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Vorlage - 2022/113  

Betreff: Besetzung des Behindertenbeirates des Landkreises Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
12.10.2022 
6. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

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Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


In den Behindertenbeirat des Landkreises Peine werden berufen:

Frau Melanie Kohlhase und Herr Stefan Kramer

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Die Besetzung beruht auf der vom Kreistag am 7. Oktober 2020 beschlossenen Satzung über die Einrichtung und Tätigkeit eines Behindertenbeirates des Landkreises Peine.

 

Demnach besteht der Beirat aus elf stimmberechtigten Mitgliedern, die vom Kreistag auf Grundlage einer Vorschlags- und Bewerberliste berufen werden. Weiterhin werden bis zu elf Ersatzmitglieder vom Kreistag berufen.

 

Aktuell ist der Behindertenbeirat mit nur neun stimmberechtigten Mitgliedern besetzt.

 

Nach einem öffentlichen Aufruf hat sich Herr Stefan Kramer für die Mitgliedschaft im Behindertenbeirat des Landkreises Peine beworben.

Außerdem steht von den berufenen Ersatzmitgliedern Frau Melanie Kohlhase zur Verfügung.

Beide erfüllen die in der Satzung vorgegebenen Kriterien für eine Mitarbeit im Behindertenbeirat.

Der Beirat ist sodann paritätisch mit elf stimmberechtigten Mitgliedern, sechs Frauen und fünf Männern, besetzt.

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

Durch die Einrichtung des Behindertenbeirates erfüllt der Landkreis Peine die gesetzliche Verpflichtung aus dem Nds. Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG). Es wird eine Interessenvertretung sichergestellt.

 

 

Ressourceneinsatz:

Die Neubesetzung verursacht keine Mehrkosten.

 

 

Schlussfolgerung:

Entfällt
 


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