Inhalt

Vorlage - 2022/133  

Betreff: Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine für den Bereich der Fahrradprämie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
29.09.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
12.10.2022 
6. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine - Fassung ab 01.08.2020  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

s. Ressourceneinsatz

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


§ 7 Abs 1 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine vom 12.03.2020 wird dahingehend geändert, dass die hierüber gewährte Fahrradprämie auf einen Betrag von 20,00 € erhöht wird.


Inhaltsbeschreibung:

Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine vom 12.03.2020 erhalten Schülerinnen und Schüler (SuS), die einen Anspruch auf Beförderung haben, auf Antrag einen Betrag von 10,00 € als Fahrradprämie erstattet, wenn sie nachweislich für einen vollen Kalendermonat keine Beförderung in Anspruch genommen haben.

 

Zur Entlastung des öffentlichen Personennachverkehrs wurde zum Januar 2021 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Fahrradprämie, u.a. zur Reduzierung des Infektionsrisikos in den Bussen, befristet auf 20,00 € erhöht.

 

Mit dieser Maßnahme konnte tatsächlich eine Entlastung des ÖPNV im Bereich der Preisstufe 1 erreicht werden: Im Juni 2018 wurden 240 Anträge auf Zahlung einer Fahrradprämie gestellt und bewilligt, im Juni 2019 waren es 259 Anträge. Nach Erhöhung der Fahrradprämie zum Januar 2021 wurden im Vergleichsmonat Juni 2021 400 Anträge gestellt und im Juni 2022 waren es 525 Anträge.

 

Da die Inanspruchnahme der Fahrradprämie die (vorübergehende) Rückgabe der Schülersammelzeitkarte voraussetzt, wurden hierdurch gleichzeitig, zu Lasten der Beförderungsunternehmen, Kosten für die Schülerbeförderung eingespart. Diese Kostenersparnis belief sich im Juni 2018 auf ca. 10.000 , im Juni 2019 auf ca. 11.000 , im Juni 2021 auf ca. 14.000 und im Juni 2022 auf ca. 18.585 €. Das Jahr 2020 ist nicht in die Betrachtung eingeflossen, da die Schülerbeförderung aufgrund der Schulschließungen nur sehr unregelmäßig stattgefunden hat.

 

Angesichts der vorgenannten Aspekte und dem Umstand, dass durch die Gewährung der Fahrradprämie für die SuS ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden soll, das Fahrrad für den Weg zur Schule zu nutzen, was ökologisch zu begrüßen ist, sollte die Fahrradprämie in Höhe von 20 € verstetigt werden und § 7 Abs. 1 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine entsprechend angepasst werden.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Durch die Erhöhung der Fahrradprämie wird für die Schülerinnen und Schüler ein höherer finanzieller Anreiz geschaffen, den Weg zur Schule mit dem Fahrrad zu bewältigen. Dies ist neben der Reduzierung des Infektionsrisikos in den Bussen und der aufgezeigten Kostenersparnis auch aus ökologischer Sicht zu begrüßen und führt zudem auch zu mehr Bewegung bei den SuS.

 

 

Ressourceneinsatz:

Es entstehen weniger Kosten für die Schülerbeförderung, da weniger Sammelschülerzeit-karten bezahlt werden müssen. Die Höhe ist nur überschlägig bezifferbar, da sich die Anzahl der SuS naturgemäß jedes Schuljahr verändert. Als Information: Derzeit liegen die Kosten für eine Monatskarte in der Preisstufe 1 bei 55,40 €. Die Ersparnis liegt somit bei einer/m Schüler/-in bei monatlich 35,40€. Dies ergibt im Monat Juni 2022 bei der Anzahl der Anträge die Summe von 18.585 €.

 

Schlussfolgerung:

Die Erhöhung der Fahrradprämie ist aus den vorgenannten Gründen zu befürworten und sollte somit durch die Herbeiführung einer Satzungsänderung dauerhaft verstetigt werden.

 


 


Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine vom 12.03.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Peine - Fassung ab 01.08.2020 (129 KB)