkräfte in die Gespräche mit den Ukrainerinnen und Ukrainer eingestiegen.

Das Ziel ist es, eine passgenaue Unterstützung auf dem Weg in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Erste Arbeitsaufnahmen sind bereits erfolgt. Angebote in Form von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wurden adressatengerecht unterbreitet und in der Vielzahl angenommen. Die relevanten Entwicklungen seit dem 01.06.2022 und die Zusammensetzung der Neukundinnen und Neukunden aus der Ulkraine werden durch das Jobcenter Landkreis Peine anhand eines Faktenblattes komprimiert zusammengefasst.

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

  • Unterstützung und Beratung bei der Beantragung der SGB II Leistungen als auch teilweise bei der Wohnungssuche
  • Zahlbarmachung der Leistungen zum Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Für einen reibungslosen Ablauf erfolgt die Unterstützung durch das Jobcenter mehrsprachig durch entsprechende Sprachmittler/in, sowie durch Video-/ und Telefondolmetsching
  • Beratung und Unterstützung auf dem Weg in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. Bedarfsgerechte Hilfestellung erfolgt bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen, sowie bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln, um so die langfristige Unabhängigkeit von Transferleistungen zu ermöglichen.

 

Gendermainstreaming:

Die Mehrzahl der geflüchteten Personen aus der Ukraine sind Frauen mit Kindern. Im Rahmen des Gendermainstreaming erfordert dieses einen besonderen Blick auf die Lebenswelten dieser Zielgruppe, um die Bedarfe und Problemfelder zu identifizieren und gezielt Unterstützung anbieten zu können. Daher ist auch die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) unmittelbar in den Integrationsprozess eingebunden.

Migration:

Migrantinnen und Migranten stellen eine wichtige Zielgruppe im SGB II-System dar. Sie verfügen häufig über Potenziale, die für die erfolgreiche Integration in das Erwerbsleben genutzt werden nnen. Insbesondere mit Blick auf den Fachkräftemangel, der inzwischen fast alle Branchen erreicht hat. Vermittlungsdefizite wie Sprachkenntnisse oder fehlende Anerkennung der Abschlüsse werden individuell im Eingliederungsprozess herausgearbeitet und durch passgenaue Unterstützungsangebote sukzessive abgebaut. Die Erwerbsintegration ermöglicht nicht nur die Sicherstellung des Lebensunterhaltes aus eigenen Kräften, sondern fördert zudem die soziale Teilhabe und kulturelle Integration.

 

Bildung:

Die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer verfügen über eine hohe digitale Kompetenz und einen hohen Bildungsstand. Die Anforderungen des Arbeitsmarktes erfordern eine Prüfung der im Heimatland erworbenen Bildungsabschlüsse, sowie eine Anerkennung derer oder gegebenenfalls adäquate Qualifizierung.

Die Nachhaltigkeit der Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist dabei das angestrebte Ziel des Integrationsprozesses und der laufenden Steuerung im Jobcenter.

 

Prävention:

Eine Integration in den Arbeitsmarkt führt zu einer selbstständigen Lebensführung und sichert folglich die Zukunft der Bedarfsgemeinschaft.

 

 

 

Ressourceneinsatz:

 

Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnungserstausstattungen sowie Mietkautionen ist der Landkreis Peine Kostenträger. Bisher wurden 632.851,76€ an kommunalen Mitteln aufgebracht.

 

Im SGB II werden für die Erwerbsintegration überwiegend Bundesmittel eingesetzt. Nur ein geringer Teil, die sogenannten „ergänzenden Eingliederungsleistungen“, betreffen kommunale Mittel des Landkreises Peine.

 

Schlussfolgerung:

 

 Der Rechtskreiswechsel und der Integrationsprozess der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer fordert umfängliche personelle und wirtschaftliche Kapazitäten. Adressatengerechte Beratung und Unterstützung, die Sicherstellung des Lebensunterhaltes, Sprachkurse, Anerkennung von Abschlüssen, Qualifizierung, Kinderbetreuung und letztendlich die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt sind hierbei die zentralen Themen und Aufgaben.


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