Inhalt

Vorlage - 2022/152  

Betreff: Rettungsdienst: Entgeltvereinbarung mit den Kostenträgern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
12.10.2022 
6. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entgeltvereinbarung - Entgeltvereinbarung LK Peine 2021-200922  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Die Entgelte werden ab dem 01.10.2022 gemäß der vorliegenden Entgeltvereinbarung erhoben.


Inhaltsbeschreibung:

Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart

der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten

wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine

Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die

vereinbarten Gesamtkosten decken.

r das Betriebsjahr 2021 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche

Gesamtkosten in Höhe von 8.229.936,00 € mit den Kostenträgern vereinbart.

Zur Ermittlung der zugrunde zu legenden Entgelte verringern sich diese Gesamtkosten um 1.164.464,00 auf 7.065.472,00 €. Hierbei handelt es sich um noch bestehende Überdeckungen aus den Vorjahren.

Die jeweiligen Entgelte werden grundsätzlich ganzjährig kalkuliert, treten allerdings mit politischer Beschlussfassung und vorheriger Zustimmung der Kostenträger in Kraft.

 

Das Budget für das Jahr 2021 konnte erst am 29.06.2022 mit den Kostenträgern abschließend verhandelt werden. Daher handelt es sich formal um die Entgeltvereinbarung 2021, die nachstehenden Entgelte werden ab dem 01.10.2022 erhoben.

 

 

Leistungsart

Einsatzzahlen

Entgelte

in €

Abweichung in €

IST 2020

Hochrechnung 2021

seit 01.06.2020

ab 01.10.2022

 

Krankentransport (KT)

5.971

6.207

169,00

167,70 €

- 1,30 €

km-Pauschale KT

ab dem 51. Kilometer

 

 

ab dem 11.km

3,50

 2,00 €

- 1,50 €

Notfallrettung (NfR)

10.784

11.740

537,00

407,85 €

- 129,15 €

km-Pauschale NfR

ab dem 51. Kilometer

 

 

ab dem 31.km

4,40

2,75 €

- 1,65 €

Notarzteinsatz

1.563

1.643

506,00

433,00 €

- 73,00 €

Notarztpauschale

1.563

1.643

277,00

256,00 €

- 21,00 €

Fehleinsätze (nachrichtl.)

3.017

 

 

Ziele / Wirkungen:

Mit Abschluss der Entgeltvereinbarung wird eine rechtsverbindliche Einigung zwischen den Kostenträgern im Rettungsdienst und dem Landkreis Peine über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten im Rettungsdienst geschlossen.

 

Ressourceneinsatz:

Die finanziellen Ressourcen werden durch die Kostenträger im Rahmen der abrechnungsfähigen Einsätze bereitgestellt. Über- und Unterdeckungen werden über die nächste Entgeltvereinbarung verrechnet.

 

Schlussfolgerung:

 

  entfällt


Entgeltvereinbarung LK Peine 2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgeltvereinbarung - Entgeltvereinbarung LK Peine 2021-200922 (101 KB)