Vorlage - 2022/105
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Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Mit Beschluss des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales vom 22.03.2022 (2022/037) und nachfolgend des Kreisausschusses vom 20.04.2022 wurde dem Antrag von KTA Reimers – DIE LINKE – vom 01.02.2022 stattgegeben, dass die Verwaltung
- die Bedarfe bzw. die Situation der jungen zu pflegenden Menschen im Landkreis
Peine und
- die ambulante und stationäre Versorgungsituation dieses Personenkreises, auch
in Bezug auf die Entlastung pflegender Angehöriger
prüft.
Darüber hinaus soll die Thematik im Kreisausschuss und den Ausschüssen beraten und die Frage beantwortet werden, welche weiteren Schritte sich daraus ergeben – inkl. Konzepterstellung und Kostenermittlung seitens der Verwaltung.
Unter „junge“ Pflege wird der Personenkreis mit Pflegebedarf im Erwachsenenbereich von 18 bis 60 bzw. 65 Jahre verstanden. Aufgrund von Unfällen, schweren chronischen oder neurologischen Erkrankungen, z. B. bei Multipler Sklerose oder nach einem Schlaganfall, können sich ganz unterschiedliche und plötzlich auftretende Pflegebedarfe ergeben. Auch vorliegende Behinderungen seit Geburt können schon früh Pflegebedarfe auslösen. Einschränkungen können zeitlich begrenzt oder langfristig vorhanden sein.
Die aktuelle Situation der „jungen“ Pflege im Landkreis Peine stellt sich wie folgt dar:
Wie es von Frau Reimers in ihrem Antrag angeführt und dem neuen örtlichen Pflegebericht 2022 zu entnehmen ist, „fehlt es in Peine an einem Angebot für stationäre „junge“ Pflege. Junge pflegebedürftige Menschen können nur weiter entfernt versorgt werden, wenn sie keine stationäre Einrichtung im Landkreis nutzen möchten. Es gibt z. B. Einrichtungen in Braunschweig und in der Region Hannover (z. b. in Springe)“.
Auch ein spezielles Angebot im ambulanten Bereich gibt es im Landkreis Peine nicht für den Bereich „junge“ Pflege. Im Kinder- und Jugendlichenalter werden die jungen Pflegebedürftigen i. d. R. von ihrer Familie versorgt, oftmals mit der Unterstützung eines Pflegedienstes. Auch wenn die örtlichen Pflegedienste nicht auf „junge“ Pflege spezialisiert sind, können sie Pflegeleistungen für alle Altersklassen erbringen.
Oftmals leben Betroffene in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, den seit der Reform durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ab 01.01.2020 als „besondere Wohnformen“ bezeichneten Wohneinrichtungen. Dort sind Pflegeleistungen in den Fachleistungen der Eingliederungshilfe enthalten. Im Landkreis Peine gibt es neun Einrichtungen bzw. Standorte von insgesamt drei Anbietern. In diesen Einrichtungen wird auf die besonderen Bedarfe der Betroffenen im Einzelfall Rücksicht genommen und erforderlichenfalls auch ihre Pflege gewährleistet. Diese Einrichtungen der Eingliederungshilfe kommen jedoch oftmals erst im weiteren Pflegeverlauf zum Tragen und dienen nicht der Erstversorgung.
Aus der Beratungserfahrung des Senioren- und Pflegestützpunktes des Landkreises Peine gibt es vereinzelte Anfragen zu Einrichtungen der „jungen“ Pflege. Hierzu konnten in den benachbarten größeren Städten wie Braunschweig oder Hannover entsprechende Angebote gefunden werden. Oftmals kommen Betroffene nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall aus der Krankenhausbehandlung heraus in die stationäre Pflege, wo dann der Krankenhaussozialdienst bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung unterstützt.
Die Heimaufsicht des Landkreises Peine weist in Beratungsgesprächen mit Investoren/Betreibern bei Anfragen zu stationären Bedarfen im Landkreis Peine regelmäßig daraufhin, dass Angebote für „junge“ Pflege fehlen. Dies scheint jedoch für Investoren bzw. Betreiber im Landkreis Peine nicht attraktiv zu sein oder es werden nicht genügend Bedarfe gesehen.
Jüngere Bewohner*innen (Jahrgänge 1960 – 1975) finden sich vereinzelt in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Peine.
Da keine Daten über die Gesamtanzahl dieser Fälle im Landkreis Peine vorliegen, kann ein Bedarf nur schwer eingeschätzt werden. Laut dem aktuellen Pflegereport 2021 der BARMER ist der Anteil der Pflegebedürftigen im jüngeren Erwachsenenalter und im höchsten Alter mit höheren Pflegegraden besonders hoch. So beträgt der Anteil der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 in der Altersgruppe der 25- bis 29-Jährigen für Männer und Frauen über 16 %, während er in den Altersgruppen der 60- bis 89-Jährigen für Männer und Frauen durchgehend unter 6% liegt.
Aufgrund des insgesamt zu erwartenden steigenden Pflegebedarfes ist auch mit einem vermehrt steigenden Anteil der Betroffenen in der „jungen“ Pflege zu rechnen. Der Pflegereport der BARMER 2021 stellt zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit folgende Prognose auf:
(Quelle: BARMER“).
Alternativen können auch andere Wohnformen sein. Immer mehr Menschen haben den Wunsch, selbstbestimmt zu leben, auch mit Pflegebedarf und/oder Behinderung, oder auch im Alter. Dazu können ambulant betreute Wohnformen oder auch sogenannte Pflege-Wohngemeinschaften (Pflege-WGs) gehören. Die Pflege-WGs bieten die Möglichkeit, zusammen mit Gleichaltrigen zu leben und gemeinsam Unterstützung zu erhalten, ohne auf die Privatspähre und Eigenständigkeit zu versichten. Bei Vorliegen bestimmter Mindestvoraussetzungen gibt es finanzielle Förderungsmöglichkeiten durch die Pflegeversicherung. Eine Pflege-WG kann anbieterorganisiert und selbstorganisiert gegründet werden. Hier kann jede/r Betroffene selbst eine solche Pflege-WG gründen. Im Landkreis Peine sind hierzu jedoch derzeit noch keine Pflege-WGs speziell für jüngere Menschen gegründet worden. Lediglich für Ältere gibt es bereits einige Pflege-WGs an 5 Standorten im Landkreis Peine.
Im Nachbarlandkreis Hildesheim entsteht z. Zt. beispielsweise in Sarstedt in einem Neubaukomplex der Kreiswohnbaugesellschaft Hildesheim am Kipphut durch die Johanniter ein Projekt in Form einer Wohngemeinschaft für junge Menschen mit körperlichen Handicaps und Pflegebedarf in einer 400 qm großen barrierefreien Wohnung mit 10 Einzelzimmern.
Ziele / Wirkungen: Siehe Sachdarstellung.
Ressourceneinsatz:
entfällt
Schlussfolgerung: Siehe Sachdarstellung.
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