Vorlage - 2022/124
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | ---- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Der jeweils in den Jahren 2020 und 2021 im Betrieb gewerblicher Art (BgA) Bäder erzielte Gewinn verbleibt in der Bilanz des Betriebes.
Inhaltsbeschreibung:
Der Landkreis Peine hat vor über 20 Jahren die vorhandenen Aktienanteile an der Avacon AG aus steuerlichen Gründen in den geführten Betrieb gewerblicher Art (BgA) Bäder eingebracht. Zum damaligen Zeitpunkt wurden die beiden Hallenbäder in Ilsede und Vechelde noch der Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Dadurch wurden Eintrittsgelder generiert. Insgesamt wiesen die Bäder jedoch jährlich Defizite aus. Da auf die Dividendenzahlungen der Avacon AG Körperschaftssteuer zu entrichten war, wurde rechtmäßig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Aktienvermögen in dem Betrieb einzulagern und so die Verluste des Bäderbetriebs mit den Gewinnen aus den Dividendenzahlungen zu verrechnen.
Unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten wird sich für die Jahre 2020 und 2021 jeweils ein Bilanzgewinn ergeben. Abschließende Arbeiten erfolgen zurzeit durch die Steuerberaterin. Ausgehend vom Gewinn sind Steuern zu entrichten, die höher ausfallen würden, wenn die Aktien nicht in den Bäderbetrieb eingebunden wären.
Als Folge eines Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen vom 28.01.2019 führt der Bilanzgewinn nicht zu Steuerzahlungen der Trägerkörperschaft, wenn mittels Beschluss der Vertretung von einer fiktiven Gewinnausschüttung abgesehen wird und der Gewinn in dem Betrieb verbleibt.
Nach derzeitiger steuerrechtlicher Lage ist ein Verbleib des Gewinns im Betrieb für den Landkreis Peine positiv. Bei steuerrechtlichen Veränderungen kann eine Änderung der Verfahrensweise erforderlich werden.
Ziele / Wirkungen:
Durch die Maßnahme soll der gesetzlichen Verpflichtung, die kommunalen Mittel sparsam und wirtschaftlich zu verwenden, Rechnung getragen werden.
Ressourceneinsatz:
Durch den Beschluss selbst erfolgt kein Ressourceneinsatz. Soweit der Beschluss nicht gefasst würde, wären Steuern auf die Gewinnausschüttung zu entrichten, sodass dann ein Ressourceneinsatz erforderlich würde.
Schlussfolgerung:
Die dargestellte Maßnahme ist erforderlich, um die vorhandenen Finanzmittel des Landkreises sparsam und wirtschaftlich zu verwenden.
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