Vorlage - 2022/157
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | - € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Zum 01.01.2023 wird die grundlegende Neustrukturierung des Betreuungs- und Vormunschaftsrechts realisiert.
Dafür sind Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Familienverfahrengesetz, in der Zivilprozessordnung und im Betreuungsorganisationsgesetz notwendig. Weiterhin ist der Erlass der einzelnen Ausführungsgesetze sowie Rechtsverordnungen, welche in ihrer endgültigen Fassung noch ausstehen, erforderlich.
Beide Reformen sollen die Stärkung der Betroffenenrechte und die individuelle Mitbestimmung der Betroffenen fördern.
Betreuungsrecht:
- Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen
- Intensivere Prüfung der Erforderlichkeit einer rechtlichen Betreuung
- Einführung der „Erweiterten Unterstützung“ als vorrangiges Mittel zur Betreuung
- Aktive Beteiligung der Betroffenen bei der Auswahl der Betreuungsperson, d.h. die Wünsche der Betroffenen sollen im Vordergrund stehen
- Bestellung einer Betreuungsperson nicht gegen den Willen der Betroffenen
- Schaffung eines Ehegattenvertretungsrechts, zeitlich auf drei Monate begrenzt
- Einführung von Mindeststandards für berufliche und ehrenamtliche Betreuer/innen sowie die Betreuungsvereine
- Ausbau des Instruments der „gerichtlichen Kontrolle“
- Anerkannte Betreuungsvereine in ihrer Rechtsstellung stärken, u.a. durch höhere planbare öffentliche Fördermittel durch Land und Kommune und Anpassung des Vergütungsrecht der Betreuer/innen und Vormünder
Vormundschaftsrecht:
- Stärkung des Mündels als Träger von Rechten und Mittelpunkt des Hilfesystems
- Stärkung des Mitspracherechts des Mündels, u.a. bei der Wahl des Vormundes
- Stetige Kontrolle der Geeignetheit des Vormundes
- Gleichrangigkeit des Amtsvormundes und des beruflichen Vormundes, d.h. ein ehrenamtlicher Vormund ist vorrangig zu bestellen
- Stärkung der Kinderrechte gegenüber den Elternrechten
Ziele / Wirkungen:
Information des Jugendhilfeausschusses über die anstehenden Herausforderung in Folge einer erheblichen Rechtsänderung in den o.g. Aufgabenbereichen.
Ressourceneinsatz:
Entfällt.
Schlussfolgerung:
Entfällt.
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